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Experten-Antwort

Erwerbs.minderungsrente reicht nicht. Zuschuss?

von Herrstangl14.02.2021 | 20:29
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Ich erhalte eine volle EMR als Arbeitsmarktrente. Bin 52j, und ohne Nebenjob. Bekomme als Single netto 1130e. Meine Miete liegt schon bei 800e. Eine günstigere finde ich nicht. Meine Frage. Würde ich mit dieser Rente einen Zuschuß bekommen? Nebenjob fällt weg. Da finde ich nichts. Oder muß ich damit zurecht kommen? Erspartes ist fast aufgebraucht. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herrstangl,

ergänzend können wir Sie auf folgendes hinweisen. Sofern Ihre Erwerbsminderungsrente vor 2019 begonnen hat, können Sie wegen einer längeren Zurechnungszeit einen Überprüfungsantrag stellen. Derzeit wird versucht auf gerichtlichem Wege zu erreichen, dass die seit 2019 für Neurentner geltende, längere Zurechnungszeit auch auf Bestandsrentner übertragen wird. Eine Entscheidung wird jedoch sicherlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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6 Antworten

Erwinam 14.02.2021 | 20:45
Wenn die Arbeitsmarktrente nicht reicht, ist das Jobcenter zuständig, aber montär kommt das das gleiche rum, wie bei Alg 2.Dafür ist Ihre Rente aber zu hoch. Wohngeld vielleicht, kommt auch darauf an, wo Sie leben. In M. erhält man auch bei solchen Mieten etwas.
Siehe hieram 14.02.2021 | 20:49
Da es für Sie die 'Arbeitsmarktrente' gibt, weil Sie keine (Teilzeit)Arbeit haben, aber Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente, können Sie noch drei bis unter sechs Stunden arbeiten. Insofern sollten Sie sich bei der Agentur für Arbeit erkundigen, welche Ansprüche/Unterstützung Sie von dort erhalten können. Sofern kein Anspruch auf ALGI (mehr) besteht, sollten Sie sich direkt an die in Ihrem Ort zuständige Stelle (Jobcenter?) für ALGII wenden. Sie könnten so zumindest noch etwas 'Zeit gewinnen', eine günstigere Wohnung oder eine Teilzeitstelle zu finden, oder sogar beides. Viel Erfolg!
HerrStanglam 15.02.2021 | 10:39
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Hallo. Ich erhalte eine volle EMR als Arbeitsmarktrente. Bin 52j, und ohne Nebenjob. Bekomme als Single netto 1130e. Meine Miete liegt schon bei 800e. Eine günstigere finde ich nicht. Meine Frage. Würde ich mit dieser Rente einen Zuschuß bekommen? Nebenjob fällt weg. Da finde ich nichts. Oder muß ich damit zurecht kommen? Erspartes ist fast aufgebraucht. Danke
Da es für Sie die 'Arbeitsmarktrente' gibt, weil Sie keine (Teilzeit)Arbeit haben, aber Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente, können Sie noch drei bis unter sechs Stunden arbeiten. Insofern sollten Sie sich bei der Agentur für Arbeit erkundigen, welche Ansprüche/Unterstützung Sie von dort erhalten können. Sofern kein Anspruch auf ALGI (mehr) besteht, sollten Sie sich direkt an die in Ihrem Ort zuständige Stelle (Jobcenter?) für ALGII wenden. Sie könnten so zumindest noch etwas 'Zeit gewinnen', eine günstigere Wohnung oder eine Teilzeitstelle zu finden, oder sogar beides. Viel Erfolg!
Hallo. Vielen Dank für deine Nachricht. Ich habe schon noch Anspruch auf ALG1. Ich bin aus der "Aussteuerung Krankengeld" in die ARbeitsmarktrente gegangen. Zuvor war ich Vollzeit tätig. Zeit für einen Teilzeitjob bringt nichts. Da finde ich nichts. Nicht einmal für einen Minijob. Das fällt schon mal weg. Und eine günstigere Miete ich auch schwierig.
HerrStanglam 15.02.2021 | 10:36
