Hallo Sonnenschein,
um eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen unter anderem persönliche Voraussetzungen vorliegen. Diese beziehen sich auf Ihren individuellen Gesundheitszustand.
Dennoch handelt es sich bei der Erwerbsminderungsrente um eine Sozialleistung.
Gemäß § 96a SGB VI müssen auch bei dem Bezug einer Erwerbsminderungsrente Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden.
Sofern Sie aus dem Erwerb der Immobilie keine Einkünfte erzielen, kann auf die Erwerbsminderungsrente auch kein Hinzuverdienst angerechnet werden und der Erwerb hat keine Auswirkungen auf die Rentenzahlung.
Der Bezug einer BU-Rente hat ebenfalls keinen Einfluss auf die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung