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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente ändern in Schwerbehindertenrente ?

von Martina10.03.2024 | 14:17
241 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrtes Expertenteam, mein Mann erhält derzeit eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bis zum Erreichen der Regelaltersrente im Juni 2025. Er hat noch einen GdB 50 %, der wahrscheinlich im Juli 2024 auf 40 % herabgestuft werden wird. Sollte er jetzt noch die Schwerbehindertenrente beantragen, oder einfach Alles so weiterlaufen lassen ? Vielen Dank für Ihre Mühe.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Martina,

 

die User „Umwandlung“ (Beitrag vom 10.03.2024 | 14:31) und „KSC“ (Beitrag vom 10.03.2024 | 14:44) haben Ihnen aus meiner Sicht bereits die zutreffenden Tipps und Hinweise gegeben. Im Zweifel sollten Sie (bzw. Ihr Mann) sich individuell von einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers zu diesem Thema beraten lassen.


 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Umwandlungam 10.03.2024 | 14:31
Es besteht keine Not, die Rente vorzeitig umwandeln zu lassen, Ihr Mann kann auch bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze warten. Falls andere Ansprüche (z. B. Betriebsrente) auf den Beginn einer Altersrente abstellen, wäre dies ein Argument für eine vorzeitige Umwandlung.
KSCam 10.03.2024 | 14:44
Am Zahlbetrag wird sich in aller Regel so oder so nichts ändern, so gesehen ist es meist egal ob jetzt oder erst mit Regelalter die Altersrente gezahlt wird. Um die Rentenhöhe der AR genau zu wissen, bräuchte es eine Probeberechnung der Altersrente. Seit EM Beginn gezahlte Rentenbeiträge könnten für eine frühere Umwandlung sprechen Sofern Sie Steuern zahlen könnte eine späte Umwandlung sinnvoll sein. Ist die EM Rente befristet oder wäre Zuverdienst möglich, spricht viel dafür sofort in Altersrente zu gehen. Das kann jedoch im Forum nicht bewertet werden - dies müssen Sie eigenständig entscheiden.
Geraldam 10.03.2024 | 15:31
Die Schwerbehinderteneigenschaft müsste nicht bei Rentenantrag, sondern bei Rentenbeginn vorliegen. Die EM-Rente weiterlaufen lassen ist schon der richtige Rat.
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