Hallo 3 X 3,
wie so oft: es kommt darauf an.
Handelt es sich bei Ihrer Rente um eine "reine" Rente wegen voller Erwerbsminderung oder um eine so genannte Arbeitsmarktrente, die nur deswegen als volle Erwerbsminderungsrente gezahlt wird, weil auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter den Bedingungen einer teilweisen Erwerbsminderungsrente (Arbeitszeit mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden tägl.) keine Möglichkeiten bestehen?
Eine Arbeitsmarktrente kann auch nach zwei Verlängerungen weiterhin befristet werden, bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen stimmt die Aussage, dass es zwei Mal befristet werden kann, bevor sie in eine Dauerrente umgewandelt wird. Auch hier gibt es aber einen Überprüfungsvorbehalt.
Ab der dritten Verlängerung = EMR für immer safe.
Ab der dritten Verlängerung = EMR für immer safe.
Eine Gesundung auch nach Ü9-Jahren haben Sie mitzuteilen und ggf. fällt dann die Rente weg.
Wer teilt denn der DRV nach 9Jahren EMR (mit etlichen Weiterbewilligungen dazwischen) eine Gesundung mit...der wäre ja so Hirnverbrand das er allein dadurch schon wiederum Erwerbsgemindert ist...🤦♀️🤣
Warum er das mitteilen soll? Weil er gesetzlich dazu verpflichtet ist! Ansonsten handelt es sich um Erschleichung von Sozialleistungen. Der Strafrahmen dafür ist weit gespannt. Kann von einer Geldbuße (bei Einstufung als Ordnungswidrigkeit) bis hin zu mehrjähriger Gefängnisstrafe (bei Einstufung als Straftat) reichen.
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