Hallo twitty,
Einmalzahlungen (dazu gehören u.a. auch Urlaubsabgeltungen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Mehrarbeitsvergütungen, u.v.m.), aus einem nach Rentenbeginn noch bestehenden Arbeitsverhältnis sind als Hinzuverdienst bei der Rente wegen Erwerbsminderung zu berücksichtigen. Dies ist auch der Fall, wenn diese Zahlungen aus Zeiten vor dem Rentenbeginn resultieren.
Weitere Informationen zum Hinzuverdienst können Sie in unserer Broschüre „Erwerbsminderungsrentner: So viel können Sie hinzuverdienen“ nachlesen (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.html) oder in einem Beratungsgespräch in der nächstgelegenen Beratungsstelle erfragen.
In jedem Fall sollten Sie Ihrer zuständigen Sachbearbeitung eine Information über diese Zahlungen zukommen lassen.
Dies können Sie auch ganz bequem über unsere Online-Dienste (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Juli_2021/kommunikation_mit_uns.html) machen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung