Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente + minijob

von madonna196224.06.2020 | 19:03
249 Ansichten
27 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Falls jemand Erwerbsminderungsrente bezieht und nebenbei noch einen minijob hat, von dem Arbeitnehmeranteile Rentenversicherung gezahlt wird, werden diese Beiträge später bei der Altersrente berücksichtigt oder sind diese Zahlungen für die katz. Danke im voraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo madonna1962,

sowohl geringfügige Beschäftigungen (Minijob) ohne Befreiung von der Versicherungspflicht als auch andere versicherungspflichtige Beschäftigungen neben dem Bezug einer Erwerbsminderungsrente werden bei späteren Leistungsfällen (Altersrente, Hinterbliebenenrente) berücksichtigt.

Diese Versicherungszeiten werden auf die Wartezeiten (Anspruchsvoraussetzungen) der verschiedenen Rentenarten angerechnet. Auch bei der Berechnung der Folgerente werden die Zeiten berücksichtigt, Allerdings werden auch die Rentenbezugszeiten (der Erwerbsminderung) mit Zurechnungszeit und die Zurechnungszeit vor Rentenbeginn bei der Folgerente bewertet. Dabei werden Entgeltpunkte für zeitgleiche Beitragszeiten in der Gesamtleistungsbewertung für beitragsgeminderte Zeiten abgezogen.

