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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente - Pflegegrad

von Andrea15.11.2022 | 00:08
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2 Antworten

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Hallo, bei welchen Pflegegraden, bezahlt die DRV eine Erwerbsminderungsrente, wenn man ohne Unterbrechung seit Januar 2017 durch einen Facharzt "Krankgeschrieben" ist?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andrea,

das Vorliegen eines Pflegegrads führt nicht zwingend zum Vorliegen von Erwerbsminderung. Es handelt sich hier um verschiedene Begriffe mit unterschiedlichen Anforderungen.

Erwerbsminderung liegt dann vor, wenn es wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit nicht möglich ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 6 Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Wenn Sie sich für erwerbsgemindert halten, stellen Sie bitte einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung, damit das Vorliegen von Erwerbsminderung geprüft werden kann.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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1 Antworten

Abschlägeam 15.11.2022 | 00:52
Hallo Andrea, die Einstufung in einen Pflegegrad hat mit der Beurteilung, ob eine Erwerbsminderung vorliegt, nichts zu tun. Bei der Pflegegradbeurteilung wird festgestellt, inwieweit die Person auf Unterstützung 'im Alltag' angewiesen ist. Während für eine Erwerbsminderung die Auswirkungen auf den Bereich 'kann mit den gesundheitlichen Einschränkungen noch voll oder nur zum Teil oder gar nicht mehr eine Tätigkeit 'auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt' ausgeübt und damit also das notwendige Einkommen selbst erworben werden', beurteilt wird. (Hier wird auch nicht mit berücksichtigt, wieviel Pflegegeld Sie aufgrund Ihres Pflegerades erhalten/erhalten können) Hier kann es also auch Konstellationen geben, dass jemand mit PG4 dennoch voll erwerbsfähig ist. Wenn Sie und Ihre Ärzte also meinen, es liegt bei Ihnen eine Erwerbsminderung bereits vor oder diese ist zumindest erheblich gefährdet, sollten Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Hier fügen Sie dann alle relevanten Arztunterlagen der Diagnosen bei, die sich einschränkend auf Ihre 'Arbeitstätigkeit' auswirken. Auch das Gutachten des MD der Pflegekasse dürfen Sie natürlich beifügen, aber es hat keinen ausschlaggebenden Einfluss. Weitere Informationen zum Thema Erwerbsminderung (welche Voraussetzungen müssen versicherungsrechtlich erfüllt sein, wann kann eine Erwerbsminderung vorliegen etc.) finden Sie in dieser Broschüre https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Wenn die Voraussetzungen grundsätzlich vorliegen und Sie sich (nach Rücksprache mit Ihren Ärzten) entschließen, einen EM-Rentenantrag zu stellen, können Sie zusätzlich auch das freiwillig auszufüllende Formular R0215 'Selbstauskunft' nutzen. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einschränkungen mit eigenen Worten zu beschreiben. Dies darf sich also auch auf den Tag 'zuhause' beziehen (Sie arbeiten ja wohl schon lange nicht mehr aktiv), also z.B. welche Erschwernisse liegen bei Ihnen bereits beim morgendlichen Aufstehen (theoretisch als die Vorbereitung für den Weg zur Arbeit) z.B. vor. Hier ginge es dann nicht darum, ob Sie beim Frühstücken alleine und aufrecht sitzen können (wie beim PG), sondern wie lange Sie z.B. ohne Beschwerden sitzend aushalten können (um z.B. eine sitzende Tätigkeit auszuüben) oder z.B. auch ob und wann Ihre Konzentration nachlässt. Auch dieser Frageboden wird dann vom sozialmedizinischen Gutachterteam, das bei der DRV dann entscheidet, mit berücksichtigt. Ob Sie (versicherungsrechtlich) überhaupt (noch - hier sind Wartezeiten zu erfüllen und zu 'erhalten', siehe Broschüre) einen Anspruch auf EM-Rente haben, können Sie aus Ihrer letzten Renteninformation/-Auskunft ersehen oder auch telefonisch, per e-mail oder Online-Kontaktformular bei Ihrer zuständigen DRV erfragen. Alles Gute!
Deutsche Rentenversicherung
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