Hallo Nixi,
bitte wenden Sie sich an die zuständige Sachbearbeitung, oder an eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen. Dort kann man den Sachverhalt genau erfassen und prüfen, welche Konstellation die günstigste für Ihren Mann ist.
Eine Verpflichtung die Altersrente für schwebehinderte Menschen zu nehmen erfolgt seitens der Rentenversicherung in der Regel nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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Eine Verpflichtung die Altersrente für schwebehinderte Menschen zu nehmen erfolgt seitens der Rentenversicherung in der Regel nicht.
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