Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente trotz Anspruch auf vorzeitige Altersrente wegen Behinderung?

von bug07.11.2019 | 19:45
176 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich war arbeitslos und bezog ALG1. Habe eigenständig eine Reha beantragt und wurde genehmigt. Wurde aus Reha arbeitsunfähig entlassen mit einer Belastbarkeit unter 3Std/Tag also Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente. Nach der Reha wurde von meinem Arzt die Arbeitsunfähigkeit verlängert. Für die Zeit der Reha wurde der ALG1-Bescheid aufgehoben und von der Rentenversicherung Übergangsgeld gezahlt. Nach der Reha lehnte die Arbeitsagentur wegen der Arbeitsunfähigkeit die Wiederaufnahme von ALG1 ab. Die Krankenkasse zahlt jetzt Krankengeld. Bin ich verpflichtet Erwerbsminderungsrente mit %-Abzügen zu beantragen? Oder kann ich weiterhin Krankengeld erhalten? Oder muss ich sogar in Altersrente für Behinderte mit mehr als 35 Beitragsjahren mit Abschlägen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo bug,

ob Sie eine Leistung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen "müssen", entscheidet nicht die Deutsche Rentenversicherung. Vielmehr kann der derzeitig zuständige Leistungsträger, hier also die Krankenkasse, prüfen, ob ein (erneuter) Antrag auf Rehabilitationsleistungen erforderlich ist und Sie gegebenenfalls dazu auffordern, dies innerhalb einer bestimmten Frist zu tun.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