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

26 Antworten

W°lfgangam 24.06.2020 | 21:34
Hallo madonna1962, ja, und zu 99% meist nein. Beiträge (seiens auch nur AG oder sogar zusätzliche AN-Beiträge) neben der Zurechnungszeit in Ihrer EM-Rente auf Minijob-Basis sind grundsätzlich für die 'Katz'. Erst 'neue Beiträge' nach Ende der Zurechnungszeit könnten zu einem minimalen Rentenplus führen. Ihre nächste Beratungsstelle wird Sie 'aufschlauen', was es für die Zukunft/Altersrente bringen/nicht bringen kann. Gruß w.
madonna1962am 25.06.2020 | 08:13
Danke für die schnelle Antwort
Valzuunam 25.06.2020 | 12:32
Ich werf‘ mal nur so vier Worte ins Forum: Grundrenten(bewertungs)zeit(en). Ist natürlich nur so ein Gefühl- aber eventuell wird da nächste Woche etwas beschlossen.
Gefühlam 25.06.2020 | 12:37
Ihr "Gefühl" in Ehren. Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung sollen aber keine Grundrentenzeiten sein. Und jetzt? Besser den geplanten Gesetzestext lesen und dann erst Vermutungen anstellen.
Valzuunam 25.06.2020 | 13:01
Soweit ich den Entwurf richtig lese wären es sehr wohl Grundrentenzeiten (wovon ich mind. 33 Jahre) brauche. Allerdings keine Grundrentenbewertungszeiten. Beides ist derzeit alles andere als sicher. Was aber sicher ist: Wenn ich mich jetzt von der Versicherungspflicht befreien lasse, kann ich das im Falle eines Falles nicht mehr rückgängig machen. Und das ist dann aus Sicht vieler Betroffenen unglaublich ungerecht und die Schuld liegt bei „den Anderen“ oder „der böswilligen Rentenversicherung“. Also gefühlt: abwarten.
Paulam 25.06.2020 | 16:31
Du erhältst dir durch diese Zahlungen die Rehaleistungen und evtl Zurechnungszeit für die Grundrente
Gefühlam 25.06.2020 | 20:26
Ach so? Zurechnungszeit für die Grundrente? Wo steht das denn in der Gesetzesvorlage? Es wird immer absurder. Hier äußern sich wirklich völlig Unwissende.
Ahnungslosam 28.06.2020 | 11:28
Hallo, ich habe leider noch nicht so ganz die Antwort vom Experten verstanden. Sagen wir mal, ich habe mit 40 eine volle EM Rente bis zur Altersrente zugesprochen bekommen. Bekomme z. B. 1 Rentenpunkt als Zurechnungszeit berechnet und in der Zeit der EM Rente gutgeschrieben. Nebenbei gehe ich einem Minijob mit 450 € monatlich nach, für rund 25 Jahre, ohne die Versicherungspflicht abzuwählen, also bezahle meinen Beitrag auch. Würde sich dann die spätere Altersrente (ob als Schwerbh. oder normal sei jetzt auch mal dahingestellt) erhöhen? https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/rentenbeitr… Hier steht etwas bei rund 4,50 bei 450 €!? Oder kann man das bei der EM Rente wegen der hochgerechneten Entgeltpunkte nicht so übernehmen, bzw. erst nach der Zurechnungszeit (vor 2014 nur bis 60 Jahre)? Es wäre schön, wenn ich das kurz mit einfachen Worten erklärt bekommen könnte, danke. MfG
Glaskugelam 28.06.2020 | 15:42
Hallo und ein guten Tag hier im Forum. @Ahnungslos: sind Sie wirklich im Glauben, dass eine Ihnen zugestandene volle EWR - mit 40 Jahren - es Ihnen erlaubt eine 450-Euro-Tätigket, bis zur Altersrente, ohne eine weitere Nachprüfung, nachzugehen? Die Praxis sieht anders aus. Glaskugel
Ahnungslosam 28.06.2020 | 17:10
Es geht nicht darum, ob und wann geprüft wird. Ich habe seit 5 Jahren den Minijob und seit 7 Jahren die volle EM Rente. Die Verlängerungen gingen ohne jegliche Gutachten Rehas ect durch und beim nächsten Mal sind die 9 Jahre um und damit wird entfristet. Rechtlich ist es auch überhaupt kein Problem, einen Minijob zu machen. Das ändert ja nicht die Einschränkungen, man kann halt nur 6 Stunden die Woche und nicht mind. 15. Es geht hier nur darum, ob es dazu gerechnet wird oder es z. B. bei der Umstellung in die Altersrente bei der Summe bleibt, welche man als EM Rentner erhalten hat...
Fraukeam 28.06.2020 | 18:29
Zitat von Ahnungslos anzeigenausblenden
Kann alles gut gehen, muss aber nicht. Auch unbefristete Rente kann jederzeit entzogen werden bei Besserung des Zustandes. Und meine Erfahrung ist derzeit, gerade wenn die 9 Jahresfrist ansteht, wird äußerst genau hingeguckt. Kannte ich früher so nicht, aber heute sind Erwerbsgeminderte, die nach vielen Jahren Rente plötzlich keine Verlängerung mehr bekommen, alltäglich.
Ahnungslosam 28.06.2020 | 19:19
Vielleicht sollte morgen ein Experte antworten. Es fällt mir leider immer öfter hier auf, es kommen kaum Antworten auf die Frage, sondern eher Behauptungen, die sich immer wiederholen. Ich weiß selber das Renten, selbst die unbefristeten, jederzeit nachgeprüft werden können. Und diese Prüfung erfolgt sogar unabhängig, zu dem bei Rentengewährung festgestellten Gesundheitszustand. Das ist auch alles okay. Trotzdem ist eine Arbeutsaufnahme unter den erlaubten Grenzen nicht schädlich. Auch wenn es immer wieder Einstellungen der Rente gibt. Diese würde es sicher auch in den meisten Fällen ohne einen Minijob und Co geben. Zumal es auch auf die Art des Minijob ankommt. Aber egal, ich würde gern wissen, ob die spätere Altersrente "aufgewertet" wird...
Fraukeam 29.06.2020 | 07:03
Zitat von Ahnungslos anzeigenausblenden
Ja Ahnungslos, so ist das. Und wenn Sie in öffentlichem Forum dann eine Anfrage einstellen, die suggeriert, Erwerbsunfähige könnten locker nebenher jobben, ist das eben doch ein Problem. Nicht für Sie, aber für andere. Realität von Erwerbsunfähigen sind heute lange Zeitrenten, und wenn dann unbefristet gewährt wird, fallen die Leute aus allen Wolken beim ersten Fragebogen zu Minijobs. Regelfall ist auch, dass Menschen, die unbefristete Rente bekommen, gar nicht in der Lage sind zum Jobben. Sogar bei Antragstellern, deren Rentenanträge abgelehnt wurden, spielt die Verzweiflung, sich eben nicht selber helfen zu können und evtl. sogar zum Sozialhilfeempfänger zu werden, eine große Rolle. Also Sie haben hier schon, ob bewusst, weiß ich nicht, ein Bild kranker Menschen gezeichnet, das unschön ist.
Ahnungslosam 29.06.2020 | 11:27
Ich meine damit nicht die Experten, die machen hier einen guten Job. Es werden hier aber von anderen Forenteilnehmern leider immer mehr Antworten verfasst, die mit der Beantwortung der Frage nichts zu tun haben, sondern die eigenen (so denke ich mir das jetzt mal) Ansichten hier immer wieder vorbringen. Toll, dass man ein Forum eingerichtet hat, wo man seine Fragen loswerden kann, ohne immer seine Sachbearbeiter befragen zu müssen und wo man auch andere Themen mitlesen kann.
Ahnungslosam 29.06.2020 | 11:13
Das Bild setzen sich hier Leute zusammen, die halt auch das Bild vor sich haben, als EM Rentner kann oder soll man nicht mehr arbeiten können. Eine volle EM Rente erhält, wer täglich unter 3 Stunden nur noch auf dem allg. Arbeitsmarkt tätig sein kann. Das ist erst einmal die Definition. Und warum sollte man nicht an 3 Tagen für 2 Stunden einer Arbeit im Homeoffice nachgehen können, weil die Rente so ein großes Loch geworfen hat, dass man sonst von Hartz 4 leben müsste oder auch weil man durch Gespräche noch etwas am Leben teilnehmen möchte? Zumal auch die Ärzte dies nicht nur unterstützen sondern sogar dazu ermuntert haben, damit man nicht das bisschen was noch übrig geblieben ist, an Ehre und Kräften auch noch zu Hause zu verlieren. Ich kenne die Fragen vieler, die hier mit EM-Rente manchmal bis zu 8 Stunden täglich machen wollen und dann "Gewissheit" haben wollen, es kommt keiner und macht Ärger... Da denke ich mir auch meinen Teil. Aber ich habe 3x gefragt, ob es durch den Minijob zu einer höheren Altersrente kommt und 3x wird mir nur geantwortet, dass ich geprüft werde oder das ich ein Licht auf alle werfe.
Ahnungslosam 29.06.2020 | 11:18
Dabei habe ich bewusst nichts geschrieben, zu der Arbeitstätigkeit oder dem Umfang. Es gibt aber durchaus auch Menschen, die einer Arbeit neben der EM-Rente und auch neben einem Pflegegrad arbeiten gehen. Und wer das verwerflich findet, der steht in meinem Augen unter einem schlechten Licht. Denn wir wollen auch noch etwas am Leben teilnehmen und nicht zu Hause verrotten, weil nämlich unsere Partner oder die Familie uns auch wenig verstehen, bzw. nicht nachvollziehen können, wie es ist immer Schmerzen zu haben. Oder bei psychischen Erkrankungen denken die Meisten sicher, der soll einfach mal aus seinem Tief kommen und dann wird das schon. Es gibt zum Glück bei einer Schwerbehinderung auch Hilfen, gerade im Erwerbsleben, damit man auch als EM Rentner noch durch Assistenz oder durch einen leichten PC Arbeitsplatz noch etwas tun kann und nicht mit 40 schon sein Leben abschreiben muss, weil man nicht mehr "mehr und schwer" arbeiten kann. Das hat sicher auch etwas mit Glück zu tun, solch eine Arbeit zu finden, dies muss ich zugeben. Aber jeder hat eine andere Krankheit und die Meisten sind durch Psychische Probleme berentet worden. Da werden auch die Meisten die Erkrankung mit der Arbeit in Zusammenhang bringen und schon deshalb nicht mehr auf die Idee kommen, mit der EM-Rente dort z. B. reduziert weiter zu arbeiten. Aber es gibt auch andere Krankheiten die einem aus dem Leben werfen und man möchte trotzdem noch ein soziales Umfeld haben, bei Menschen die man kennt. Der eine möchte noch etwas teilhaben der Andere lieber seine Ruhe und viele sicher auch eine Arbeit im Minijob machen aber es gibt keine passende oder er hat Angst eine anzunehmen, weil immer solche Sprüche kommen. Riesen Texte geschrieben aber meine einfach geschriebene Frage an die Experten ist immer noch unbeantwortet, leider typisch hier geworden...
Lotteam 29.06.2020 | 18:10
Hallo Ahnungslos, bin keine Expertin, habe EM-Rente befristet wegen mehrerer schwerer Erkkrankungen. Und ja ich habe auch einen Minijob. Ich arbeite 2x die Woche 1,5 Std. - reine PC-Arbeit und ich finde es unglaublich wichtig etwas zu tun. Verdienst ist nebensächlich - die knapp 300 Euro im MOnat machen mich nicht reich. Aber noch etwas leisten zu können auch wenn es sehr wenig ist tut gut. Ich kann es jedem nur empfehlen. Wer krank ist und EM-Rente bekommt braucht sich vor "Prüfungen" auch nicht fürchten. Die DRV wird hier immer als der "Böse" dargestellt, das finde ich unfair - ich bin happy dass ich meine Rente bekommen habe und das ich den Minijob machen kann. LG Lotte
Ahnungslosam 30.06.2020 | 13:29
Da der Admin hier die letzten Posts gelöscht hat, sind auch leider die Informationen weg, wo ich vielleicht hätte lesen können, ob es die Altersrente verändert oder nicht!?
Renaam 01.07.2020 | 11:09
@Ahnungslos Ich arbeite auch 4,5 Stunden die Woche bei unbefristeter EU-Rente und es tut mir gut, noch gebraucht zu werden, Anerkennung gibt es dazu.
Ahnungslosam 01.07.2020 | 13:26
Leider gibt es immer die Vorurteile, man kann oder sollte neben einer vollen EM-Rente nicht arbeiten gehen(können). Das können nur Leute sagen oder schreiben, welche selbst nicht in diesem Prozess und "Anerkennung" der Krankheit(en) vor den Sozialbehörden (Rente, GdB und Pflege) stecken und man trotz der Einschränkungen nicht einfach nur zu Hause bleibt und nichts mehr tut. Ich habe einen Spruch, den ich gelernt habe, bei allem was ich auch schon durch hatte, mit Gutachtern, Widersprüchen und zum Ende auch Klageverfahren. "Man kann alles machen, aber nicht aufgeben" Und nach dieser Regel lebe ich. Wenn man wirklich davon überzeugt ist, man hat die Einschränkungen und damit ein Recht auf bestimmte Leistungen, dann sollte er, (es müssen die Ärzte und ggf der Anwalt genauso sehen) nicht aufgeben und seine Ziele verfolgen. Genauso ist das mit dem bisschen arbeiten gehen. Es ist sicher auch anstrengend, aber man hat dadurch so viele positive Aspekte, die das Leben (was man oftmals auch kaum noch als "Leben" bezeichnen kann) um vieles bereichert. Ich vergebliche es manchmal mit dem Fitnessstudio. Da bin ich vor der Krankheit auch immer regelmäßig gewesen. Der Weg dorthin ist meist eine kleine Überwindung, dort fühlt man sich wohl, und danach ist man stolz auf sich und obendrein erntet man Anerkennung und es stärkt den Körper, bei der Arbeit, den Geist. Und was hat mein Arbeitgeber sich gegen die paar Stunden gesträubt, obwohl ich vorher fast 15 Jahre dort schon war und immer gut gearbeitet habe. Auch da musste ich es durch die Schwerbehinderung "durchdrücken". Jetzt ist man dort auch froh, dass ich da bin, auch wenn es mit Assistenz und Homeoffice ist. Ich hoffe es lässt sich hier keiner von den Sprüchen abschrecken, wenn er einen wirklich passenden Minijob annehmen möchte. Natürlich nicht 2, 59 Stunden, um unter 3 zu bleiben, dies sind die Dinge, die schwer Kranke in Verruf bringen...
Unwichtigam 01.07.2020 | 15:47
Zitat von Ahnungslos anzeigenausblenden
Ahnungslos schrieb

