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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente - Renteninformation

von Ratsuchend17.11.2017 | 20:19
1062 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Da ich sehr krank bin, hat man mir seitens der Ärzte geraten, eine volle Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Auf der jährlichen Renteninformation ist ja auch immer der Betrag für den Fall einer vollen Erwerbsminderung angegeben. Ist der Betrag sicher oder könnte er sich bei tatsächlichem Eintreten noch ändern. Das es sich bei dem Betrag auf der Renteninformation um einen "Brutto"-Betrag handelt, von dem noch Kranken- und Rentenversicherung sowie evtl. Steuern abgehen, ist mir bewusst. Im Voraus schon einmal vielen Dank für die Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ratsuchend,

die Höhe der Rente wegen Erwerbsminderung ist vom Leistungsfall (Beginn der Erwerbsminderung - kann bereits in der Vergangenheit liegen) und der Zurechnungszeit abhängig. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente in der Renteninformation dient der Orientierung. Die genaue Rentenhöhe wird im Rentenverfahren festgestellt. Bitte lassen Sie sich dazu vom Ihrem Rentenversicherungsträger beraten.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche Rentenversicherung

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4 Antworten

Reginaam 17.11.2017 | 21:17
Hallo, ich kann jetzt nur aus meiner Erfahrung schreiben. Die Renteninformation stimmte genau. Es wurde sogar etwas mehr. LG und Gute Besserung!!!!
Reginaam 18.11.2017 | 06:24
@ Jupp....... weil ich von der letzten Renteninformation und meiner unbefristeten EWR Rente noch voll gearbeitet habe. Somit hatte ich bis dahin natürlich noch weiter in die Rentenkasse eingezahlt!
Klugpuperam 18.11.2017 | 07:45
Der Wert für die volle Erwerbsminderungsrente ist in der Renteninformation quasi immer zu niedrig ausgewiesen. Bei der Renteninfo ist der Eintritt der Erwerbsminderung mit dem Tagesdatum vorgegeben. Je nachdem, wann die Renteninfo erstellt wurde, ist das laufende Jahr nicht komplett erfasst, ggf. dehlt auch das Vorjahr. Wenn der Eintritt der Erwerbsminderung weit zurückliegt, sieht die Berechnung auch wieder ganz anders aus. Somit ist die Renteninfo ein erster grober Anhalt. Aber mehr als 10€ Abweichung ist schon recht viel.
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