Hallo Rente 1999,
der Rentenbeginn einer EM-Rente ist abhängig vom "Eintritt der Erwerbsminderung", also dem Zeitpunkt, ab dem aus gesundheitlichen Gründen eine Erwerbstätigkeit nicht mehr in einem bestimmten Mindestumfang möglich war. Sie hatten 2018 den Rehaantrag gestellt, weil Sie sich für erwerbsgemindert gehalten haben, die Erwerbsfähigkeit konnte leider durch die Reha nicht gebessert werden und nun wird aufgrund dieser, 2018 eingetretenen Erwerbsminderung Rente gezahlt - daraus ergibt sich dann auch ein Rentenbeginn in 2018. Dieser lässt sich nicht einfach nach hinten schieben, nur weil sich zwischenzeitlich die Berechnungsfaktoren geändert haben.
Natürlich können Sie gegen die sozialmedizinische Festlegung des Leistungsfalls Widerspruch einlegen. Sie müssten dann jedoch nachweisen, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit nicht schon 2018, sondern erst 2019 eingetreten ist (also erst 2019 eine deutliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes eingetreten ist) - was angesichts der Reha und auch des Rehaergebnisses aber eher unwahrscheinlich sein dürfte.