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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente oder Altersrente

von Nixi15.06.2024 | 13:51
209 Ansichten
5 Antworten
Mein Mann (62Jahre), kann seit seinem Schlaganfall nicht mehr arbeiten. Wie haben erinnern Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente gestellt. Jetzt schickt uns die Rentenversicherung einen Antrag auf Altersrente. Die Altersrente fällt aber 300 € niedriger aus wie die Erwerbsminderungsrente. Sind wir verpflichtet die Altersrente zunehmen? Und dann auch noch mit Abschlag. Danke für eure Tipps. LG Nixi

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.06.2024 | 06:46

Hallo Nixi,

 

bitte wenden Sie sich an die zuständige Sachbearbeitung, oder an eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen. Dort kann man den Sachverhalt genau erfassen und prüfen, welche Konstellation die günstigste für Ihren Mann ist.

 

Eine Verpflichtung die Altersrente für schwebehinderte Menschen zu nehmen erfolgt seitens der Rentenversicherung in der Regel nicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Königam 15.06.2024 | 13:58
Nein, warten Sie die Entscheidung über die beantragte Erwerbsminderungsrente ab und fragen Sie ggf. beim Absender nach, aus welchen Gründen Ihnen ein Altersrentenantrag zugeschickt wurde, wobei der Vordruck R0100 für einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente oder Altersrente zu verwenden ist.
Mikeam 15.06.2024 | 14:12
Sie können auch die Altersrente beantragen, aber auch erwähnen, dass sie ihren Antrag auf Erwerbsminderungsrente weiter aufrecht erhalten. Wird dieser dann bewilligt bekommen Sie eine Nachzahlung.
Schadeam 15.06.2024 | 17:14
Beides wird doch mit dem gleichen R0100 Formular beantragt. So gesehen ist nicht ganz verständlich dass Ihnen dieser Antrag zugesandt wurde obwohl der schon vorliegen sollte. Irgendeine Hintergrundinformation fehlt da, denn so wie Sie schreiben kann eseigentlichnicht sein. Aber zur Altersrente zwingen wird die DRV Sie nicht.
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