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Erwerbsminderungsrente Rentenauskuft

von Sonnenschein12305.02.2024 | 16:09
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Moin! Könnte ich Hilfe zum Verstänis bekommen? Antrag LTA 07/2022 Rentenauskunft aus dem Monat: ca. 600 Euro Beginn LTA 11/2022 Abbruch LTA 01/2024 Für den Fall: Antrag heute auf EM-Rente (med.&gesundheitliche Vorraussetzungen erfüllt) Leistungsfall auf 07/2022 (Umdeutung LTA Antrag), zählt dann die Information aus der Rentenauskunft von 07/2022? Wird von der Bruttohöhe noch 10,8% Abschlag und dann noch Sozialversicherung angezogen? Oder werden die Rentenpunkte mit dem Rentenfaktor von 2024 der Antragsstellung verrechnet? Dankeschön!

5 Antworten

Schadeam 05.02.2024 | 16:14
zum 01.07.23 wurden die Renten um 4,39% angepasstz aber wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, gehen nochmal etwa 11% ab. Der Abschlag von 10,8% ist in die 600 schon eingerechnet.
lang und breitam 05.02.2024 | 16:39
Ausgehend davon, dass der Leistungsfall tatsächlich auf das Datum des LTA-Antrages umgedeutet würde, können Sie sich an den Zahlen der Ihnen vorliegenden Rentenauskunft orientieren. Denn es wird immer nur berücksichtigt, was vor dem 'Leistungsfall', also dem Eintritt der Erwerbsminderung erwirtschaftet wurde. In dem dort angegebenen Betrag für EM-Rente sind schon Abschläge (maximal 10,8%) enthalten. Sie finden in der Auskunft aber vor allem auch die bis zu dem Zeitpunkt maßgeblichen EP. Die sind es, die sich dann um Zurechnungszeiten erhöhen (abhängig vom Rentenbeginn) und dann insgesamt um den Zugangsfaktor (10,8 = Zugangsfaktor 0,892) gemindert werden. Und das Ergebnis wird dann mit dem aktuellen Rentenwert berechnet. Wenn also lt. Rentenauskunft die Rente ca. 600,00 EUR betragen sollte, dann sind das (Rentenwert 1.7.22 =36,02) ca. 16,6574 EP multipliziert mit aktuellem Rentenwert (37,60) = ca. 626,31 EUR aktuelle Rente 02/2024. Dazwischen würde es etwas weniger geben, je nachdem wann Ihre Rente genau beginnen würde, werden dann natürlich noch die älteren Rentenwerte verwendet. Aber leider müssen Sie nun trotzdem erst einmal abwarten, ob denn auch die DRV der Meinung ist, dass Sie voll erwerbsgemindert sind und also einen entsprechenden Bescheid geduldig abwarten.
Sonnenschein123am 05.02.2024 | 16:56
Zitat von lang und breit anzeigenausblenden
Ganz herzlichen Dank. Ja, jezt muss abgewartet werden. Ich lese teilweise von bis zu 12 Monaten bis zum Bescheid, ist das eher eine Übertreibung? In meiner Rentenauskuft sind deutlich weniger EP angegeben, kann da ein Fehler vorliegen? Ich habe in der Zeit Pflichtbeiträge durch Kindererziehung der ersten 3 Jahre.
lang und breitam 05.02.2024 | 21:13
Zitat von Sonnenschein123 anzeigenausblenden
das kann schon sein, dass da erst mal weniger EP stehen und der Betrag für eine EM-Rente höher ist. Die einzelnen Berechnungsschritte für den Betrag werden in einer Rentenauskunft ja nicht dargestellt (Es kommen Zurechnungszeiten dazu und es gehen Abschläge runter). Wenn dann eine EM-Rente bewilligt wird, können Sie das alles genauer nachvollziehen, grob wollten Sie ja erst mal wissen, ob alter oder neuer Rentenwert gilt, und das scheint ja geklärt zu sein. Ja, Geduld ist nun angesagt, und vielleicht ja dauert es bei Ihnen dann doch weniger als 12 Monate... aber das weiß man leider nie im Voraus.... Informieren Sie sich aber auch rechtzeitig bei den entsprechend anderen Stellen für den worst case, um finanziell nicht plötzlich im Nichts zu stehen. Nutzen Sie die Wartezeit aber vorrangig für Dinge, die Ihnen und Ihrer Gesundheit gut tun!
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