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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente Nachzahlung

von Kai23.10.2024 | 16:34
683 Ansichten
7 Antworten
Ich habe heute den offiziellen Rentenbescheid bekommen. Laut schreiben der RV steht mir eine Nachzahlung in Höhe von über 20.000€ zu. Gleichzeitig habe ich ein Schreiben des Sozialamt bekommen,dass sie ein Erstattungsbetrag in höhe von über 13.000€ gelten machen. Was für mich auch absolut normal ist. Ich habe seit dem Rentenbeginn Bürgergeld bekommen. Die Rente wurde nachträglich zum 01.10.23 bewilligt. In dem bewilligten Zeitraum habe ich auch nur das Bürgergeld bezogen. Also ist die Rente höher als das Bürgergeld. Meine Frage lautet, bekomme ich dann den Differenzbetrag von über 6000€ von der RV ausgezahlt?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.10.2024 | 06:23

Guten Tag Kai, 

 

entfällt für die Vergangenheit wegen einer nachträglichen Rentenbewilligung der Anspruch auf eine andere Sozialleistung (zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Bürgergeld), kann sich für den anderen Sozialleistungsträger (zum Beispiel Arbeitsamt) ein Erstattungsanspruch auf die Rentennachzahlung ergeben.

 

Ein erstattungsberechtigter Leistungsträger hat Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen, höchstens jedoch in Höhe der zur Verfügung stehenden Rentennachzahlung. Das heißt im Umkehrschluss, wenn der Erstattungsanspruch eines anderen Sozialleistungsträgers geringer als der Nachzahlungsbetrag ist, erhalten Sie dem Grunde nach den Differenzbetrag.

 

Viele Grüße 

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung 

6 Antworten

Jaam 23.10.2024 | 16:43
Ja, was nach Erstattung aller Forderungen anderer Sozialversicherungsträger übrig bleibt, bekommen Sie natürlich ausbezahlt, abzüglich Krankenkassen- und PV-Beitrag
.am 23.10.2024 | 20:48
Ja schrieb

Ja, was nach Erstattung aller Forderungen anderer Sozialversicherungsträger übrig bleibt, bekommen Sie natürlich ausbezahlt, abzüglich Krankenkassen- und PV-Beitrag

Und natürlich wird der Zahlbetrag dann im Zuflussjahr versteuert. Aber es muss ja sowieso eine Steuererklärung abgegeben werden.
Wahnsinn am 24.10.2024 | 14:55
Ich staune immer wieder, wieviel Geld so manche Leute von vielen unterschiedlichen staatlichen Stellen erhalten. Sinnlose Gießkanne!! Ich habe über 46 Jahre RV-Beiträge bezahlt, und nicht wenig. Außer meiner lumpigen Rente habe ich nichts erhalten. über die mikrigen Erhöhung - im Vergleich zu manchen anderen staatlichen Geschenken - will ich gar nicht reden. € 20.000, das ist schon ein Wort. Da kann man ja fast neidisch werden, vor alle einfach so, ohne eigene Vorleistung. Weiter so!
Anne166am 07.11.2024 | 11:43
Wahnsinn schrieb

Ich staune immer wieder, wieviel Geld so manche Leute von vielen unterschiedlichen staatlichen Stellen erhalten. Sinnlose Gießkanne!!

Ich habe über 46 Jahre RV-Beiträge bezahlt, und nicht wenig.

Außer meiner lumpigen Rente habe ich nichts erhalten. über die mikrigen Erhöhung - im Vergleich zu manchen anderen staatlichen Geschenken - will ich gar nicht reden.

€ 20.000, das ist schon ein Wort. Da kann man ja fast neidisch werden, vor alle einfach so, ohne eigene Vorleistung.

Weiter so!

Vorallem wird die Rente an Rentenpunkten bemessen. Verdient man über viele Jahre gut, zahlt man entsprechen seine Sozialabgaben, unter anderem auch Rentenbeiträge dadurch ergibt sich die ausgezahlte Rente. Also neidisch muss man da nicht werden. Ich habe auch nur eine sehr kleine Rente, weil ich immer im Billiglohn Sektor beschäftigt wahr, klar selber Schuld, ich hätte ja was gescheites lernen können. Aber auf den Einzelhandel kann auch keiner Verzichten und der Job muss gemacht werden 🤷🏻‍♀️
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