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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente nach 9 Jahren weiterhin befristet

von Hobbit 3921.01.2025 | 18:59
805 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, Ich erhalte seid 05/2015 volle Erwerbsminderungsrente. Diese wurde weiter befristet bewilligt bis 2018 Von 2018-2020 weiter befristet bewilligt Von 2020-2022 weiter befristet bewilligt Von 2022-01/2025 weiter befristet bewilligt Und aktuell bis 11/2026 weiter befristet bewilligt. Soviel zu den Fakten. Ich habe seid Jahren Atteste von Fachärzten die Aussagen das keine Chance auf Besserung besteht. Meine Infos und Frage bezieht sich auf die unbefristete Bewilligung der vollen Erwerbsminderungsrente.... Von Rentenbeginn ab 05/2015 sind die 9 Jahre mehr als erreicht. Wie wäre die Vorgehensweise für einen Widerspruch mit Forderung auf unbefristete Bewilligung? Wie der Ablauf eines solchen Widerspruchs und anschließender Handlungen? Seitens des VDK wurde mir gesagt, man solle zufrieden sein das sie weiter bewilligt wurde etc... Nur kann keiner diesen psychischen Druck verstehen, der seiner Grundlage auf Existenz immer wieder ein neues Ablaufdatum gegeben wird. Ich möchte nur meine rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen um fair und ehrlich nach SGB behandelt zu werden. Danke für eine Aussagekräftige Rückmeldung. Lg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hobbit 39,

ein rechtsgültig gestellter Widerspruch muss innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe eines Bescheides gestellt werden.

 

Zur Erklärung: 

Eine Rente wegen Erwerbsminderung wird befristet gezahlt, solange die Aussicht besteht, dass sich Ihr Gesundheitszustand wieder bessert. Wenn Ihr Rentenanspruch nicht allein auf Ihrem Gesundheitszustand beruht, sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes, erhalten Sie ebenfalls eine zeitlich befristete Rente. Im Regelfall wird die befristete Rente ausgehend vom Rentenbeginn für drei Jahre gezahlt. Hat sich Ihr Gesundheitszustand nach Ablauf dieser Frist nicht gebessert, können Sie die Rente natürlich weiterhin erhalten – eventuell erneut befristet. 

Eine unbefristete oder Dauerrente wird gezahlt, wenn es unwahrscheinlich ist, dass Ihre Erwerbsminderung behoben werden kann. Auch nach insgesamt neun Jahren der Zahlung einer befristeten Erwerbsminderungsrente werden Sie in der Regel eine Dauerrente erhalten. Beruht Ihr Rentenanspruch nicht allein auf Ihrem Gesundheitszustand, sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes, kann die Befristung immer wieder verlängert werden.

 

Wir empfehlen Ihnen hierzu, sich entweder vor Ort in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen oder einen Termin zur Videoberatung bei der Deutschen Rentenversicherung zu vereinbaren, um sich da beraten zu lassen (unter Umständen unter Aufnahme des Widerspruchs).

 

Ihr Expertenteam der

Deutschen Rentenversicherung

 

 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

12 Antworten

Kommt drauf anam 21.01.2025 | 19:17
Sier schreiben nicht, ob es sich um eine rein medizinisch begründete volle EM-Rente handelt oder um einen Arbeitsmarktrente (teilweise EM-Rente, die wegen fehlendem Teilzeitarbeitsplatz als volle EM-Rente gezahlt wird). Erstere muss unbefristet gewährt werden, wenn sie länger als 9 Jahre bewilligt wird. Eine Arbeitsmarktrente wird aber immer nur befristet bewilligt, diese Rentenart gibt es NIEMALS unbefristet.
Individuelle Beratung vereinbaren.am 21.01.2025 | 19:41
Es ist völlig unverständlich, weshalb Sie da Hilfe in einem anonymen Forum suchen. Hier hat doch niemand Einblick in Ihren Vorgang. Vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung.
Monaam 21.01.2025 | 19:55
Die kann auch zwischendurch in einer Arbeitsmarktrente umgewandelt worden seien und sie haben es gar nicht mitgekriegt, weil sie nicht richtig gelesen haben
Hobbit 39am 21.01.2025 | 22:21
Also jetzt bin ich verunsichert, steht tatsächlich auf der zweiten Seite, das nicht nur aus gesundheitlichen Gründen, sondern auch wegen der Arbeitslage due volle EMR gezahlt wird. Mindestens 3 Stunden aber weniger als 6 Stunden zu bewältigen wären. Hat mir nie irgendjemand erklärt. Jetzt bin ich mal gespannt, was da phase ist.
Orkaam 21.01.2025 | 22:43
Zitat von Hobbit 39 anzeigenausblenden
Was soll da Phase sein. Du kriegst nur eine volle , weil es keinen anständigen passenden Teilzeitarbeitsplatz für dich gibt und deshalb wird diese Rente auch niemals entfristet. Und solange der Arbeitsmarkt noch als verschlossen gilt, wird bestimmt auch diese Rente weiter bewilligt werden.
Hobbit 39am 21.01.2025 | 22:51

Zitat von der Moderation entfernt.

Das ganze werde ich dem Anwalt übergeben. Die Rente wurde damals bewilligt Aufgrund medizinischer Gründe, Volle Erwerbsminderung aufgrund weniger als 3Std Arbeitsfähig. Steht in jedem Reha Bericht und in den Gutachten. Ich werd das nicht so hinnehmen. Definitiv prüfen lassen und dann sieht man weiter.
Klartextam 21.01.2025 | 23:37
Zitat von Hobbit 39 anzeigenausblenden
Wenn Sie nie gefragt haben, wer soll Ihnen dann etwas erklären? Sie haben schon eine merkwürdige Auffassung. Fakt ist doch, Sie haben hier einiges verschlafen und sonst niemand.
Cam 22.01.2025 | 09:06
Zitat von Hobbit 39 anzeigenausblenden
Scheinbar ja nicht, respektive wurde bei einer Weitergewährung festgestellt, dass Sie nur noch teilweise er sind. Finden Sie erst einmal heraus, wie es sich genau verhält. Gibt ja auch Fristen für Widerspruch gegen einen Bescheid und die waren seitens der DRV in Ordnung. Das Sie nicht richtig gelesen haben, ist Ihr Problem. Und wenn Sie die Rente nicht laufen lassen wollen, nach dem Motto besser den Spatz in der Hand... kann sein das alles nochmal auf den Prüfstand kommt und Sie am Ende gar nicht mehr haben.
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