Hallo Frau Ritzmann,
eine Erwerbsminderungsrente bedingt nicht automatisch die Anerkennung der Schwerbehinderung oder anders herum. Bei der Erwerbsminderungsrente wird geprüft in wie weit sich Ihre gesundheitlichen Einschränkungen auf mögliche Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auswirken. Die Schwerbehinderung wiederum drückt aus, wie Ihre gesundheitlichen Einschränkungen Ihren Alltag allgemein beeinflussen.
Der Antrag ist beim örtlich zuständigen Versorgungsamt zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.