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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente trotz schwerer Krankheit

von RicardaO03.07.2026 | 06:18
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5 Antworten

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Guten Tag, Ich bin sehr schwer erkrankt vor Erfüllung der Wartezeit für die Erwerbsminderungsrente. Durch die Kindererziehung bzw. Geburt habe ich aber die Wartezeit nach Eintritt meiner Krankheiten erfüllt. Bzw. Auch durch Arbeit mit sehr vielen Kranktagen bzw. Krankmonaten. Kann ich in dem Fall Erwerbsminderungsrente beantragen? Ich habe gehört, dass wenn die Krankheit vor Erfüllung der Wartezeit ausgebrochen ist, man keinen Anspruch hat, auch wenn man nach der Krankheit noch teilweise mit vielen Krankmonaten versucht hat zu arbeiten und Kinder bekommen hat. Zählen die Monate im Krankengeldbezug (18 Monate) und Nahtlosigkeit (ALG1) mit in die Wartezeit bzw. Berechnung der Rentenpunkte? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo RicardO,

 

wir schließen uns den Ausführungen von "Versuch" an.

 

Ergänzend dazu ist zu sagen, sollte der Medizinische Dienst einmal aktenkundig den "Tag der Erwerbsminderung" im Rahmen eines abgelehnten Erwerbminderungsantrages festgestellt haben, ist die nachträgliche Erfüllung in der Regel ausgeschlossen.

 

Freundliche Grüße 

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4 Antworten

Versucham 03.07.2026 | 06:41
Grundsätzlich obliegt die Entscheidung, ob und seit wann man (teil)erwerbsgemindert ist, der DRV. Es wäre im Vorfeld reine Spekulation, zu sagen, ein Antrag auf EMR lohnt nicht , "weil die Krankheit vor Erfüllung der Wartezeit ausgebrochen ist, denn dann hat man keinen Anspruch ". Vielmehr geht es darum, ab wann die Krankheit so ausgeprägt war, dass die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist und man eben nicht mehr arbeiten kann - schließlich kann man auch krank zur Arbeit gehen, wie Sie (und nicht nur Sie) bewiesen haben. Nur durch Antragstellung werden Soe herausfinden, zu welchem Ergebnis die DRV in Ihrem Fall kommt, lassen Sie sich nicht verunsichern ;)
bisam 03.07.2026 | 08:13
Man kann ein Haus nicht nachträglich versichern, dass bereits abgebrannt ist.
Maxam 03.07.2026 | 12:52
Das Entscheidende in Ihrem Fall wird sein, vorausgesetzt das die DRV Erwerbsminderung feststellt, zu welchem Zeitpunkt diese eingetreten ist. Denn zu diesem Datum müssen die versicherungstechnischen Voraussetzungen erfüllt gewesen sein. Wenn diese Zeiten nicht erfüllt sind, ermittelt die DRV erst gar nicht weiter zu Ihrem Gesundheitszustand. Was aber für den Fall möglich ist, im Auftrag anderer Behörden, wie Agentur für Arbeit oder Jobcenter kann die DRV dennoch Erwerbsminderung feststellen, wenn es dort um Leistungen geht und die Frage ist, ob sie erwerbsfähig deren Leistungen beziehen können oder Hlu oder GruSi vom Sozialamt.
Feliam 06.07.2026 | 16:17
Ich bin auch sehr schwer erkrankt habe 40 Jahre gearbeitet und bekomme auch keine EMR und arbeite weiter mit vielen krank Tagen. Arme Krankenkasse bzw. Arbeitgeber!! Also Augen zu und durch
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