Sie können, so Ihr Dispositionsrecht tatsächlich nicht durch eine Aufforderung eines Leistungsträgers zur Reha-Antragstellung eingeschränkt worden ist, gegenüber dem Rentenversicherungsträger erklären, dass der Reha-Antrag nicht als Rentenantrag gelten soll.
Wenn Sie das bald tun, haben Sie noch eine Chance. Anderenfalls kann es Ihnen passieren, dass ein Leistungsträger die Aufforderung nachschiebt und so Ihr Dispositionsrecht noch nachträglich einschränkt.
Allerdings kann ein Leistungsträger Sie auch später noch zur (erneuten) Reha-Antragstellung fristsetzend auffordern.
Das ALG noch bis zur Anspruchserschöpfung zu beziehen, ist selbstverständlich möglich, jedoch siehe vorherigen Absatz (§ 125 SGB 3).
http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__125.html
Den Rentenantrag erst zu stellen, dann aber evtl. die Rente nicht zu wollen, ist mir nicht erklärlich. Das sollten Sie sich vor der Antragstellung überlegen. Wenn die volle Erwerbsminderung erst festgestellt ist und Krankenkasse oder Agentur für Arbeit erhalten davon Kenntnis, bekommen Sie von dort keinen Cent mehr.