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Erwerbsminderungsrente mit Versorgungsausgleich

von Daniela26.08.2010 | 19:35
1927 Ansichten
3 Antworten
Hallo Experten, ich bin froh, dass ich auf Eure Seite getroffen bin und bin mir auch ganz sicher, dass Ihr mir helfen bzw. einen Rat geben könnt. Ich bin am 18.05.1948 geboren, seit 1981 geschieden und erhalte seit 01.11l.2007 eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente., Der Versorgungsausgleich wurde 1981 gemäß § 1587, 587 a Abs.16.2Nr. 2, 1587 b Abs.1 nach BGB für die Zeit vom 02.04.1967 - 15.04.1980 durchgeführt. Bekannte haben mir erklärt, dass es vor einiger Zeit ein Urteil gegeben hat, wo allen Rentnerinnen und Rentner die einen Antrag auf Apassung des Versorgungsaufgleiches bei ihrem Rentenversicherunsträger stellen, hierdurch dann eine höhere Rente erhalten. Bitte teilt mir mit, wie ich diesen Antrag formulieren muss oder ob Bekannte mich nur falsch aufgeklärt haben. Ich bin Ihnen sehr dankbar, für eine Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Daniela

3 Antworten

Batrixam 27.08.2010 | 07:38
dieser Antrag auf Abänderung kann für Sie auch nach hinten losgehen: Wenn Sie in der Ehezeit 1967 bis 1980 Kinder erzogen haben... 1981 gab es noch keine Kindererziehungszeiten. D.h. Der Ausgleich wurde eben ohne festgestellt. Seit 1986 werden Kindererziehungszeiten angerechnet, die Ihren Anwartschaften erhöhen würden und damit den Ausgleichsbetrag verringern...
Nette Bekannteam 27.08.2010 | 08:55
Wie Batrix schon richtig schrieb, würden sie sich da wohl ins eigene Fleisch schneiden. Sind wohl sehr nette Bekannte, die Ihnen solch einen Rat geben. Die wollen Ihnen sicher nur helfen.... ...mit einem Rat, der dafür sorgt, das sie weniger bekommen. Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde...oder wie heisst es so schön.
-_-am 26.08.2010 | 21:54
Das halte ich für ein Gerücht. Die Möglichkeiten der Anpassung des Versorgungsausgleichs nach Eintritt der Rechtskraft finden Sie unter: http://bundesrecht.juris.de/versausglg/BJNR070010009.html#BJNR07… Für das Übergangsrecht (Entscheidung über den Versorgungsausgleich nach dem bis 31.08.2009 geltenden Recht): http://bundesrecht.juris.de/versausglg/__51.html… http://bundesrecht.juris.de/versausglg/__52.html… Mit der Rechtsmaterie werden Sie als Laie vermutlich überfordert sein und einen Fachanwalt benötigen. Der Antrag muss beim Familiengericht gestellt werden. Die Entscheidung trifft das Familiengericht.
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