W°lfgangam 07.11.2019 | 20:12
Hallo bug, da Sie aktuell wieder im KG-Bezug sind, kommt es darauf an, wie lange sich die Krankenkasse das dann anschaut. Ggf. wird über kurz oder lang der dortige med. Dienst/MdK eingeschaltet, um die bestehende AU festzustellen/abzulehnen <- womit dann wieder Anspruch auf ALG1 bestehen würde. Nein, zur Stellung eines Rentenantrags sind Sie vorerst nicht verpflichtet ...solange Sie mit den alternativen Sozialleitungen finanziell besser fahren, reizen Sie die im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten eben aus. Zu Bedenken ist allerdings auch, dass eine EM-Rente (sofern die Chancen dafür aktuell wohl am besten wären) ggf. höher ausfallen könnte, als dann (erst) später auf die Altersrente für Schwerbehinderte zu setzten ...ein kleines Vabanque-Spiel mit hier unbekannten Faktoren (wesentlich Daten von Ihnen fehlen zur generellen Beurteilung/wäre hier auch zu ausufernd), das Sie - anhand Ihrer individuellen Datenlagen - in den örtlichen Beratungsstellen klären lassen sollten. Gruß w.
bugam 07.11.2019 | 21:46
Dem MDK würde ich auch den Abschlussbericht der Reha überlassen, dann würden der MDK sicherlich sowohl die AU bestätigen aber auch die Möglichkeit er EM. Kann dann die KK auf den EM-Antrag bestehen? Die EM ist zwar Brutto höher, aber spätestens nach Berücksichtigung der Steuer niedriger. Könnte ich nach den 78 Wochen KK immer noch in die EM-Rente? Die abschlagsfreie Altersrente für Schwerbehinderte hätte ich dann längst erreicht. Aber die normale Altersrente noch nicht.
W°lfgangam 07.11.2019 | 22:18
Zitat von bug anzeigenausblenden
...es gibt keine 'unnormale' Altersrente ;-) Sofern die Altersrente für Schwerbehinderte ohne Abschlag möglich ist, warum dann noch zögern? ...wenn Sie den danach weiteren Versicherungsverlauf (KG/ALG) nicht unbedingt 'stressfrei' erleben dürfen. Mit der vermeintlich 'normalen' Altersrente wird vielleicht die Regelaltersrente gemeint - die aber bis dahin Beschäftigung/weitere Versicherungszeiten bis zu diesem Datum bedingt ...und wie viel mehr kommt dann - nach dem Erreichen einer vorgezogenen schon abschlagsfreien Altersrente - zusätzlich bei raus? Wie gesagt, wenn die weiteren Versicherungszeiten darüber hinaus *stressfrei möglich sind ...dann gibt es auch nach Verschiebung des frühestmöglichen abschlagsfreien Altersrentenbeginn noch einen kleinen Bonus oben drauf - vielleicht 'nen Hunderter max. Ihre Krankenkasse und/oder auch AfA (als nachrangige Leistungsträger gegenüber vorrangiger Rente, bei zudem quasi festgestellter EM) werden Sie wohl vom Gegenteil überzeugen ;-) Gruß w.
PeterTam 08.11.2019 | 05:25
Das es nach der Reha kein ALG1 mehr gibt ist eigentlich logisch. Du stehst dem Arbeitsmarkt ja auch nicht zur Verfügung. Auch die Nahtlosigkeit greift nicht, da du noch nicht ausgesteuert bist, und schon zur Reha warst mit dem Ergebnis das keine Arbeitsfähigkeit mehr besteht. M.E. müsste die KK bis zur Aussteuerung weiter KG zahlen. Aber machen wir uns nichts vor ..... hier geht es um Geld. Jede Institution hat ihren eigenen MD und jeder will dich so schnell wie möglich loswerden. Da ist es egal wieviel Abschläge du bei einem Rentenbezug hast. Interessiert keinen.
bugam 07.11.2019 | 23:15
aktuell wäre die EM-Rente ca. 150€ höher als die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte mit Abschlag. Und das Krankengeld liegt nochmal 100€ über der EM-Rente. Das Krankengeld wirkt sich positiv auf die Regelaltersrente aus? - oder ? Also wäre es doch erstrebenswert erstmal die 78 Wochen Krankengeld zu beziehen, wenn dann mir die Entscheidung, ob Antrag auf EM-Rente oder vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte abschlagsfrei, zustehen würde. Kann dieses Vorgehen die Krankenkasse verhindern?
bugam 08.11.2019 | 09:33
Danke, aber ein erneuter Reha Antrag, nach dem eine Reha vor 2 Wochen beendet wurde, mit dem Ergebnis arbeitsunfähig und einer bestätigten Belastungsfähigkeit von weniger als 3 Stunden/Tag? Würde die DRV diese von der KK "angewiesene" Reha genehmigen? Oder zahlt diese dann die KK ?
bugam 12.11.2019 | 13:31
Ergänzung: falls die DRV eine von der KK geforderte neue Reha ablehnt, wird dies dann automatisch in einen EM-Rentenantrag umgedeutet?
W°lfgangam 12.11.2019 | 19:23
Hallo Bug, automatisch nicht. Dazu müssten Sie dann selbst mitwirken/tätig werden. Ggf. erhalten Sie von der DRV das Angebot, den (abgelehnten) Reha-Antrag in einen EM-Rentenantrag 'umzudeuten', sofern die für die Ablehnung maßgebenden Gründe auf eine bereits bestehende EM schließen lassen oder EM sogar schon festgestellt worden ist. Dieses 'Angebot' können Sie annehmen/ablehnen - bei Letzterem (ich will noch keine EM-Rente/fühle mich fit + bin wieder voll leistungsfähig) ist aber die Zustimmung anderer Leistungsträger (KK, AfA) erforderlich, sofern die initiativ tätig wurden/Leistungen in der Vergangenheit erbracht haben ...vereinfacht dargestellt. Die Ausgangsfrage zielt auf aktuelle KG-Zahlung ab, ohne dass Sie die KK zum Reha-Antrag aufgefordert hat. Damit hätten Sie (noch) die Entscheidungsfreiheit, über eine 'Umdeutung' Reha-in-EMRente selbst zu bestimmen. Die KK kann aber dieses 'Dispositionsrecht' auch nachträglich einschränken ... Welchen Rat erwarten Sie aktuell? Berater schätzen das wohl grundsätzlich zunächst finanziell ein - aktuell, wie auch mit der möglichen/alternativen Rente + etwaiger Betriebsrente/anderen Vorsorgeleistungen, die mit einer EM-Rente beginnen könnten ...ggf. mit der vom Versicherten geäußerten Option "ich will eigentlich nicht mehr". Ein abschließender Rat hier kann Ihnen daher nicht gegebenen werden. Lediglich Informationen, die Sie für eine direkte Beratung vor Ort nutzen/vorbringen können. Gruß w.
bugam 13.11.2019 | 13:43
Danke für die Unterstützung, da meine zu erwartende EM-Rente 200 € (nach Steuer) unter dem Krankengeld liegt, würde ich natürlich lieber 78 Wochen KG beziehen. Am Ende meiner Reha (Okt. 2019) wurde dort eine mögliche Arbeitsleistung unter 3 Std/Tag festgestellt und im Abschlussbericht bestätigt - also aus Reha-Sicht voll EM-berechtigt) Auf einer anderen Infoseite im Netz habe ich gelesen, dass bei einer Ablehnung einer neuen von der KK verlangten Reha, KK auch auf einer Genehmigung der EM-Rente rückwirkend zum Beginn der letzten Reha bestehen kann. Somit würde dann für diese in der Vergangenheit liegende Zeit mit KK-Bezug, die EM-Rente als Ersatz für den KK-Bezug an die KK abgeführt wird, zukünftig dann an mich. Alles ziemlich schwierig zu durchschauen...
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026