Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente ohne Anwartschaft

von Coach28.01.2022 | 09:41
370 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Liebe Lesenden, mich beschäftigt ein Thema, was ich für eine dritte Person beantwortet haben möchte. Es geht um die Erwerbsminderungsrente aufgrund schwerwiegender, gesundheitlicher, fortschreitender Probleme. Laut Rentenbescheid ist der Pflichtzeitraum nicht erfüllt, es besteht aber auch nicht die Möglichkeit, diesen zu erfüllen. Eine Arbeitsaufnahme ist aus diesen Gründen nicht absehbar und die derzeitige Lebenserwartung ist gemäß Statistiken zum gesundheitlichen Problem bei ca. 10 Jahren. Was kann/muss in diesem Fall getan werden? Ich freue mich auf jede Antwort Vielen Dank im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Coach,

kurze Korrektur der Atwort von `Schade`:

Die Dritte Person muss in den letzten 5 Jahren (nicht 50 Jahren) mind. 36 Kalendermonate Rentenpflichtbeiträge haben.

Der Zeitraum meint die letzten 5 Jahre vor Eintritt der zur Erwerbsminderung führenden gesundheitlich Probeme.

Somit kann diese Voraussetzung auch durch neue, weitere Rentenjahre nicht nachträglich erfüllt werden.

Im Ergebnis besteht dann kein Rentenanspruch wegen Erwerbsminderung (Altersrentenanspruch bleibt natürlich bestehen, aber erst in ggf ferner Zukunft).

In diesem Fall wären ggf Leistungsansprüche auf Grundsicherung wegen Erwerbsminderung unter den dafürvorgesehen rechtlichen Rahmenbedingungen möglich. Den Link zur Infobroschüre hat `Grundsicherung` bereits angeboten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Schadeam 28.01.2022 | 09:55
Für einen Anspruch auf EM Rente müsste die dritte Person u.a. in den 50 Jahren bevor sie erwerbsgemindert wurde, mindestens 36 Monate pflichtversichert gewesen sein um einen Rentenanspruch zu haben. Das scheint nicht vorzuliegen, deshalb bekommt die dritte Person keine Rente. Sie war wohl Hausfrau, Selbständig oder aus irgendeinem Grund halt nicht rentenversichert....
Grundsicherungam 28.01.2022 | 10:00
Lesen Sie mal hier https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-R… nach. Vielleicht kommen Sie damit weiter.
Valzuunam 28.01.2022 | 11:41
Wenn eine Person zu einem Zeitpunkt erwerbsgemindert wird (wurde) zu dem die Voraussetzungen nicht vorlagen, dann kann man da „nichts machen“. Schließlich bezweckt diese Regelung ja gerade ganz bewusst bestimmte Menschen von einem Rentenanspruch auszunehmen. Übrigens bringt es dann noch nichts trotz vorliegender Erwerbsminderung noch zu arbeiten / einzuzahlen. Man kann diese Art von Versicherung nicht mehr „abschließen“ wenn es zu spät ist (mit komplizierten Ausnahme - Stichwort: 20 Jahre).
Aloisam 28.01.2022 | 13:16
Zitat von Valzuun anzeigenausblenden
Nicht so ganz, zwar erfolgt keine Gewährung einer Rente, aber den Status"erwerbsgemindert"kann die RV dennoch feststellen (bspw. im Aufträge anderer Behörden). Dieses kann dann zu einer spezifischen Leistungsgewährung führen,die ohne diesen Status nicht möglich wären,hier wurde ja die GruSi schon explizit erwähnt. Also kann die Feststellung einer Erwerbsminderung auch ohne Rentenanspruch hilfreich sein.
Triniam 31.01.2022 | 08:20
cIh habe am24.08.2020 einen schweren Verkerhrsunfall gehab wobei mich ein auto auf dem Zebrastreifen erwischt hat und mir die Wirbelsäule gebrochen hat.Seiddem bin ich Krankgeschrieben und werde am 22.02.2022 kein krankengeld mehr bekommen.ich hatte 2 Platten und 6 Schrauben im Rücken die mir am 14.01.2022 wider entfernt wurden.Nun muss es wieder heilen und alles fängt wieder von vorne an.Physiotherapie ,Reha?.Laut meinem behandeltem Arzt ist es unmöglich in meinen Beruf zurückzukehren.Darum möchte ich Berufsunfähigkeitsrente Beantragen.
Siehe hieram 31.01.2022 | 08:34
Zitat von Trini anzeigenausblenden
Hallo Trini, in Ihrem Fall sollten Sie gemeinsam mit Ihren zuständigen Ärzten und vor allem aber auch mithilfe Ihres Anwaltes, der in dieser Angelegenheit sicher involviert ist, die Möglichkeiten ausloten. Bei Fremdverschulden ist für den entstandenen Schaden (inklusiv Berufsunfähigkeit) der Verursacher haftbar. Lassen Sie sich also von Ihrem Anwalt weiter gut beraten. Alles Gute!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026