Hallo 3 X 3,
wie so oft: es kommt darauf an.
Handelt es sich bei Ihrer Rente um eine "reine" Rente wegen voller Erwerbsminderung oder um eine so genannte Arbeitsmarktrente, die nur deswegen als volle Erwerbsminderungsrente gezahlt wird, weil auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter den Bedingungen einer teilweisen Erwerbsminderungsrente (Arbeitszeit mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden tägl.) keine Möglichkeiten bestehen?
Eine Arbeitsmarktrente kann auch nach zwei Verlängerungen weiterhin befristet werden, bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen stimmt die Aussage, dass es zwei Mal befristet werden kann, bevor sie in eine Dauerrente umgewandelt wird. Auch hier gibt es aber einen Überprüfungsvorbehalt.