Vielen Dank für die Nachricht. Meine Rente wurde 2011 gewährt. Und bis dato immer um jeweils 3 Jahre verlängert. Bisher hatte ich -obwohl ich ja unter 3h täglich/15h Woche- noch keinen Minijob gefunden. Also keinerlei Hinzuverdienst. Meine Nachfrage: -Wie/Wo müßte ich bzgl. einer Neuberechnung Einstpruch einlegen? Über den VDK? -Gibt es eine Grenze (Brutto/Netto), wonach man einen Art Zuschuss erhalten kann. -Welcher Zuschuss/Hilfe ist gemeint? -ALGI Anpsruch hätte ich von damals schon noch. Ich war ausgesteuert in die Arbeitsmarktrente gegangen. Zuvor voll berufstätig. Ich möchte halt wissen, ob ich mit meiner Rentenhöhe als Single Unterstützung bekomme. Wieviel und wo. Besten Dank
Franziskaam 15.02.2021 | 11:25
Ich möchte halt wissen, ob ich mit meiner Rentenhöhe als Single Unterstützung bekomme. Wieviel und wo. Nein, davon würde ich nicht ausgehen. 800 Euro Miete sind für einen Single sogar im allerteuersten Wohnort München weit über der zugestandenen Obergrenze. In etwa 1000 Euro Gesamteinkommen sind dort die Obergrenze für Hilfe vom Staat. In Orten mit niedrigeren Mieten entsprechend weniger. Das wird nichts. Wobei allerdings kurzfristig das Sozialamt auch so hohe Wohnkosten übernehmen muss, aber nur mit Aufforderung zum sofortigen Umzug. Darauf wird es vermutlich sowieso hinauslaufen, man muss leider umziehen raus aus Städten mit derart hohen Mieten. Habe ich auch hinter mir, und nie bereut. Woanders könnten sie ja locker leben von der Rente.
-am 15.02.2021 | 12:40
Zitat von HerrStangl anzeigenausblenden
Hallo Herrstangl, ergänzend können wir Sie auf folgendes hinweisen. Sofern Ihre Erwerbsminderungsrente vor 2019 begonnen hat, können Sie wegen einer längeren Zurechnungszeit einen Überprüfungsantrag stellen. Derzeit wird versucht auf gerichtlichem Wege zu erreichen, dass die seit 2019 für Neurentner geltende, längere Zurechnungszeit auch auf Bestandsrentner übertragen wird. Eine Entscheidung wird jedoch sicherlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Vielen Dank für die Nachricht. Meine Rente wurde 2011 gewährt. Und bis dato immer um jeweils 3 Jahre verlängert. Bisher hatte ich -obwohl ich ja unter 3h täglich/15h Woche- noch keinen Minijob gefunden. Also keinerlei Hinzuverdienst. Meine Nachfrage: -Wie/Wo müßte ich bzgl. einer Neuberechnung Einstpruch einlegen? Über den VDK? -Gibt es eine Grenze (Brutto/Netto), wonach man einen Art Zuschuss erhalten kann. -Welcher Zuschuss/Hilfe ist gemeint? -ALGI Anpsruch hätte ich von damals schon noch. Ich war ausgesteuert in die Arbeitsmarktrente gegangen. Zuvor voll berufstätig. Ich möchte halt wissen, ob ich mit meiner Rentenhöhe als Single Unterstützung bekomme. Wieviel und wo. Besten Dank
Hallo Herrstangl, Der Sozialverband VdK und der SoVD (Sozialverband Deutschland) führen eine entsprechende Musterklage. Wenn Sie Mitglied im VdK sind, können Sie sich dorthin wenden. Im Internet werden ansonsten vorformulierte Überprüfungsanträge von verschiedenen Organisationen angeboten. Zugleich wird empfohlen, umgehend einen Überprüfungsantrag bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu stellen und zu beantragen, dass das Verfahren im Hinblick auf das anhängige Verfahren ruhend gestellt wird. Ob und in welcher Form der Klage stattgegeben wird, oder eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht erfolgt, ist offen. Schnelle Hilfe erhalten Sie über diesen Weg folglich nicht. Zudem ist offen, wie sich die längere Zurechnungszeit auswirken würde. Hier kann keine Aussage getroffen werden - zumal unklar ist, ob und ggf. wie die geltende Rechtslage tatsächlich gekippt wird. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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