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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente rückwirkend möglich?

von Arimi05.03.2021 | 15:59
287 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin seit 2013 durch diverse Erkrankungen nachweislich arbeitsunfähig. Aus diesem Grund würde ich gerne Erwerbsminderungsrente beantragen. Meine Frage, wenn diese Rente bewilligt wird, habe ich dann Anrecht auf diese Rente rückwirkend ab 2013 ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Arimi,

wenn Sie Ihren Rentenantrag innerhalb von drei Kalendermonaten nach Eintritt der Erwerbsminderung bei der Rentenversicherung einreichen, wird Ihre unbefristete Rente ab dem Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt. Liegt Ihr Antrag erst nach Ablauf der drei Kalendermonate vor, zahlt die Rentenversicherung die Rente erst vom Antragsmonat an.

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8 Antworten

Berndam 05.03.2021 | 16:45
Der Beginn der Erwerbsminderung kann selbstredend auch in der Vergangenheit liegen. Das kann bspw. der Beginn einer Erkrankung sein, eine Operation u. ä. Monetär sind es jedoch höchstens 4 Jahre rückwirkend, zudem wird auch geprüft, ob Rente und Zuverdienst oder anderer Sozialleistungen zusammen treffen.
Siehe hieram 05.03.2021 | 20:24
Wenn Sie bereits seit sieben Jahren arbeitsunfähig sind, sollte zunächst auch geprüft werden, ob überhaupt die sonstigen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente vorliegen. Denn wenn Sie keine Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt haben, verfällt unter Umständen auch ein früher mal bestehender Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Die in diesem Zusammenhang möglichen 'was wäre wenn' sind aber zu komplex, um es hier im Forum abschließend zu beantworten. Es scheint deshalb sinnvoll, dass Sie sich einen telefonischen Beratungstermin bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung geben lassen um dies zunächst zu klären. In dem Gespräch können Sie dann auch einen Antrag stellen, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Ihre Beratungsstelle finden Sie z.B. mit der Postleitzahlsuche hier rechts auf der Seite 'Beratungsstellen'. Oder Sie versuchen es über das Service-Telefon der DRV 0800 1000 4800. Bitte halten Sie bereits bei dem Anruf dort Ihre Versicherungsnummer bereit. Viel Erfolg und alles Gute!
KSCam 05.03.2021 | 21:22
Wenn überhaupt liegt der Beginn der Rente wahrscheinlich im März 2021, wenn Sie den Antrag im Laufe des Monats stellen. Frage an Sie: Warum erst jetzt die Frage nach einer Rente wenn Sie seit 8 Jahren krank sind? PS: Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht automatisch dass Sie auch erwerbsgemindert sind.
Gertrudam 06.03.2021 | 13:20
Zitat von Bernd anzeigenausblenden
Ich bin seit 2013 durch diverse Erkrankungen nachweislich arbeitsunfähig. Aus diesem Grund würde ich gerne Erwerbsminderungsrente beantragen. Meine Frage, wenn diese Rente bewilligt wird, habe ich dann Anrecht auf diese Rente rückwirkend ab 2013 ?
Der Beginn der Erwerbsminderung kann selbstredend auch in der Vergangenheit liegen. Das kann bspw. der Beginn einer Erkrankung sein, eine Operation u. ä. Monetär sind es jedoch höchstens 4 Jahre rückwirkend, zudem wird auch geprüft, ob Rente und Zuverdienst oder anderer Sozialleistungen zusammen treffen.
Stimmt das mit den höchstens 4 Jahren tatsächlich? Die Experten Antwort über Ihnen schreibt was von 3 Monaten. Und was ist wenn das mit ALG 2 zusammentrifft?
Ruthchenam 06.03.2021 | 13:49
Zitat von Gertrud anzeigenausblenden
Der Beginn der Erwerbsminderung kann selbstredend auch in der Vergangenheit liegen. Das kann bspw. der Beginn einer Erkrankung sein, eine Operation u. ä. Monetär sind es jedoch höchstens 4 Jahre rückwirkend, zudem wird auch geprüft, ob Rente und Zuverdienst oder anderer Sozialleistungen zusammen treffen.
Stimmt das mit den höchstens 4 Jahren tatsächlich? Die Experten Antwort über Ihnen schreibt was von 3 Monaten. Und was ist wenn das mit ALG 2 zusammentrifft?
Natürlich, oder glauben Sie, man zahlt Ihnen unbegrenzt Rente nach? Wenn die Rente rückwirkend mit Sozialleistungen zusammen trifft, kann man nicht zwei Leistungen kassieren, das Jobcenter verrechnet dann mit der RV.
santanderam 06.03.2021 | 13:35
@Gertud Bitte genau lesen Liegt Ihr Antrag erst NACH Ablauf der drei Kalendermonate vor, zahlt die Rentenversicherung die Rente erst vom Antragsmonat an. Das gilt auch bei ALG II
Ruthchenam 06.03.2021 | 14:43
Zitat von Gertrud anzeigenausblenden
Der Beginn der Erwerbsminderung kann selbstredend auch in der Vergangenheit liegen. Das kann bspw. der Beginn einer Erkrankung sein, eine Operation u. ä. Monetär sind es jedoch höchstens 4 Jahre rückwirkend, zudem wird auch geprüft, ob Rente und Zuverdienst oder anderer Sozialleistungen zusammen treffen.
Stimmt das mit den höchstens 4 Jahren tatsächlich? Die Experten Antwort über Ihnen schreibt was von 3 Monaten. Und was ist wenn das mit ALG 2 zusammentrifft?
Natürlich, oder glauben Sie, man zahlt Ihnen unbegrenzt Rente nach? Wenn die Rente rückwirkend mit Sozialleistungen zusammen trifft, kann man nicht zwei Leistungen kassieren, das Jobcenter verrechnet dann mit der RV.
Was ist wenn die Rente geringer als das ALG 2 ist? Wo von soll man dann den ALG 2-Differenzbetrag zurück zahlen?
Das Jobcenter kann sich nur an der Rentenhöhe bedienen, die Differenz müssen Sie nicht zahlen.
Gertrudam 06.03.2021 | 14:07
Zitat von Ruthchen anzeigenausblenden
Ich bin seit 2013 durch diverse Erkrankungen nachweislich arbeitsunfähig. Aus diesem Grund würde ich gerne Erwerbsminderungsrente beantragen. Meine Frage, wenn diese Rente bewilligt wird, habe ich dann Anrecht auf diese Rente rückwirkend ab 2013 ?
Der Beginn der Erwerbsminderung kann selbstredend auch in der Vergangenheit liegen. Das kann bspw. der Beginn einer Erkrankung sein, eine Operation u. ä. Monetär sind es jedoch höchstens 4 Jahre rückwirkend, zudem wird auch geprüft, ob Rente und Zuverdienst oder anderer Sozialleistungen zusammen treffen.
Stimmt das mit den höchstens 4 Jahren tatsächlich? Die Experten Antwort über Ihnen schreibt was von 3 Monaten. Und was ist wenn das mit ALG 2 zusammentrifft?
Natürlich, oder glauben Sie, man zahlt Ihnen unbegrenzt Rente nach? Wenn die Rente rückwirkend mit Sozialleistungen zusammen trifft, kann man nicht zwei Leistungen kassieren, das Jobcenter verrechnet dann mit der RV.
Was ist wenn die Rente geringer als das ALG 2 ist? Wo von soll man dann den ALG 2-Differenzbetrag zurück zahlen?
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