Leider gibt es immer die Vorurteile, man kann oder sollte neben einer vollen EM-Rente nicht arbeiten gehen(können). Das können nur Leute sagen oder schreiben, welche selbst nicht in diesem Prozess und "Anerkennung" der Krankheit(en) vor den Sozialbehörden (Rente, GdB und Pflege) stecken und man trotz der Einschränkungen nicht einfach nur zu Hause bleibt und nichts mehr tut.

Ich habe einen Spruch, den ich gelernt habe, bei allem was ich auch schon durch hatte, mit Gutachtern, Widersprüchen und zum Ende auch Klageverfahren. "Man kann alles machen, aber nicht aufgeben"

Und nach dieser Regel lebe ich. Wenn man wirklich davon überzeugt ist, man hat die Einschränkungen und damit ein Recht auf bestimmte Leistungen, dann sollte er, (es müssen die Ärzte und ggf der Anwalt genauso sehen) nicht aufgeben und seine Ziele verfolgen.

Genauso ist das mit dem bisschen arbeiten gehen. Es ist sicher auch anstrengend, aber man hat dadurch so viele positive Aspekte, die das Leben (was man oftmals auch kaum noch als "Leben" bezeichnen kann) um vieles bereichert. Ich vergebliche es manchmal mit dem Fitnessstudio. Da bin ich vor der Krankheit auch immer regelmäßig gewesen. Der Weg dorthin ist meist eine kleine Überwindung, dort fühlt man sich wohl, und danach ist man stolz auf sich und obendrein erntet man Anerkennung und es stärkt den Körper, bei der Arbeit, den Geist.

Und was hat mein Arbeitgeber sich gegen die paar Stunden gesträubt, obwohl ich vorher fast 15 Jahre dort schon war und immer gut gearbeitet habe. Auch da musste ich es durch die Schwerbehinderung "durchdrücken". Jetzt ist man dort auch froh, dass ich da bin, auch wenn es mit Assistenz und Homeoffice ist.

Ich hoffe es lässt sich hier keiner von den Sprüchen abschrecken, wenn er einen wirklich passenden Minijob annehmen möchte. Natürlich nicht 2, 59 Stunden, um unter 3 zu bleiben, dies sind die Dinge, die schwer Kranke in Verruf bringen...

Blubbs, Blubber!
Modi1969am 03.07.2020 | 07:31
Hallo, zur Ausgangsfrage: was bringt ein Vers.pfl. Minijob neben der EM-Rente? Zunächst sammelt man weitere Pflichtbeiträge, die für die Wartezeit von 45 Jahren relevant sein können. Auch die 35 Jahre für eine vorzeitige Altersrente können aufgebaut werde, sofern die Zurechnungszeit der EM-Rente dies nicht schon ermöglicht. Isoliert betrachtet bringt 1 Jahr Minijob ca. 4,50 Euro Monatsrentenzuwachs -die Altersrente KÖNNTE also steigen. Zu beachten ist aber, dass die Minijobzeiten ggf. neben einer besser bewerteten Zurechnungszeit liegen und somit doch kein Zuwachs entsteht. Aus dem EM-Rentenbescheid mit Anlagen kann man den "virtuellen Bruttolohn", der der Zurechnungszeit entspricht, errechnen( Entgeltpunkte mal derzeitiger Durchschnittsbruttolohn). Liegt dieser Brutto oberhalb des Minijobbruttos, dürfte der Zuwachs illusorisch sein. Auch kann sich durch Minijob-Pflichtbeiträge der Wert, mit dem beitragsfreie und beitragsgemindette Zeiten bewertet werden, verschlechtern und somit der Zuwachs an der Stelle Beschäftigung durch die schlechteren Zuschläge für beitragsfreie/beitragsgemindette Zeiten wieder aufgefressen werden.Die Rentenformel ist hochkomplex und könnte sowohl positive, als auch negative Überraschungen enthalten. Immerhin ist eine Rentenminderung durch die spätere Umwandlung in Altersrente wegen des Besitzschutzes ausgeschlossen. Sinnvoll wäre zum möglichen Umwandlungszeitpunkt (z.B. 63) eine Probeberechnung mit Anlagen zur Umwandlung in Altersrente anzufordern -dann weiss man, wohin die Reise geht. Die Neuregelungen zur Grundrente sind ebenfalls zu bedenken (vorheriger Post). Dann kommt joch die Flexirente ins Spiel: bei vers.pflichtigem Minijob kann über die Regelaltersgrenze hinaus eine Steigerung der Rente erreicht werden (Verzicht auf Vers.freiheit wegen Altersvollrentenbezugs..), was beim befreiten Job nicht geht. Auch im Hinblick auf mögliche Hinterbliebenenrentenansprüche ist die Ausgestaltung des Minijobs wichtig: zahlt der Minijobber seinen Anteil, hat er die bessere Einkommensanrechung (da Pauschalabzug vom Lohn) und damit ggf. höhere Hinterbliebenenrente. Es spricht aus meiner Sicht sehr viel für die Vers.pflich des Minijobs -es kommt auf den jeweiligen Einzelfall an. Daher macht Vorsprache bei der DRV-Beratungsstelle Sinn..
Fraukeam 03.07.2020 | 09:30
Zitat von Ahnungslos anzeigenausblenden
Ahnungslos schrieb

Leider gibt es immer die Vorurteile, man kann oder sollte neben einer vollen EM-Rente nicht arbeiten gehen(können). Das können nur Leute sagen oder schreiben, welche selbst nicht in diesem Prozess und "Anerkennung" der Krankheit(en) vor den Sozialbehörden (Rente, GdB und Pflege) stecken und man trotz der Einschränkungen nicht einfach nur zu Hause bleibt und nichts mehr tut.

