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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente, private BU-Rente, Immobilienkauf

von Sonnenschein07.05.2022 | 08:54
214 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich möchte mich gerne vergewissern, dass ich Folgendes richtig verstanden habe: Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung aus einer Versicherung, die auf einer verminderten Arbeitsfähigkeit basiert und keine Sozialleistung (wie z.B. Arbeitslosengeld), daher - ist der Kauf einer Immobilie (zur Eigennutzung) während der Rentenzeit erlaubt und hat keine Auswirkungen auf die Erwerbsminderungsrentenhöhe. - zählt eine private BU-Rentenleistung nicht zum anrechenbaren Einkommen auf die gesetzliche EW-Rente. Ist das so richtig verstanden? Ich bedanke mich herzlich für jede Hilfe bei diesem komplexen Thema!! Schönes Wochenende!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sonnenschein,

um eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen unter anderem persönliche Voraussetzungen vorliegen. Diese beziehen sich auf Ihren individuellen Gesundheitszustand.

Dennoch handelt es sich bei der Erwerbsminderungsrente um eine Sozialleistung.

Gemäß § 96a SGB VI müssen auch bei dem Bezug einer Erwerbsminderungsrente Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden.

Sofern Sie aus dem Erwerb der Immobilie keine Einkünfte erzielen, kann auf die Erwerbsminderungsrente auch kein Hinzuverdienst angerechnet werden und der Erwerb hat keine Auswirkungen auf die Rentenzahlung.

Der Bezug einer BU-Rente hat ebenfalls keinen Einfluss auf die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Aloisam 07.05.2022 | 09:07
Ja
Berndam 09.05.2022 | 14:46
Sofern es sich um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung handeln würde (und nicht um Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaftlichen oder Gewerbe- Betrieb) wären die Einnahmen auch kein Hinzuverdienst bei einer Erwerbsminderungsrente.
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