Hallo RicardO,
wir schließen uns den Ausführungen von "Versuch" an.
Ergänzend dazu ist zu sagen, sollte der Medizinische Dienst einmal aktenkundig den "Tag der Erwerbsminderung" im Rahmen eines abgelehnten Erwerbminderungsantrages festgestellt haben, ist die nachträgliche Erfüllung in der Regel ausgeschlossen.
Freundliche Grüße