Ich habe einen Spruch, den ich gelernt habe, bei allem was ich auch schon durch hatte, mit Gutachtern, Widersprüchen und zum Ende auch Klageverfahren. "Man kann alles machen, aber nicht aufgeben"

Und nach dieser Regel lebe ich. Wenn man wirklich davon überzeugt ist, man hat die Einschränkungen und damit ein Recht auf bestimmte Leistungen, dann sollte er, (es müssen die Ärzte und ggf der Anwalt genauso sehen) nicht aufgeben und seine Ziele verfolgen.

Genauso ist das mit dem bisschen arbeiten gehen. Es ist sicher auch anstrengend, aber man hat dadurch so viele positive Aspekte, die das Leben (was man oftmals auch kaum noch als "Leben" bezeichnen kann) um vieles bereichert. Ich vergebliche es manchmal mit dem Fitnessstudio. Da bin ich vor der Krankheit auch immer regelmäßig gewesen. Der Weg dorthin ist meist eine kleine Überwindung, dort fühlt man sich wohl, und danach ist man stolz auf sich und obendrein erntet man Anerkennung und es stärkt den Körper, bei der Arbeit, den Geist.

Und was hat mein Arbeitgeber sich gegen die paar Stunden gesträubt, obwohl ich vorher fast 15 Jahre dort schon war und immer gut gearbeitet habe. Auch da musste ich es durch die Schwerbehinderung "durchdrücken". Jetzt ist man dort auch froh, dass ich da bin, auch wenn es mit Assistenz und Homeoffice ist.

Ich hoffe es lässt sich hier keiner von den Sprüchen abschrecken, wenn er einen wirklich passenden Minijob annehmen möchte. Natürlich nicht 2, 59 Stunden, um unter 3 zu bleiben, dies sind die Dinge, die schwer Kranke in Verruf bringen...

Die unterschiedlichen Sichtweisen dürften sich simpel erklären durch unterschiedliche Vorgehensweisen der Rentenversicherung. Ich habe lange in Süddeutschland gelebt und kannte dort auch EM-Rentner, die unbehelligt einige Stunden arbeiteten. Heute gehöre ich im Norden einem Verband jüngerer neurologisch Erkrankter an. Etwa 500 Personen sind in unbefristeter EM-Rente, von denen haben 18 zeitweise gejobbt. Alle, nochmal, alle 18 haben ein außerordentliches Überprüfungsverfahren für die Rentenberechtigung gekriegt mit Gutachter und in zwei Fällen stationärer Reha. Am Ende ist nur in einem einzigen Fall die Rente entzogen worden. Aber allein diese Aufregungen will hier niemand nochmal haben. Unter der Hand hat uns eine nette Mitarbeiterin am Ort in der Sprechstunde verraten, dass es eine regionale Dienstanweisung gibt, die zwingend die Einleitung eines Prüfverfahrens vorsieht bei Erwerbsgeminderten plus Job, sofern sie jünger als 55 Jahre sind.
Ahnungslosam 03.07.2020 | 13:46
Erst einmal vielen Dank für die ausführliche Beantwortung meiner Frage, zum Thema Auswirkung Höhe auf die Altersrente, durch den Hinzuverdienst. Mit der Überprüfung der Rente habe ich keine Probleme. Ich mache das schon seit kurz nach Renten Beginn und bin auch immer nur befristet. Da ich mich weit unter dem zeitlichen und Hinzuverdienst Rahmen halte, kann mir keiner etwas anhaben. Zumal au h meine Ärzte in die Briefe schreiben, der Minijob dient dazu nicht dauerhaft Bettlägerig zu sein und schützt vor Selbstaufgabe. Ich kenne auch die Erniedrigung, die man bei Gutachten erfährt, musste auch gerade beim GdB bis vor Gericht ziehen. Dabei habe ich gemerkt, wer kämpft hat gute Chancen seinen Anspruch durchzusetzen und man sollte sich einen Anwalt nehmen. Das Geld ist er wert und man hat höhere Chancen und keinen Stress, den kann man nämlich gar nicht mehr gebrauchen, wenn man schon krank ist und es geht leider fast alles nur noch um rechtliche Dinge, sobald man im Sozialrecht etwas braucht. Zumal auch diese Überprüfungen jederzeit kommen/können. Ich lasse mich davon nicht beeindrucken, da die Arbeit mir so viel gibt und mich wenigstens noch ein bisschen am Leben teilhaben lässt. Leider gibt es aber nur wenige, die auch überhaupt die Möglichkeit bekommen, einen Minijob zu bekommen, der machbar ist.
Gastam 03.07.2020 | 15:30
@Frauke Sie projizieren Ihre eigenen Ängste auf andere Menschen und verstecken sich hinter anderen Menschen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026