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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente Steuerklasse?

von Miriam 24.05.2023 | 15:18
8711 Ansichten
6 Antworten
Guten Tag zusammen ich hab da mal folgende Frage. Mein Mann bezieht seit 2 Jahren Erwerbsminderungsrente und ich fange zum 01.07.23 einen Vollzeit Job an jetzt ist die frage ob mein Mann weil ich mehr verdienen werde in die Steuerklasse 5 gehen muss oder was die beste Option ist? Vielen Dank schonmal für die Antworten

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.05.2023 | 15:25

Hallo Miriam,

da es sich bei Ihrer Anfrage um eine steuerrechtliche Frage handelt, können wir als Experten für das Rentenrecht keine Antwort geben. Wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Ihr Finanzamt.

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Fliederam 24.05.2023 | 15:25
Sie müssen gar nichts. Sie können in 4/4 bleiben oder aber in 3/5 wechseln. Lassen Sie sich dazu einfach mal bei der Lohnsteuerhilfe oder einem Steuerberater beraten. Von der DRV können Sie da leider keinen Ratschlag erwarten, da das einfach nicht deren Gebiet ist. Soweit mein Laien-Verständnis: Am Ende des Tages haben Sie unterjährig bei 4/4 voraussichtlich weniger Geld zur Verfügung, das sie sich aber über die Einkommenssteuererklärung wiederholen können. Bei 3/5 haben Sie unterjährig mehr Geld, es kann aber womöglich zu Nachzahlungen kommen. Da ist dann die Frage, ob Sie mit unterjährig weniger auskommen und sich dann über die Rückzahlung vom Finanzamt freuen, oder ob Sie eben lieber im "hier und jetzt" mehr Geld auf der Tasche haben. In letzter Konsequenz würde ich mich aber beraten lassen, was für Sie individuell die beste Lösung ist.
Flkfkam 24.05.2023 | 16:39
3/5 wird ab 2024 abgeschafft, die Bundesregierung hat diesbezüglich bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt der im Bundestag von den Ideologen nur noch durchgewunken werden muss.
ganz einfacham 24.05.2023 | 17:08
3 könnte besser sein solange es noch geht, wenn der Ehepartner sonst nichts verdient.
Berndam 24.05.2023 | 19:23
Sie nehmen Lohnsteuerklasse 3, damit Sie im Falle der Krankheit oder Arbeitslosigkeit, etc. abgesichert sind, sofern Ihr Mann eine volle EM-Rente bezieht.
Berndam 24.05.2023 | 20:37
Sie nehmen Lohnsteuerklasse 3, damit Sie im Falle der Krankheit oder Arbeitslosigkeit, etc. abgesichert sind, sofern Ihr Mann eine volle EM-Rente bezieht.
Und bei Steuerklasse 4 oder 5 ist das nicht der Fall? Du bist echt der Clown dieses Forums.
Hallo Clown, bei Steuerklasse 4 und 5 sind so gut wie alle Entgeltersatzleistungen, wie z.B. Krankengeld, Verletztengeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld, etc. PP erheblich geringer als bei Lohnsteuerklasse 3. Da der volle EM-Rentner auf diese Leistungen keinen Anspruch hat, gibt es nur eine sinnvolle Wahl, EM-Rentner 5, Angestellter 3. Gruß PS: Bitte mal die Wortwahl überdenken.
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