Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente trotz schwerer Krankheit

von RicardaO03.07.2026 | 06:18
269 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, Ich bin sehr schwer erkrankt vor Erfüllung der Wartezeit für die Erwerbsminderungsrente. Durch die Kindererziehung bzw. Geburt habe ich aber die Wartezeit nach Eintritt meiner Krankheiten erfüllt. Bzw. Auch durch Arbeit mit sehr vielen Kranktagen bzw. Krankmonaten. Kann ich in dem Fall Erwerbsminderungsrente beantragen? Ich habe gehört, dass wenn die Krankheit vor Erfüllung der Wartezeit ausgebrochen ist, man keinen Anspruch hat, auch wenn man nach der Krankheit noch teilweise mit vielen Krankmonaten versucht hat zu arbeiten und Kinder bekommen hat. Zählen die Monate im Krankengeldbezug (18 Monate) und Nahtlosigkeit (ALG1) mit in die Wartezeit bzw. Berechnung der Rentenpunkte? Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.07.2026 | 07:07

Hallo RicardO,

 

wir schließen uns den Ausführungen von "Versuch" an.

 

Ergänzend dazu ist zu sagen, sollte der Medizinische Dienst einmal aktenkundig den "Tag der Erwerbsminderung" im Rahmen eines abgelehnten Erwerbminderungsantrages festgestellt haben, ist die nachträgliche Erfüllung in der Regel ausgeschlossen.

 

Freundliche Grüße 

4 Antworten

Versucham 03.07.2026 | 06:41
Grundsätzlich obliegt die Entscheidung, ob und seit wann man (teil)erwerbsgemindert ist, der DRV. Es wäre im Vorfeld reine Spekulation, zu sagen, ein Antrag auf EMR lohnt nicht , "weil die Krankheit vor Erfüllung der Wartezeit ausgebrochen ist, denn dann hat man keinen Anspruch ". Vielmehr geht es darum, ab wann die Krankheit so ausgeprägt war, dass die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist und man eben nicht mehr arbeiten kann - schließlich kann man auch krank zur Arbeit gehen, wie Sie (und nicht nur Sie) bewiesen haben. Nur durch Antragstellung werden Soe herausfinden, zu welchem Ergebnis die DRV in Ihrem Fall kommt, lassen Sie sich nicht verunsichern ;)
bisam 03.07.2026 | 08:13
Man kann ein Haus nicht nachträglich versichern, dass bereits abgebrannt ist.
Maxam 03.07.2026 | 12:52
Das Entscheidende in Ihrem Fall wird sein, vorausgesetzt das die DRV Erwerbsminderung feststellt, zu welchem Zeitpunkt diese eingetreten ist. Denn zu diesem Datum müssen die versicherungstechnischen Voraussetzungen erfüllt gewesen sein. Wenn diese Zeiten nicht erfüllt sind, ermittelt die DRV erst gar nicht weiter zu Ihrem Gesundheitszustand. Was aber für den Fall möglich ist, im Auftrag anderer Behörden, wie Agentur für Arbeit oder Jobcenter kann die DRV dennoch Erwerbsminderung feststellen, wenn es dort um Leistungen geht und die Frage ist, ob sie erwerbsfähig deren Leistungen beziehen können oder Hlu oder GruSi vom Sozialamt.
Feliam 06.07.2026 | 16:17
Ich bin auch sehr schwer erkrankt habe 40 Jahre gearbeitet und bekomme auch keine EMR und arbeite weiter mit vielen krank Tagen. Arme Krankenkasse bzw. Arbeitgeber!! Also Augen zu und durch
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026