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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente nach Aufhebungsvertrag?

von Hummel05.10.2013 | 16:45
2839 Ansichten
3 Antworten
Sehr geehrtes Forum, ich benötige einen Rat, wie wir uns richtig verhalten im folgenden Fall: Mein Mann, 55 Jahre, 35 Jahre in einem Großbetrieb beschäftigt, 2011 an Krebs erkrankt, 100% Schwerbehindert mit G+B im Ausweis. Nach einer kurzen Wiedereingliederung 2012 wieder erkrankt. Der Arbeitgeber hat uns ein Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung unterbreitet. Krankengeld würde mein Mann noch bis Mai 2014 beziehen. Wir würden das Angebot des Arbeitgebers gerne annehmen. Nach Meinung der Ärzte wird mein Mann nie mehr arbeitsfähig...auch nicht teilweise - die Krankheit befindet sich im fortgeschrittenen Stadium. Einer unbefristeten Erwerbsminderungsrente würde wahrscheinlich (auch nach Meinung der Ärzte) nichts im Wege stehen. Wenn wir nun diesen Aufhebungsvertrag annehmen würden, müsste mein Mann sich dann arbeitslos melden und dann parallel die Erwerbsminderungsrente beantragen? Würde er dann für den Übergang noch Arbeitslosengeld beziehen (sofern er nicht wg. der Abfindung gesperrt wird)? ODER Muss er sich arbeitslos melden und bezieht übergangsweise weiter Krankengeld und wir beantragen die Erwerbsminderungsrente parallel. Ich möchte alles richtig in die Wege leiten...stehe aber völlig auf dem Schlauch was ich wo in welcher Reihenfolge beantragen muss. Ich danke herzlich im voraus für klärende Antworten. Gruß Hummel

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.10.2013 | 12:59

Welche Auswirkungen der Abschluss eines Aufhebungsvertrages auf den Anspruch und den Bezug von Krankengeld oder Arbeitslosengeld hat, können wir als Rentenversicherung nicht beurteilen. Lassen Sie sich hierzu von der Krankenkasse und gegebenenfalls der Agentur für Arbeit beraten.

2 Antworten

Schadeam 05.10.2013 | 23:04
Der Arzt schreibt ihn weiter arbeitsunfähig und falls das Krankengeld höher ist als die zu erwartende EM Rente, beantragen Sie die Rente spätestens im Februar. Sollte die Krankenkasse Sie vorher auffordern einen Rehaantrag zu stellen, müssen Sie dies innerhalb der gesetzten Frist (steht im Schreiben der Kasse) tun. Ist die Rente die höhere Leistung sollten Sie umgehend Rente beantragen.
Hummelam 06.10.2013 | 08:42
Ok - heißt also wir heben den Arbeitsvertrag mittels Aufhebungsvertrag auf und der Arzt schreibt ihn weiter arbeitsunfähig. Wir beziehen dann weiter Krankengeld bis Mai 2014 bzw. werden evtl. vorher zu einer Reha Maßnahme aufgefordert. Das Krankengeld ist weitaus höher als die EM Rente - das habe ich bereits überprüft. Der Gang zum Arbeitsamt würde uns damit dann ganz erspart bleiben??? Gruß Hummel
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