Hallo Erster,
Die Angleichung der Renten zwischen Ost- und Westdeutschland wird bis zum Jahr 2025 abgeschlossen sein.
Die Angleichung der Rentenwerte könnte sich auf die Berechnung Ihrer Rente auswirken, insbesondere wenn es um die Hochwertung der Ost-Entgelte geht.
Da Sie schreiben, dass Sie im Osten beheimatet sind, gehe ich davon aus, dass Sie auch während Ihrer Erwerbstätigkeit dort lebten und arbeiteten.
Es ist in Ihrem Fall empfehlenswert, direkt bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren.
Dort können Sie auch eine individuelle Rentenberechnung erhalten.
Auf die Entgeltpunkte für vergangene Jahre hat die Angleichung keinen Einfluss. Es bleibt bei der Hochwertung der Entgelte. Aber in der Zukunft zu erwerbende Entgeltpunkte werden nicht mehr hochgerechnet, sondern gehen mit dem tatsächlichen Entgelt in die Berechnung ein.
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