Guten Tag,
die vom Familiengericht rechtskräftig übertragenen Entgeltpunkte wirken sich gleich ab Beginn Ihrer Rente aus. Der (möglicherweise spätere) Rentenbeginn der ausgleichspflichtigen Person spielt keine Rolle.
Dies gilt auch bei einer Erwerbsminderungsrente, die ja vor einer Altersrente beginnt. Die von Ihnen selbst erworbenen Entgeltpunkte erhöhen sich um die aus dem Versorgungsausgleich übertragenen Entgeltpunkte. Daraus ergibt sich die Summe aller Entgeltpunkte. Allerdings ist hier zu beachten, dass bei vorgezogenen Altersrenten und bei Erwerbsminderungsrenten ein Abschlag fällig ist, um den die Summe aller Entgeltpunkte gemindert wird. Der Abschlag hängt aber allein von Ihrem Lebensalter ab, zu dem Sie die vorgezogene Rente beziehen und nicht von der Anzahl der Jahre, um die Sie früher als die ausgleichspflichtige Person eine Rente beziehen.
Wir wünschen Ihnen noch einen schönen Tag!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Die übertragenen Entgeltpunkte aus dem Versorgungsausgleich schlagen sich ab Rentenbeginn in Ihrer Rente nieder. Das gilt sowohl für den Bonus als auch für den Malus.
Ich hoffe inständig, dass es ab MEINEM Rentenbeginn ist....
Wie oft wollen Sie es noch hören dass es beim Beginn Ihrer Rente sein wird - egal was für eine das ist?
Sie kann es nicht oft genug hören , deswegen gibt es die identische Frage noch in mindestens einem anderen Forum
Wenn die Scheidung 2022 war, sollte das Urteil längst rechtskräftig sein und die Auswirkungen -also mehr Rente- müssten auch aus den Renteninfos der Jahre 23 und 24 zu sehen sein, die entsprechend höher ausfallen sollte als die letzte vor der Rechtskraft des Urteils.
Aber wenn Kathrin das nicht glauben will und Ihr der Durchblick bei den Infos fehlt, ist das ihr Problem. Aber warum fragt Sie dann, wenn sie die übereinstimmenden Antworten doch nicht glaubt?
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