Hallo Hobbit 39,
ein rechtsgültig gestellter Widerspruch muss innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe eines Bescheides gestellt werden.
Zur Erklärung:
Eine Rente wegen Erwerbsminderung wird befristet gezahlt, solange die Aussicht besteht, dass sich Ihr Gesundheitszustand wieder bessert. Wenn Ihr Rentenanspruch nicht allein auf Ihrem Gesundheitszustand beruht, sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes, erhalten Sie ebenfalls eine zeitlich befristete Rente. Im Regelfall wird die befristete Rente ausgehend vom Rentenbeginn für drei Jahre gezahlt. Hat sich Ihr Gesundheitszustand nach Ablauf dieser Frist nicht gebessert, können Sie die Rente natürlich weiterhin erhalten – eventuell erneut befristet.
Eine unbefristete oder Dauerrente wird gezahlt, wenn es unwahrscheinlich ist, dass Ihre Erwerbsminderung behoben werden kann. Auch nach insgesamt neun Jahren der Zahlung einer befristeten Erwerbsminderungsrente werden Sie in der Regel eine Dauerrente erhalten. Beruht Ihr Rentenanspruch nicht allein auf Ihrem Gesundheitszustand, sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes, kann die Befristung immer wieder verlängert werden.
Wir empfehlen Ihnen hierzu, sich entweder vor Ort in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen oder einen Termin zur Videoberatung bei der Deutschen Rentenversicherung zu vereinbaren, um sich da beraten zu lassen (unter Umständen unter Aufnahme des Widerspruchs).
Ihr Expertenteam der
Deutschen Rentenversicherung