Hallo Miriam,
da es sich bei Ihrer Anfrage um eine steuerrechtliche Frage handelt, können wir als Experten für das Rentenrecht keine Antwort geben. Wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Ihr Finanzamt.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Clown, bei Steuerklasse 4 und 5 sind so gut wie alle Entgeltersatzleistungen, wie z.B. Krankengeld, Verletztengeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld, etc. PP erheblich geringer als bei Lohnsteuerklasse 3. Da der volle EM-Rentner auf diese Leistungen keinen Anspruch hat, gibt es nur eine sinnvolle Wahl, EM-Rentner 5, Angestellter 3. Gruß PS: Bitte mal die Wortwahl überdenken.Sie nehmen Lohnsteuerklasse 3, damit Sie im Falle der Krankheit oder Arbeitslosigkeit, etc. abgesichert sind, sofern Ihr Mann eine volle EM-Rente bezieht.Und bei Steuerklasse 4 oder 5 ist das nicht der Fall? Du bist echt der Clown dieses Forums.
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