Hallo Arimi,
wenn Sie Ihren Rentenantrag innerhalb von drei Kalendermonaten nach Eintritt der Erwerbsminderung bei der Rentenversicherung einreichen, wird Ihre unbefristete Rente ab dem Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt. Liegt Ihr Antrag erst nach Ablauf der drei Kalendermonate vor, zahlt die Rentenversicherung die Rente erst vom Antragsmonat an.