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Erwerbsminderungsrente sichern mit freiwilligen Beiträgen?

von DS26.09.2012 | 10:36
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1 Antworten
Hallo, meine Tochter ist gerade 3 Jahre alt geworden und ich habe seit der Geburt nicht gearbeitet. Vorher war ich etwa 1,5 Jahre selbstständig (anfangs mit Gründungszuschuss, ohne freiwillige Rentenbeiträge) und davor kurz (3-6 Monate ca.?) arbeitslos gemeldet. Nun wurde in diesem Jahr Multiple Sklerose bei mir festgestellt. Nun habe ich folgende Fragen an Sie: 1. Habe ich einen Anspruch auf Rehaleistungen (z.B. für eine berufliche "Wiedereingliederung")? 2. Hätte ich im Falle einer jetzt oder in Zukunft eintretenden Erwerbsminderung (kann mich z.B. schlecht lange konzentrieren, schnelle Ermüdung) einen Anspruch wegen Erwerbsminderungsrente? 3. Kann ich einen Anspruch durch freiwillige Beiträge oder freiwillige Pflichtbeiträge aufrechterhalten oder kann ich diese wiedererlangen? 4. Könnte ich für eventuell fehlende Beiträgszeiten noch Nachzahlungen leisten? Wie lange ist so etwas möglich? 5. Wird der damalige Gründungszuschuss der AG als Beitragszeit eingerechnet? Ich bin verheiratet, das Geburtsjahr ist 81. Vielen Dank schonmal für Ihre Hilfe. DS

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.09.2012 | 12:34

1. Um einen Anspruch auf Rehaleistungen zu haben, müssen Sie u.a. die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Für eine medizinische Reha erfüllen Sie derzeit diese Voraussetzungen, da Sie in den letzten 2 Jahren 6 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen wegen Kindererziehung zurückgelegt haben. Für eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben müssten Sie entweder 15 Jahre mit Beitragszeiten belegt haben. Oder Ihnen müsste ohne diese Leistungen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu gewähren sein. Beides kann ich nicht einschätzen.

2. Um eine EM-Rente beanspruchen zu können, müssen Sie ebenfalls persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind, können Sie der Broschüre zur Erwerbsminderungsrente entnehmen:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.html

Ob und bis wann Sie diese Voraussetzungen (noch) erfüllen, kann nur anhand Ihres Versicherungsverlaufs geklärt werden.

3. und 4. Die Zahlung freiwilliger Beiträge ist in der Regel nicht geeignet, um einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aufrecht zu erhalten. Ob für Sie eine freiwillige Beitragszahlung oder eine Nachzahlung von Beiträgen sinnvoll ist und überhaupt in Frage kommt, kann ebenfalls nur mit Ihrem Versicherungsverlauf geklärt werden.

5. Während des Bezugs des Gründungszuschusses waren Sie als Selbständige versicherungspflichtig. Soweit Sie Ihrer Beitragspflicht nachgekommen sind, wird die Zeit auch als Pflichtbeitragszeit berücksichtigt.

Um Ihre Fragen abschließend klären zu lassen, sollten Sie sich unbedingt an eine Beratungsstelle Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers wenden.

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