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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente trotz vollschichtigen Leistungsvermögen

von BSG-Urteil vom 31. Oktober 2012 - Aktenzeichen B 13 R 107/12 B12.03.2024 | 11:31
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24 Antworten

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Wann ist man trotz vollschichtigen Leistungsvermögens erwerbsgemindert und erhält eine Erwerbsminderungsrente?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo BSG-Urteil vom 31. Oktober 2012 - Aktenzeichen B 13 R 107/12 B,

 

diese Frage wird seit etwa drei Jahren sinngemäß immer wieder hier gestellt. An der damals gegebenen Antwort hat sich nichts geändert, deshalb stellen wir sie hier noch einmal ein:

 

Das besagte Urteil ist im Rahmen eines Streitverfahrens über den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente ergangen. Es ist rechtskräftig und bindet zunächst die Prozessbeteiligten.

 

Für einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung müssen persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.

 

Zu den persönlichen Voraussetzungen gehört, dass der Versicherte erwerbsgemindert ist. Das heißt, dass er wegen Krankheit oder Behinderung grundsätzlich auf nicht absehbare Zeit außerstande sein muss, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei (volle Erwerbsminderung) oder sechs Stunden täglich (teilweise Erwerbsminderung) erwerbstätig zu sein. Die Entscheidung hierzu trifft der zuständige Rentenversicherungsträger unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des jeweiligen Einzelfalls. Bei der Auslegung der Frage der Erwerbsminderung wird die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes berücksichtigt.

 

Soweit Sie der Ansicht sind, dass Ihnen aufgrund dieses Urteils ein Rentenanspruch zusteht, können Sie einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen und so eine Entscheidung herbeiführen.


 

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23 Antworten

KSCam 12.03.2024 | 11:45
War ja höchste Zeit dass dieses hochbrisante Thema wieder mal hochgekocht wird: Ja wann kriegt man die Rente? Dann, wenn über den gestellten Rentenantrag positiv entschieden ist - ganz einfach. War jetzt sicher die Traumantwort, oder?
Niemalsam 12.03.2024 | 11:47
Niemals! Und dieses untote BSG-Urteil können Sie das Klo hinunterspülen in diesem Zusammenhang. Aber die üblichen Nichtsblicker werden sich sicher mit ihren üblichen Dummsprüchen wieder melden, das ist halt die übliche Trollparty hier. Viel Spaß
Ultraam 12.03.2024 | 11:58
Die Antwort ist ganz einfach: Wenn alle Voraussetzungen, die in § 43 SGB VI genannt werden, erfüllt sind. Dieses Urteil ändert daran nichts. Nur Traumtänzer und sonstige Trolle, denen die Fähigkeit zu lesen und zu VERSTEHEN fehlt, aber gerne Fake-News verbreiten, glauben an etwas anderes.
Immer!am 12.03.2024 | 12:06
Laut dem genannten BSG-Urteil IMMER (!) dann "wenn der Versicherte die Arbeitsleistung für einen Zeitraum von mehr als 26 Wochen (sechs Monate oder die Hälfte) im Jahr gesundheitsbedingt nicht mehr erbringen kann"
Schwachsinnam 12.03.2024 | 12:10
Na, Trolldepp, geht es Ihnen jetzt besser nach dieser Schwachsinnsantwort? Aber Sie und jeder andere können ja gerne klagen, nur zu und viel Spaß! Rechtsanwälte machen das gerne für Sie gegen entsprechend üppige Bezahlung :-)
Gar nichtam 12.03.2024 | 12:13
Gar nicht. Auf diesen MMist haben die DRV-Experten schon zigmal geantwortet in den vergangenen JAhren Geben Sie hier doch einfach in der Suchfunktion ein "B 13 R 107/12 B". Auch diesmal wird die Antwort der DRV-Experten nicht anders ausfallen. Und wenn Sie es trotzdem nicht glauben wollen, befragen und bezahlen Sie halt einen Rechtanwalt. Viel Spaß und viel Geld!
Maxeam 12.03.2024 | 12:35
Bei unüberwindbarer Wegeunfähigkeit.
tvam 12.03.2024 | 12:41
1. Bei aufgehobener Wegefähigkeit, 2. Bei unüblichen und langen Pausen während der Arbeitszeit, die der Erkrankung oder/und Behinderung geschuldet sind.
Manometeram 12.03.2024 | 13:39
Alles Lüge!
tvam 12.03.2024 | 13:58
Witzbold 😁
BSG-Urteile schaffen Fakten!am 12.03.2024 | 14:21
Ja, Ihre Antwort ist eine Lüge!
Trolljägeram 12.03.2024 | 14:32
Und Du wirst mit der Begründung keine Erwerbsminderungsrente erhalten!🤦‍♂️ Kannst Dich aber hier gerne wieder melden, wenn Du das Gegenteil beweisen kannst. So und jetzt ab in Deine Höhle aus der Du gekrochen bist.
Klare Ansage!am 12.03.2024 | 14:50
Einfach mal die Experten-Antwort der DRV lesen und VERSTEHEN!🤦‍♂️ Fazit: JEDER der die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt bekommt die Erwerbsminderungsrente!!!
Neeam 12.03.2024 | 15:10
Min. 26 Wochen Krankschreibung reichen nicht aus.
KSCam 12.03.2024 | 15:15
Ich will doch nichts verhindern. Ich habe auf die Frage den Hinweis gegeben den Antrag zu stellen und die Entscheidung abzuwarten - nicht mehr und nicht weniger und das ist doch keineswegs falsch, oder? Aber über den Antrag entscheidet die DRV und (zunächst mal) nicht das BSG. Wie war das gleich wieder mit der Gewaltenteilung? Im Geschichtsunterricht offenbar gefehlt?
Ham 12.03.2024 | 15:18
So ist es, die Fehlzeiten müssen prognostisch weiterreichen, über diesen Zeitraum hinaus!
Klaram 12.03.2024 | 15:59
Warum liest und versteht man dieses Urteil eigentlich nicht und warum liest man auch nicht die Antwort vom Experten dazu. Manches bleibt ein Rätsel zumal diese Frage alle paar Wochen auftaucht.
Ultraam 13.03.2024 | 07:56
Es gibt KEIN Urteil, in dem das steht, was Sie behaupten. Aber Sie können den angeblichen Passus ja gerne mal zitieren und wir lesen das gemeinsam mit verteilten Rollen. Vielleicht begreifen Sie ja dann, wie wenig ausgeprägt Ihre Fähigkeit ist, Zusammenhänge zu verstehen. Mag ja sein, dass Sie an Ihrem Stammtisch der King sind. Hier hingegen machen Sie sich nur lächerlich.
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