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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente trotz Eigenheim?

von Matthias19.11.2019 | 21:43
2023 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich kann aufgrund einer Behinderung nur 4 Stunden am Tag arbeiten. Deswegen will ich eine teilweise Erwerbsminderungrente beantragen. Die Frage, die mich umtreibt: Ich habe Vermögen in Form einer Wohnung, in der ich Lebe. Ich brauche also keine Miete zu zahlen. Habe ich trotzdem Chancen bei dem Antrag auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente? Danke, Viele Grüße, Matthias

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Matthias,

bei den Versichertenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung handelt es sich nicht um Sozialleistungen, sondern um Versicherungsleistungen. Ihr Eigentum spielt daher keine Rolle. Für den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente ist Ihr vermindertes Leistungsvermögen ausschlaggebend. Außerdem müssen Sie mindestens fünf Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein, bevor die Erwerbsminderung eingetreten ist. In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein. Bitte wenden Sie sich zur Antragstellung und weiterer Auskünfte an Ihren Rentenversicherungsträger.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Smudoam 19.11.2019 | 21:46
Deine ETW hat überhaupt nichts mit einer Erwerbsminderung (voll o. teilweise) zu tun. Stelle einen Antrag und habe Geduld.
Vater Staatam 19.11.2019 | 22:45
Eine Teilweise EMR erhalten Sie, wenn Ihr Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter 6, aber über 3 Stunden liegt und Krankheit/Behinderung Sie länger als 6 Monate derart einschränken. Sind Sie vor 1961 geboren, kann Berufsunfähigkeit zu dieser Rentenart führen. Im Gegensatz zu anderen Sozialleistungen gibt es bei Gewährung einer Rente durch die DRV keine Bedürftigkeitsprüfung. Sie erhalten diese nach der Höhe und Dauer Ihrer bisherigen Einzahlungen in die Rentenversicherung. Ebenfalls individuell ist Ihre Zuverdienstgrenze bei der teilweisen EMR. Anders sähe es vielleicht aus, wenn Sie eine volle EM-Rente zuzüglich Grundsicherung erhielten. Bei dieser Sozialleistung würde die Bedürftigkeit geprüft, aber angemessener Wohnraum gehört u. U. zum Schonvermögen.
Deutsche Rentenversicherung
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