Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Milly,
Sie sind nicht verpflichtet, eine Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht zu unterschreiben. Ein solches Einverständnis erfolgt grundsätzlich freiwillig. Dies wird Ihnen auch nicht unmittelbar nachteilig ausgelegt. Wenn notwendige ärztliche Auskünfte fehlen, weil behandelnde Ärzte nicht von der Schweigepflicht entbunden wurden, muss die Deutsche Rentenversicherung den Sachverhalt anderweitig aufklären. Der medizinische Dienst (MD) der Deutschen Rentenversicherung (DRV) kann allerdings bei einer einmaligen Begutachtung oft nur eine Momentaufnahme erfassen, sodass evtl. gewisse anspruchsbegründende Tatsachen nicht bewiesen werden können.
Die Schweigepflichtentbindung können Sie auch auf bestimmte Ärzte oder Gesundheitseinrichtungen beschränken.
Im Antrag sind alle behandelnden Ärzte, Kliniken und Reha-Einrichtungen anzugeben, die den Antrag begründen können.
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