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Erwerbsminderungsrente + Reha

von MiRo26.11.2007 | 07:27
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1 Antworten
Meine Freundin, 33 Jahre, befindet sich zur Zeit aufgrund eines Bandscheibenvorfalls in der Reha. Sie ist gelernte Krankenschwester und war zuletzt in der Altenpflege tätig. Der zuständige Arzt in der Reha hat nun gesagt, dass sie ihren Beruf nicht mehr ausüben darf und auch keine anderen rückenbelastende Tätigkeit machen darf. Welche Möglichkeiten stehen meiner Freundin nun offen? Wie würde eine evtl. Umschulung laufen, welche Berufsmöglichkeiten hat sie, zumal sie sich ja finanziell nicht schlechter stellen möchte als bisher.

1 Antworten

Nixam 26.11.2007 | 07:37
Die Rehabilitationsklinik erstellt einen ausführlichen Entlassungsbericht nach Abschluss der Reha. Dieser wird dem RV-Träger übersandt. Nach Vorliegen dieses Berichts prüft der RV-Träger, ob Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich sind. Ist das wie bei Ihrer Freundin der Fall, wird Ihre Freundin vom zuständigen Fachberater für Rehabilitation zu einem Beratungsgespräch bezüglich der Durchführung von Leistungen zur Rehabilitation ein. Hier wird alles weitere mit Ihrer Freundin erläutert. Hier wird in dem persönlichen Gespräch mit Ihrer Frau erläutert, welchen Beruswunsch Sie hat(z.B. Umschulung zur Bürokauffrau etc). Es wird auch geprüft, ob im Krankenhaus auch leichtere Tätigkeiten möglich sind. Es gibt ja auch Krankenschwestern, welche morgens und abends kommen und in der Stationsküche das Essen für die Patienten fertigmachen und verteilen etc. Da fallen z.B. keine grossen Hebetätigkeiten an. Auf Wunsch spricht der Fachberater mit dem Arbeitgeber (Arbeitsplatzumbesetzung möglich?). Entscheidet sie sich für eine Umschulung zu einem ganz anderen Beruf, ist eben eine Umschulung fällig. Diese dauert in der Regel 2 Jahre(24 Monate). In dieser Zeit besteht Anspruch auf Übergangsgeld. Dieses beträgt 68% bei "ohne Kinder" oder 75% bei "mit Kindern unter 18 Jahren" vom letzten Nettoentgelt, welches Ihre Freundin unmittelbar vor Leistungsbeginn(vor Umschulung) verdient hat. Beispiel: EUR 1.000,-- Nettoentgelt monatlich = EUR 680,-- Übergangsgeld bei keine Kinder unter 18 Jahren = EUR 750,-- Übergangsgeld,wenn Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Zusätzlich werden die vollen Fahrkosten erstattet bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder bei PKW-Nutzung: 1. bis 10. Kilometer = EUR 0,36 plus Ab 11. Kilometer = EUR 0,40 multipliziert mal 1 Strecke. Auf An- und Abreise fällt jeweils die Hälfte des Betrages ein. Es wird also nur eine Strecke nach der o.g. Berechnung erstattet. Dazu wird auch ein Verpflegungkostenzuschuss gezahlt in Höhe von monatlich EUR 70,30 bzw. EUR 3,80/Tag bei angebrochenen Monaten(einzelne Tage am Anfang/Ende der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben) Desweiteren werden in der Regel volle Kosten erstattet für Hilfsmittel(Bücher etc.) Ich habe in Ihrem Beitrag nicht erkannt, was Ihr Beitrag mit Erwerbsminderungsrente zu tun hat. Sollte jedoch eine solche bezogen werden, so wird diese auf das Übergangsgeld angerechnet. Dafür müssen Sie Ihre Frage konkreter stellen. Wenn Sie gemeint haben sollten, ob nun eine Erwerbsminderungsrente gezahlt werden soll, dann kann ich Ihnen dazu sagen: Das ist eher unwahrscheinlich. Dafür ist Ihre Freundin noch zu jung und auf andere Berufe verweisbar. Vorher werden eben Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben geprüft, da Ihre Freundin zu jung für eine sofortige Erwerbsminderungsrentengewährung ist. Hoffe, Ihnen hiermit jedoch soweit geholfen zu haben. Nix
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