Hallo Herrstangl,
ergänzend können wir Sie auf folgendes hinweisen. Sofern Ihre Erwerbsminderungsrente vor 2019 begonnen hat, können Sie wegen einer längeren Zurechnungszeit einen Überprüfungsantrag stellen. Derzeit wird versucht auf gerichtlichem Wege zu erreichen, dass die seit 2019 für Neurentner geltende, längere Zurechnungszeit auch auf Bestandsrentner übertragen wird. Eine Entscheidung wird jedoch sicherlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Vielen Dank für die Nachricht.
Meine Rente wurde 2011 gewährt.
Und bis dato immer um jeweils 3 Jahre verlängert.
Bisher hatte ich -obwohl ich ja unter 3h täglich/15h Woche- noch keinen Minijob gefunden.
Also keinerlei Hinzuverdienst.
Meine Nachfrage:
-Wie/Wo müßte ich bzgl. einer Neuberechnung Einstpruch einlegen? Über den VDK?
-Gibt es eine Grenze (Brutto/Netto), wonach man einen Art Zuschuss erhalten kann.
-Welcher Zuschuss/Hilfe ist gemeint?
-ALGI Anpsruch hätte ich von damals schon noch. Ich war ausgesteuert in die Arbeitsmarktrente gegangen. Zuvor voll berufstätig.
Ich möchte halt wissen, ob ich mit meiner Rentenhöhe als Single Unterstützung bekomme. Wieviel und wo.
Besten Dank
Hallo Herrstangl,
Der Sozialverband VdK und der SoVD (Sozialverband Deutschland) führen eine entsprechende Musterklage. Wenn Sie Mitglied im VdK sind, können Sie sich dorthin wenden. Im Internet werden ansonsten vorformulierte Überprüfungsanträge von verschiedenen Organisationen angeboten. Zugleich wird empfohlen, umgehend einen Überprüfungsantrag bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu stellen und zu beantragen, dass das Verfahren im Hinblick auf das anhängige Verfahren ruhend gestellt wird.
Ob und in welcher Form der Klage stattgegeben wird, oder eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht erfolgt, ist offen.
Schnelle Hilfe erhalten Sie über diesen Weg folglich nicht.
Zudem ist offen, wie sich die längere Zurechnungszeit auswirken würde. Hier kann keine Aussage getroffen werden - zumal unklar ist, ob und ggf. wie die geltende Rechtslage tatsächlich gekippt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung