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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente - Mietkaution?

von Ich201014.09.2010 | 04:39
4361 Ansichten
7 Antworten
Hallo, ich erhalte schon seit längerem eine Rente wegen voller Erwerbsmnderung, die nun eigentlich auch zum leben reichen würde, wenn ich nicht noch Altlasten abzuzahlen hätte. Nun kommt es wohl dazu, dass ich hier aus der Wohnung raus muss. Gibt es da eine Hilfe von der Rentenversicherung oder überhaupt eine Möglichkeit, dass mir jemand das Geld für die neue Mietkaution sozusagen auslegt?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.09.2010 | 09:01

Die Deutsche Rentenversicherung kann Ihnen hier leider nicht weiter helfen, da das Auslegen von Mietkautionen nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Rentenversicherung gehört.

6 Antworten

Bieneam 14.09.2010 | 06:54
Hallo Ich2010, von Seiten der Deutschen Rentenversicherung her leider nicht. lg Biene
Ich2010am 14.09.2010 | 09:26
Danke für die schnelle Antwort.
Simone E.am 14.09.2010 | 10:44
Hallo, sicher gehört eine Mietkaution nicht zum Leistungskatalog der Rentenversicherung. Allerdings würde man sich auch nicht vergeben, wenn man einen Hinweis darauf gäbe, dass, wenn die Rentenhöhe nicht ausreicht, es die Möglichkeit gibt, Grundsicherung beim Grundsicherungsamt nach SGB XII zu beantragen. Steht ja schließlich auch im Rentenbescheid selber ein kleiner Hinweis darauf drinnen - so fremd ist das Thema der Rentenversicherung also gar nicht. Evtl. könnte hier auch, selbst wenn kein weiterer Leistungsanspruch bestünde, eine Mietkaution übernommen werden (evtl. als Darlehen). Und bei niedriger Rentenhöhe macht es sowieso Sinn, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Evtl. kommt auch Wohngeld in Betracht. Googeln Sie doch einfach mal nach dem Begriff Grundsicherung. Und für Wohngeld gibt es zur ersten Orientierung sogar entsprechende Webseiten Rechner - auch hier einfach mal googeln. Viel Glück Simone
W*lfgangam 14.09.2010 | 21:21
Hallo Simone, > Grundsicherung. Und für Wohngeld Grundsicherung und Wohngeld schließen sich aus ...mein ja nur ;-) In der Grundsicherung ist das 'Wohngeld' enthalten. http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicherung_im_Alter_und_bei_Erw… Wohngeld bleibt für die, die (noch) keinen Anspruch auf Grundsicherung haben, (und auch keinen ALG II Anspruch, auch da ist die 'Miete' mit drin). Also nur für die wenigen Sozialhilfeempfänger, die nicht erwerbsfähig vermittelbar sind und nicht Grundsicherungsberechtigte sind. Gruß w.
Simone E.am 14.09.2010 | 22:46
W*lfgang schrieb

Hallo Simone,

> Aber bitte nicht aus dem Zusammenhang zitieren bitte.

Okay, ich habs aus dem Zusammenhang zitiert und der Kontext ging verloren ..sorry dafür. Falsch war die Antwort trotzdem nicht ;-)

> das ist so nicht korrekt ausgedrückt: klar, wer Grundsicherung bezieht, erhält keine weiteren Wohngeldleistungen. Grundsicherung schließt also Wohngeld aus (und ist aber nicht etwa in der Grundsicherung enthalten).

Gut, das Gesetz spricht von (Leistungen für) "Unterkunft und Heizung" ...damit sind wir uns ja einig, wenn hier ich von 'Wohngeld' und nicht von Wohngeld rede ;-)

Gruß

w.

Aber bitte nicht aus dem Zusammenhang zitieren bitte. Es ging hier in dem zitierten Bereich nur noch um die zu googelnden Begriffe. Dem Sachverhalt Grundsicherung vs. Wohngeld wurde ich ja durchaus mit der Formulierung " Evtl. kommt auch Wohngeld in Betracht." gerecht. das ist so nicht korrekt ausgedrückt: klar, wer Grundsicherung bezieht, erhält keine weiteren Wohngeldleistungen. Grundsicherung schließt also Wohngeld aus (und ist aber nicht etwa in der Grundsicherung enthalten). Bezieht man diese Grundsicherung aber nicht, z.B. weil man zu hohes Vermögen hat (>2500 Euro) oder einfach, weil man einen Euro über Grundsicherung an Einkommen (hier Rente) bekommt, kann man durchaus Anrecht auf Wohngeld haben. Bei den durchschnittlichen Rentenzahlungen dürfte das sogar auf die Mehrzahl der Rentner in diesem Land zutreffen, die kein Vermögen über 2500 Euro besitzen und nur auf die staatloche Rente angewiesen sind. vg, Simone
W*lfgangam 15.09.2010 | 22:45
W*lfgang schrieb

Hallo Simone,

> Aber bitte nicht aus dem Zusammenhang zitieren bitte.

Okay, ich habs aus dem Zusammenhang zitiert und der Kontext ging verloren ..sorry dafür. Falsch war die Antwort trotzdem nicht ;-)

> das ist so nicht korrekt ausgedrückt: klar, wer Grundsicherung bezieht, erhält keine weiteren Wohngeldleistungen. Grundsicherung schließt also Wohngeld aus (und ist aber nicht etwa in der Grundsicherung enthalten).

Gut, das Gesetz spricht von (Leistungen für) "Unterkunft und Heizung" ...damit sind wir uns ja einig, wenn hier ich von 'Wohngeld' und nicht von Wohngeld rede ;-)

Gruß

w.

Hallo Simone, > Aber bitte nicht aus dem Zusammenhang zitieren bitte. Okay, ich habs aus dem Zusammenhang zitiert und der Kontext ging verloren ..sorry dafür. Falsch war die Antwort trotzdem nicht ;-) > das ist so nicht korrekt ausgedrückt: klar, wer Grundsicherung bezieht, erhält keine weiteren Wohngeldleistungen. Grundsicherung schließt also Wohngeld aus (und ist aber nicht etwa in der Grundsicherung enthalten). Gut, das Gesetz spricht von (Leistungen für) "Unterkunft und Heizung" ...damit sind wir uns ja einig, wenn hier ich von 'Wohngeld' und nicht von Wohngeld rede ;-) Gruß w.
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