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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente nach Versorgungsausgleich

von Kathrin06.08.2025 | 12:22
585 Ansichten
8 Antworten
Liebes Expertenteam, ich stelle gerade eine EMR Antrag und würde bei Genehmigung ca 12 Jahre früher in (EM)Rente gehen als mein Ex-Mann. Beim Versorgungsausgleich 2022 war ich die Nettoanspruchsberechtigte. Werden die mir damals übertragenen Rentenpunkte bei der EMR gekürzt? Vielen Dank, Kathrin

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.08.2025 | 13:52

Guten Tag,

 

die vom Familiengericht rechtskräftig übertragenen Entgeltpunkte wirken sich gleich ab Beginn Ihrer Rente aus. Der (möglicherweise spätere) Rentenbeginn der ausgleichspflichtigen Person spielt keine Rolle. 

 

Dies gilt auch bei einer Erwerbsminderungsrente, die ja vor einer Altersrente beginnt. Die von Ihnen selbst erworbenen Entgeltpunkte erhöhen sich um die aus dem Versorgungsausgleich übertragenen Entgeltpunkte. Daraus ergibt sich die Summe aller Entgeltpunkte. Allerdings ist hier zu beachten, dass bei vorgezogenen Altersrenten und bei Erwerbsminderungsrenten ein Abschlag fällig ist, um den die Summe aller Entgeltpunkte gemindert wird. Der Abschlag hängt aber allein von Ihrem Lebensalter ab, zu dem Sie die vorgezogene Rente beziehen und nicht von der Anzahl der Jahre, um die Sie früher als die ausgleichspflichtige Person eine Rente beziehen.

 

Wir wünschen Ihnen noch einen schönen Tag!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Praxisam 06.08.2025 | 12:32
Die übertragenen Entgeltpunkte aus dem Versorgungsausgleich schlagen sich ab Rentenbeginn in Ihrer Rente nieder. Das gilt sowohl für den Bonus als auch für den Malus.
VAGam 06.08.2025 | 12:34
Zunächst müssen Sie erstmal abwarten, ob Sie überhaupt eine Erwerbsminderungsrente erhalten und nein, die Ihnen im Rahmen des VAG zugesprochenen Entgeltpunkte werden nicht gesondert gekürzt, erhalten aber die Kürzung, die alle EGPT bei einer Erwerbsminderungsrente erhalten.
Schade am 06.08.2025 | 14:21
Kathrin schrieb

Ich hoffe inständig, dass es ab MEINEM Rentenbeginn ist....

Wie oft wollen Sie es noch hören dass es beim Beginn Ihrer Rente sein wird - egal was für eine das ist?
AFam 06.08.2025 | 17:28
Schade schrieb

Wie oft wollen Sie es noch hören dass es beim Beginn Ihrer Rente sein wird - egal was für eine das ist?

Sie kann es nicht oft genug hören , deswegen gibt es die identische Frage noch in mindestens einem anderen Forum
Schadeam 06.08.2025 | 20:22
AF schrieb

Sie kann es nicht oft genug hören , deswegen gibt es die identische Frage noch in mindestens einem anderen Forum

Wenn die Scheidung 2022 war, sollte das Urteil längst rechtskräftig sein und die Auswirkungen -also mehr Rente- müssten auch aus den Renteninfos der Jahre 23 und 24 zu sehen sein, die entsprechend höher ausfallen sollte als die letzte vor der Rechtskraft des Urteils. Aber wenn Kathrin das nicht glauben will und Ihr der Durchblick bei den Infos fehlt, ist das ihr Problem. Aber warum fragt Sie dann, wenn sie die übereinstimmenden Antworten doch nicht glaubt?
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