Hallo Anna, Sie können keinen Antrag auf Umwandlung des Reha-Antrages in einen Rentenantrag stellen. Sie können aber einen „normalen“ Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Für den Rentenbeginn ist der Eintritt der Erwerbsminderung und eine eventuelle Befristung dieser Rente entscheidend (Leistungsfall). Was die Bewertung Ihrer Berufsausbildung betrifft, so spielt der Zeitraum, wann Sie diese hatten, keine Rolle. Ich vermute, Sie haben sich im komplizierten Konstrukt der Rentenauskunft mit Berechnungsgrundlagen vertan haben. Warum nutzen Sie denn nicht den kostenlosen Service der Deutschen Rentenversicherung und lassen sich dort beraten?? Genau dafür gibt es diesen doch!! Vereinbaren Sie umgehend einen Termin! Man erläutert Ihnen die Bewertung der Berufsausbildung und hilft beim Rentenantrag.
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