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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente steuerplichtig?

von Markus Pohl09.05.2015 | 16:29
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9 Antworten

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Meine Frau erhält seit 01.09.2013 aufgrund einer schweren Erkrankung Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit in Höhe von 366,56€ monatlich. Für die Zeit vom 01.09.2013 bis 28.02.2014 gab es eine Nachzahlung in Höhe von 2.199,36€ das bereits bei der Steuererklärung 2013 angegeben wurde. Seit dem 01.07.2014 beträgt die Rente wegen voller Erwerbsminderung 372,67€. Haben für 2014 die Einkommenssteuer (gemeinsame Veranlagung) eingereicht, und haben nun die Steuerfestsetzung (Bescheid 2014) bekommen mit der Aufforderung 404,00€ nachzuzahlen. Habe bis heute noch nie Steuern zurückerstatten müssen. Meine Frage hierzu, muss die Erwerbsminderungsrente meiner Frau versteuert werden? ist dieses rechtens?. In der Auflistung des Steuerbescheids ist dieses nämlich geschehen, außerdem stimmt der errechnete Jahresbeitrag der Rente auch nicht. Muss ich dieses nun Zahlen oder kann ich dieses nochmals Neu durch das zuständige Finanzamt prüfen lassen!?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Markus Pohl,

aus rentenversicherungsrechtlicher Sicht kann ich nur auf die Beiträge von „Andr*as“ und „W*lfgang“ verweisen. Weitere allgemeine Informationen zum Thema Rentenbesteuerung können Sie auch unter folgendem Link abrufen:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/04_in_der_rente/01_rentenbesteuerung/00_rentenbesteuerung_node.html

Für detailliertere, individuelle Informationen zum Einkommenssteuerrecht sollten Sie sich jedoch ggf. direkt an Ihr zuständiges Finanzamt oder einen Steuerberater wenden.

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8 Antworten

Andr*asam 09.05.2015 | 16:39
Nach § 22 EStG sind alle Einkünfte aus gesetzlichen Rentenversicherungen Einkommenssteuer pflichtig. Abhängig vom Jahr des Rentenbeginns gibt es lediglich einen Freibetrag von maximal 50% (Rentenbeginn 2005 und früher).
Hudiniam 09.05.2015 | 17:42
Hier : http://www.kapital-rechner.de/rentenbesteuerung/ können Sie ausrechnen lassen,ob Sie steuerpflichtig snd.
SozPolam 09.05.2015 | 18:19
Was für eine Frage! Natürlich müssen Sie alles versteuern! Umfassen und generell! Sogar das, was Sie nicht haben! Und dass Sie nachzahlen müssen ist sonnenklar, schließlich haben Sie Steuerschulden! SCHULDEN!!!!! Seien Sie nur mal froh, dass Sie noch keine Zinsen und Zinseszinsen bezahlen müssen. Das kann leicht passieren. Überweisen Sie den geschuldeten Betrag sofort!
SozPolam 09.05.2015 | 22:16
Es war alles schon gesagt, nur von Ihnen wohl noch nicht. Sie müssen natürlich Ihr "unverzichtbares" Salbader dazugeben, Sie Blablabla
W*lfgangam 09.05.2015 | 20:24
Hallo Markus Pohl, wie Andr*as schon sagte, sind auch Renten steuerpflichtiges Einkommen. Wenn Sie Zweifel an der festgesetzten Steuer haben, steht Ihnen der Weg über einen "Einspruch" frei, das auf dem Rechtsweg zu hinterfragen, z. B. als Formulierungshilfe dieser Beitrag (ohne Wertung): http://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/steu… Gruß w.
icham 10.05.2015 | 09:23
Gruß w.
Es war alles schon gesagt, nur von Ihnen wohl noch nicht. Sie müssen natürlich Ihr "unverzichtbares" Salbader dazugeben, Sie Blablabla
Im Gegensatz zu Ihnen und einigen anderen Störenfrieden hier, hat dieser Mann aber Ahnung von der Materie.
Gackiam 10.05.2015 | 10:46
Im Gegensatz zu Ihnen und einigen anderen Störenfrieden hier, hat dieser Mann aber Ahnung von der Materie.
Und Du auch, oder? Aus ALLEN Beiträge kann man was lernen!
KPJMKam 10.05.2015 | 11:36
Hallo. Sie können Einspruch einlegen.Aber auch wenn Sie Einspruch einlegen müssen Sie fristgerecht zahlen. Die Frist wird damit nicht verlängert. Zur Rente. Von der Rente Ihrer Frau sind 34% aus dem Jahr 2014 steuerfrei. In jedem Jahr sind damit etwa 66% der Rente zu versteuern. Ihr gemeinsames zu versteuernde Einkommen erhöht sich um den Betrag. Darauf zahlen Sie dann Steuern ,Soli,und Kirche.
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