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Erwerbsminderungsrente ruhend?

von BG197118.12.2018 | 17:41
164 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo. Ich, Jahrgang 1971, wurde vor knapp 3 Jahren durch einen Arbeitsunfall schwerstverletzt. Die DRV hat im ersten Schritt, eine befristete EM ausgesprochen. Außerdem erhalte ich Verletztengeld von der BG, bald eine Unfallrente, MDE mindestens 70. Ich erhalte außerdem eine Betriebsrente wegen eingetretener EM. Die Betriebsrente ist an den Rentenbescheid gekoppelt. Das Verletztengeld ist höher als die EM, so dass die EM mit der Unfallrente verrechnet wurde und daraufhin Null beträgt. Natürlich besteht der eigentliche Anspruch auf eine EM fort. Die Stelle der Betriebsrente schreibt nun, dass die Zahlungen eingestellt werden, da die EM ja ruht und bei ruhender oder beendeter EM keine Zahlungspflicht besteht. Wir reden hier über 530€ monatlich..... Ist dem tatsächlich so, dass die EM „ruht“? Meiner Meinung nach besteht der Anspruch unverändert fort, wurde eben nur verrechnet....? Und die Verrechnung ergibt eben Null... Sollte die BG, mal angenommen, die Zahlungen einstellen, würde doch sofort die EM wieder laufen, da doch der Anspruch unverändert besteht?

7 Antworten

W*lfgangam 18.12.2018 | 19:09
Hallo BG1971, richtig, der Grundanspruch auf die EM-Rente besteht, lediglich die Zahlung ist - wegen der Anrechnung der UV-Leistung - auf Null gesetzt. Deswegen sollten Sie auch vor Ende der Befristung der Rente den Weiterzahlungsantrag stellen, 6 Monate vorher. Kann durchaus richtig sein, dass die Betriebsrente genau im Verhältnis zur gezahlten EM-Rente zu zahlen ist, hier dann = null. Ergibt sich aus der Satzung/Betriebsvereinbarung des Betriebsrentenzahlers. Um welche Betriebsrente geht es – VBL, KZVK, "Werksrente" ...? Gruß w.
Toniam 18.12.2018 | 18:26
Es gibt keine ruhenden EM-Renten. Ich erhalte auch eine Betriebsrente, welche nicht nur Alter, sondern auch Invaliditåt absichert. Auch wenn die Rentenzahlung 0 ist, so sind Sie dennoch EM und m. E. Steht Ihnen die Betriebsrente somit zu.
Egon A.am 18.12.2018 | 19:14
Hallo, bezüglich Ihrer Betriebsrente wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherung. Die Betriebsrente muss zur Auszahlung kommen. Zumindest ist es bei mir so. Alles Gute. Mfg
BG1971am 18.12.2018 | 19:37
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Natürlich besteht der eigentliche Anspruch auf eine EM fort.
Hallo BG1971, richtig, der Grundanspruch auf die EM-Rente besteht, lediglich die Zahlung ist - wegen der Anrechnung der UV-Leistung - auf Null gesetzt. Deswegen sollten Sie auch vor Ende der Befristung der Rente den Weiterzahlungsantrag stellen, 6 Monate vorher. Kann durchaus richtig sein, dass die Betriebsrente genau im Verhältnis zur gezahlten EM-Rente zu zahlen ist, hier dann = null. Ergibt sich aus der Satzung/Betriebsvereinbarung des Betriebsrentenzahlers. Um welche Betriebsrente geht es – VBL, KZVK, "Werksrente" ...? Gruß w.
Hallo und Danke. Es handelt sich um die Rheinische Zusatzversorgungskasse
DRVam 18.12.2018 | 19:47
Lesen Sie § 39 ABS. 2 und 3 der Satzung der Rheinischen Versorgungskasse und schon wissen Sie, dass die Einstellung Ihrer Betriebsrente rechtens ist. Die Satzung kann man übrigens leicht im Internet finden.
-am 19.12.2018 | 08:56
Hallo BG1971, ruht eine Rente wegen Erwerbsminderung aufgrund von anzurechnendem Einkommen, besteht der Anspruch weiterhin. Das Thema Betriebsrente sollten Sie mit Ihrer Zusatzversorgungskasse besprechen. Der Tipp von User DRV mit § 39 der Satzung der Rheinischen Zusatzversorgungskasse ist an dieser Stelle aber sehr hilfreich.
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