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Erwerbsminderungsrente od. Altersteilzeit

von Nicki03.03.2008 | 16:35
1512 Ansichten
3 Antworten
zurzeit noch 100% arbeitend hat sich meine chron. erkrankung verschlechtert.der Arzt meint, ich solle teilweise erwerbsminderung beantragen, 50%.nun lese ich überall, dass diese rente um 10,8% gekürzt ist und ich diese Kürzung auch bei der rente für schwerbehinderte 50% mit 63J dann mitnehme.da ich eh eine geringe rente (als alleinstehende)habe, kann ich damit kaum leben.versteuert muß auch noch alles werden.deshalb überlege ich, ob ich altersteilzeit 50% machen soll, sofern mein AG dies mitmacht (57J) und mit 62 mit 3,6%abschlag in rente.hat schon jemand ähnliche überlegungen angestellt?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 05.03.2008 | 13:40

Bezüglich Ihrer Frage teilen wir Ihnen mit, das zu allen Problemfällen Überlegungen angestellt wurden. In dem von Ihnen angegebenen Fall ist es auf jeden Fall besser, falls möglich, mit dem Arbeitgeber Altersteilzeit zu vereinbaren, als eventuell in eine Teilrente wegen Erwerbsminderung zu gehen.

2 Antworten

Erwerbsunfähigeram 03.03.2008 | 18:41
Wenn Sie die Wahl haben sind Sie vieleicht nicht Erwerbsgemindert? Erwerbsgemindert heißt doch dass nichts mehr geht!
Wolfgangam 03.03.2008 | 18:53
> deshalb überlege ich, ob ich altersteilzeit 50% machen soll, sofern mein AG dies mitmacht (57J) und mit 62 mit 3,6%abschlag in rente.hat schon jemand ähnliche überlegungen angestellt? Hallo Nicki, die eindeutig bessere (finanzielle) Wahl. Wenn es dann gesundheitlich doch nicht mehr klappen sollte, kann während der ATZ immer noch in EM-Rente umgedacht werden, ggf. die Zeit durch begründete Krankheitszeiten überbrückt werden. Allerdings wissen viele/einige Ärzte immer noch nicht, dass die Beantragung eine teilweisen/halben EM-Rente nicht möglich ist. Ob volle oder teilweise EM (oder keine) vorliegt, stellt nach Antragstellung ausschließlich der med. Dienst der Rentenversicherung fest. Gruß w.
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