Hallo bug,
ob Sie eine Leistung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen "müssen", entscheidet nicht die Deutsche Rentenversicherung. Vielmehr kann der derzeitig zuständige Leistungsträger, hier also die Krankenkasse, prüfen, ob ein (erneuter) Antrag auf Rehabilitationsleistungen erforderlich ist und Sie gegebenenfalls dazu auffordern, dies innerhalb einer bestimmten Frist zu tun.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung