Die Deutsche Rentenversicherung kann Ihnen hier leider nicht weiter helfen, da das Auslegen von Mietkautionen nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Rentenversicherung gehört.
Hallo Simone,
> Aber bitte nicht aus dem Zusammenhang zitieren bitte.
Okay, ich habs aus dem Zusammenhang zitiert und der Kontext ging verloren ..sorry dafür. Falsch war die Antwort trotzdem nicht ;-)
> das ist so nicht korrekt ausgedrückt: klar, wer Grundsicherung bezieht, erhält keine weiteren Wohngeldleistungen. Grundsicherung schließt also Wohngeld aus (und ist aber nicht etwa in der Grundsicherung enthalten).
Gut, das Gesetz spricht von (Leistungen für) "Unterkunft und Heizung" ...damit sind wir uns ja einig, wenn hier ich von 'Wohngeld' und nicht von Wohngeld rede ;-)
Gruß
w.
Hallo Simone,
> Aber bitte nicht aus dem Zusammenhang zitieren bitte.
Okay, ich habs aus dem Zusammenhang zitiert und der Kontext ging verloren ..sorry dafür. Falsch war die Antwort trotzdem nicht ;-)
> das ist so nicht korrekt ausgedrückt: klar, wer Grundsicherung bezieht, erhält keine weiteren Wohngeldleistungen. Grundsicherung schließt also Wohngeld aus (und ist aber nicht etwa in der Grundsicherung enthalten).
Gut, das Gesetz spricht von (Leistungen für) "Unterkunft und Heizung" ...damit sind wir uns ja einig, wenn hier ich von 'Wohngeld' und nicht von Wohngeld rede ;-)
Gruß
w.
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