Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente nach dem neuen Recht 2019

von Rente199925.06.2019 | 19:12
114 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Zu meiner Problemstellung: Ich bin seit 09.10.2017 krank geschrieben und habe am 18.04.2018 eine Reha, mit Angabe der Wunsch-Reha-Klinik beantragt. Diese wurde mit Bescheid vom 04.05.2018 bewilligt, allerdings nicht die Wunsch-Einrichtung. Deshalb wurde Widerspruch eingelegt und das Verfahren zog sich bis zum 25.10.2018 in die Länge. Die Wunsch-Klinik war total ausgebucht und durch den Tod meiner Mutter konnte die Reha erst am 09.01.2019 bis 06.02.2019 stattfinden. Dort wurde mir empfohlen den Rentenantrag zu stellen. Mit Bescheid vom 31.05.2019 hat man mir die volle Erwerbsminderung zum 01.05.2018 zugesprochen. Das ich berentet bin, ist zunächst mal eine Erleichterung, aber wenn der Rentenbeginn zum 06.02.2019, Ende der Rehamaßnahme und Feststellung der Mediziner zu meiner Arbeitsunfähigkeit wäre, würde ich nach dem neuen Recht (01.01.2019) mehr Rente bekommen. Und das macht sich bemerkbar. Es wäre sehr wichtig für mich da die Rente eh nicht sehr hoch ist. Freue mich sehr über hilfreiche Antworten. Vielen lieben Dank im Voraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rente 1999,

der Rentenbeginn einer EM-Rente ist abhängig vom "Eintritt der Erwerbsminderung", also dem Zeitpunkt, ab dem aus gesundheitlichen Gründen eine Erwerbstätigkeit nicht mehr in einem bestimmten Mindestumfang möglich war. Sie hatten 2018 den Rehaantrag gestellt, weil Sie sich für erwerbsgemindert gehalten haben, die Erwerbsfähigkeit konnte leider durch die Reha nicht gebessert werden und nun wird aufgrund dieser, 2018 eingetretenen Erwerbsminderung Rente gezahlt - daraus ergibt sich dann auch ein Rentenbeginn in 2018. Dieser lässt sich nicht einfach nach hinten schieben, nur weil sich zwischenzeitlich die Berechnungsfaktoren geändert haben.

Natürlich können Sie gegen die sozialmedizinische Festlegung des Leistungsfalls Widerspruch einlegen. Sie müssten dann jedoch nachweisen, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit nicht schon 2018, sondern erst 2019 eingetreten ist (also erst 2019 eine deutliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes eingetreten ist) - was angesichts der Reha und auch des Rehaergebnisses aber eher unwahrscheinlich sein dürfte.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Ulliam 25.06.2019 | 19:34
Leider kann man sich den Rentenbeginn nicht einfach aussuchen. Und auf das Ende eine Reha fällt der Beginn nie, in der Regel entweder auf Beginn der AU plus 7 Monate oder auf das Datum des Rehaantrages, je nachdem was wahrscheinlicher für den Krankheitsbeginn ist
Frageam 25.06.2019 | 19:35
Toll, nur was ist die Frage?
W°lfgangam 25.06.2019 | 20:31
Hallo Rente1999, das Rentenantragsdatum wurde auf das Reha-Antragsdatum soz.-med. festgelegt ...was durchaus üblich ist. Damit ist der EMRT-Antrag im Wege der 'Umdeutung' (Reha-Antrag = EMRT-Antrag) fristgerecht gestellt, gleich, wann Sie den formellen Antrag dann tatsächlich gestellt haben. Das mit Folgewirkungen - hier: Rentenberechnung mit der zum Rentenbeginn maßgebenden Zurechnungszeit bei rechtzeitiger Antragsstellung. Wenn Sie mit dem Rentenbeginndatum nicht einverstanden sind, müssen Sie Widerspruch einlegen und Ihre Sichtweise darlegen, warum Sie erst seit Ihrem 'Wunschdatum' EM sind, es davor/beim Reha-Antrag/nach längerem KG-Bezug, aber noch nicht waren ...hmm, da konnten Sie noch locker eine Erwerbstätigkeit von mehr als 6 Std. die Woche ausüben (nur AU wg. Heuschnupfen ;-)) - hmm, warum dann ein Reha-Antrag/der sogar bewilligt worden ist - weil bereits ein erhebliche Minderung der Erwerbsfähigkeit vorgelegen hat ...und trotz Reha nicht reparable ist. Es steht Ihnen frei, auf die EMRT zu verzichten ...mit Ihrer KK werden Sie wg. des KG-Bezugs aber einen 'intensiven Meinungsaustausch' ob dieser Option erfahren ;-) Gruß w. PS: seit der schrittweisen Verlängerung der Zurechnungzeit kommen immer mehr dann bewilligte EM-Rentner auf den Gedanken, Sie wären 'benachteiligt' – Weiterarbeit wider der eigenen Gesundheit beseitigt das, ganz einfach *g ...statt die bereits zusätzlich verlängerte Zurechnungszeit bei Rentenbeginn X einfach so mal mitzunehmen/ohne dafür einen Tag Mehrarbeit/einen Extra-Beitrag eingezahlt zu haben - das Sozialsystem in D scheint für Einige so was von *Scheiße zu sein, sie in sozialen Notlagen einfach so einzufangen ...kann man drüber meckern ;-)
Milleram 26.06.2019 | 15:54
Beschweren Sie sich für diese Ungerechtigkeit bei ihren Lokalpolitiker.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026