Hallo Matthias,
bei den Versichertenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung handelt es sich nicht um Sozialleistungen, sondern um Versicherungsleistungen. Ihr Eigentum spielt daher keine Rolle. Für den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente ist Ihr vermindertes Leistungsvermögen ausschlaggebend. Außerdem müssen Sie mindestens fünf Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein, bevor die Erwerbsminderung eingetreten ist. In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein. Bitte wenden Sie sich zur Antragstellung und weiterer Auskünfte an Ihren Rentenversicherungsträger.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung