1. Um einen Anspruch auf Rehaleistungen zu haben, müssen Sie u.a. die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Für eine medizinische Reha erfüllen Sie derzeit diese Voraussetzungen, da Sie in den letzten 2 Jahren 6 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen wegen Kindererziehung zurückgelegt haben. Für eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben müssten Sie entweder 15 Jahre mit Beitragszeiten belegt haben. Oder Ihnen müsste ohne diese Leistungen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu gewähren sein. Beides kann ich nicht einschätzen.
2. Um eine EM-Rente beanspruchen zu können, müssen Sie ebenfalls persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind, können Sie der Broschüre zur Erwerbsminderungsrente entnehmen:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.html
Ob und bis wann Sie diese Voraussetzungen (noch) erfüllen, kann nur anhand Ihres Versicherungsverlaufs geklärt werden.
3. und 4. Die Zahlung freiwilliger Beiträge ist in der Regel nicht geeignet, um einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aufrecht zu erhalten. Ob für Sie eine freiwillige Beitragszahlung oder eine Nachzahlung von Beiträgen sinnvoll ist und überhaupt in Frage kommt, kann ebenfalls nur mit Ihrem Versicherungsverlauf geklärt werden.
5. Während des Bezugs des Gründungszuschusses waren Sie als Selbständige versicherungspflichtig. Soweit Sie Ihrer Beitragspflicht nachgekommen sind, wird die Zeit auch als Pflichtbeitragszeit berücksichtigt.
Um Ihre Fragen abschließend klären zu lassen, sollten Sie sich unbedingt an eine Beratungsstelle Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers wenden.
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