Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente oder AR für Schwerbehinderte Menschen

von Rena24.01.2020 | 16:38
85 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, leider gibt es keine Antwortfunktion mehr zu meinem Thread vom 14.01.20, zum o.g. Thema. Die letzte Antwort war folgende: Experten-Antwort Hallo Rena, ob Sie einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung haben, können Sie nur mit Ihrem Rentenversicherungsträger und nicht hier im Forum klären. Geprüft wird dies – auch bei einem laufenden Rentenbezug – grundsätzlich nur dann, wenn Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Wird im Rahmen des Verfahrens beim Rentenversicherungsträger festgestellt, dass sich Ihr Leistungsvermögen soweit verschlechtert hat, dass Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht, kann die Rente wegen voller Erwerbsminderung wegen einer verlängerten Zurechnungszeit tatsächlich höher ausfallen als die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Auch wenn sich Ihr Gesundheitszustand nicht verschlechtert hat und es bei dem Leistungsvermögen für den Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bleibt, kann durch den Wegfall Ihres Arbeitsplatzes ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung bestehen, wenn der Teilzeitarbeitsmarkt für Sie als verschlossen gilt. Bitte informieren Sie daher Ihren Rentenversicherungsträger entsprechend, sobald Sie tatsächlich nicht mehr arbeiten. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung Hierzu möchte ich sagen, dass ich die DRV längst über den Wegfall meines Arbeitsplatzes informiert habe, indes von einem Gutachter zum nächsten geschickt werde und mir immer wieder gesagt wird, ich könne ja die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen, für die ich die Voraussetzungen erfülle. Diese würde aber deutlich niedriger ausfallen, als die volle EM. Die Tatsache, dass ich schon seit ca. zwei Jahren nur noch ca. 10 Stunden in der Woche von zu Hause aus arbeite, weil ich wegen meiner Einschränkungen nicht an meinem Arbeitsplatz sein kann, interessiert niemanden. Im Gegenteil, man wird unfreundlich abgewimmelt. Bei mir liegen seit über 30 Jahren mehrere Erkrankungen und Einschränkungen vor, die auch 2004 zum Bezug der Teil-EM führten. Im Laufe der Jahre hat sich mein Zustand verschlechtert und es kamen durch Unfälle noch andere Beschwerden und Einschränkungen hinzu. Mittlerweile bezieht sich das auch auf meine Hände. Ich kann wegen einer fortgeschrittenen Arthrose kaum meine Hände gebrauchen, mich nicht gut kämmen, meinen Hosenknopf schließen, nicht schreiben, etwas festhalten, etc. Wer bitte soll mich so einstellen? Ein Befundbericht meines Handchirurgen reicht offenbar nicht aus. Die DRV verweist in allem auf die Gutachter, und die Gutachter wollen keine Kommunikation. Die Gutachter spulen meistens ihr Programm herunter, sprechen kaum, vermessen, tasten ab und wenn man etwas sagen möchte, wird einem fast der Mund verboten. Zusätzlich zu den Beschwerden leidet nun das Nervenkostüm extrem, und es stellen sich nun langsam existenzielle Fragen. Es ist einfach nur traurig, wie man nach 43-jähriger Berufstätigkeit behandelt wird, wenn man nicht mehr kann.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rena,

eine Expertenantwort wurde bereits gegeben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Tjaam 24.01.2020 | 17:55
Und was erwarten Sie jetzt von einem offenen Forum oder wollen Sie sich nur mal Luft machen? Ist allerdings der falsche Ort dafür!
Renaam 24.01.2020 | 18:01
Ich habe lediglich auf die Antwort der Experten aus meinem vorigen Thread reagiert, weil es dort keine Antwortfunktion gab! Mir wurde empfohlen, mich bei der DRV zu melden und ich habe meine Erfahrungen damit geschildert. Solch ein offenes Forum ist doch für alle Themen rund um die Rente gedacht, oder täusche ich mich ?
KSCam 24.01.2020 | 19:05
Es ist doch alles gesagt. Sie wissen dass die EM Rente höher ist als die Altersrente. Sie wissen auch dass Sie beides beantragen können. Ob Sie em sind und die EM Rente bekommen wird im Forum keiner sagen können und dies weiß auch der Berater vor Ort nicht - er ist nunmal kein Mediziner. Der hat doch alles richtig gemacht, wenn er sagt "wenns mit der EM nicht klappt, beantragen Sie eben die Altersrente oder machen sonst was". Was hätte er denn sonst sagen sollen?
Siehe hieram 25.01.2020 | 02:21
Hallo Rena, auch wenn Sie der DRV bereits mitgeteilt haben, dass Ihr Teilzeitarbeitsplatz nun wegfällt, wird diesbezüglich dann erst einmal nur "automatisch" geprüft, ob die Höhe Ihrer Teil-EMRente sich ändert (falls der Teilzeitjob zu Kürzungen bei der Rente geführt hatte). Ansonsten kommen Sie nicht darum herum, dem Rat des Experten zu folgen, einen Antrag zur Überprüfung Ihrer Erwerbsminderung zu stellen. Wie Sie beschreiben, hat sich Ihr Gesundheitszustand in der Zwischenzeit erheblich verschlechtert. Hierüber haben Sie ja bestimmt ärztliche Befunde etc. Diese sollten Sie dem Antrag beifügen. Von sich aus macht die DRV natürlich sonst nichts. Wieso auch, es könnte ja sein, dass Sie eine andere TZ-Beschäftigung bekommen... Sie selbst wissen, dass dies illusorisch zu sein scheint, die DRV weiß es nicht! Und die Sachbearbeitung kann entsprechend auch nur sagen, 'stellen Sie einen Antrag, dann entscheiden die Gutachter'. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, nach Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses Arbeitslosengeld aus dieser Beschäftigung zusätzlich zur Rente zu erhalten. Welch Schritte Sie nun tatsächlich gehen, obliegt Ihrer Entscheidung, da kann Ihnen - auch mit bestem Willen - dieses Forum nicht weiterhelfen. In beiden Fällen ist eine Antragstellung notwendig. Entweder bei der Agentur für Arbeit auf Arbeitslosengeld oder bei der DRV auf die Überprüfung des Umfanges der tatsächlichen (evtl. nun vollen) Erwerbsminderung. Sollten Sie alleine damit überfordert sein, gibt es bei Ihnen vor Ort bestimmt verschiedene Möglichkeiten, sich beraten und beim Ausfüllen der Anträge helfen zu lassen. Alles Gute und viel Erfolg!
Tjaam 25.01.2020 | 07:54
Zitat von Rena anzeigenausblenden
Mit ein wenig nachdenken, müsste Ihnen doch klar sein, dass Ihr Problem nur individuell mit Ihrem zuständigen Rententräger und nicht in einem Forum gelöst werden kann, was im Übrigen auch aus den anderen Antworten eindeutig hervorgeht.
Angelaam 25.01.2020 | 09:01
Diese neuen Zurechnungszeiten machen doch die Menschen nur noch verrückt. Jetzt wollen auch noch 64 jährige+ volle EMR beantragen um in den Genuss von mehr Rente zu kommen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026