Hallo Andy,
die Erwerbsminderungsrente berechnet sich nach der allgemeinen Rentenformel: Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Rentenwert x Rentenartfaktor, wobei der Rentenartfaktor bei voller EM 1,0 und bei teilweiser EM 0,5 beträgt. Wichtige Faktoren sind die persönlichen Entgeltpunkte, die durch Ihr Einkommen und die sogenannte Zurechnungszeit (fiktive Entgeltpunkte bis Regelaltersgrenze) ermittelt werden, sowie eventuelle Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn (bis 10,8 %).
Pflegetätigkeiten werden bis zum Eintritt des Versicherungsfalls, weitergehende Pflegetätigkeiten werden ggf. bei einer späteren Altersrente berücksichtigt.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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