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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente u. Nachzahlung

von Gerten Elisabeth04.12.2015 | 11:23
2190 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich habe heute den Rentenbescheid wegen voller Erwerbsminderungsrente ab 01.10.2015 erhalten. Für die Zeit vom 01.10.15 bis zum 31.01.16 wurde eine Nachzahlung errechnet die vorerst nicht ausgezahlt wird. Da ich Krankengeld erhalten habe und am 07.11.15 ausgesteuert wurde wird geprüft ob die KK einen Anspruch hat. Die KK hatte bereits im Januar 15 versucht, den Tag der Antragstellung zur Reha umzuwandeln in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Dies hatte die RV abgelehnt. Kann die KK trotzdem noch Ansprüche anmelden? Und wenn ja, für welchen Zeitraum? Es wäre schön, wenn Sie meine umfangreiche Frage beantworten könnten. Vielen lieben Dank im Voraus. E.Gerten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gerten Elisabeth,

die Krankenkasse dürfte einen Erstattungsanspruch geltend machen für die Zeit vom 01.10.2015 - 07.11.2015.

Die abgelehnte Umdeutung des Reha-Antrages in einen Rentenantrag hat für diesen Erstattungsanspruch keinerlei Bedeutung.

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10 Antworten

1, 2, 3, 4am 04.12.2015 | 11:39
ja (warum denn auch nicht?) In dem Zeitraum, in dem die Rente und das Krankengeld zeitgleich gezahlt wurde, begrenzt auf die Höhe der Rentenleistung. Die Frage wurde hier unzählige Male gestellt und ebenso häufig auch "umfangreich" beantwortet. Nutzen Sie doch EINFACH die Forensuche: Stichwort "Erstattungsanspruch".
KSCam 04.12.2015 | 23:43
Was wollen Sie denn? Ihre Frage wurde doch beantwortet, nämlich dass die Kasse für die Zeit vom 1.10. - 7.11 eine Erstattungsanspruch anmelden wird. Das wird Ihnen die Kasse sicher auch so bestätigen.
Krystinam 04.12.2015 | 19:26
Warum werden User hier so behandelt? Unliebsame Fragen oder Themen gelöscht oder gar nicht beantwortet. Dieses Forum ist nur ein Alibiforum, denn im Prinzip will man gar nicht helfen, so sparen sich die Rentenversicherungen viel Geld, das sie nicht ausbezahlen müssen.
Leseram 05.12.2015 | 11:10
Nun 1, 2, 3, 4 es gibt inzwischen Menschen die Erfahrungen damit haben. Eine Bekannte ist in der Zwangsvollstreckung gegen den Rententräger als "Sozialversicherung" denn es handelt sich um 5 stellige Nachzahlungsansprüche und eine Mittellosigkeit seit über einem Jahr. Es ist sicher nicht der Träger der so handelt, manche Mitarbeiter handeln so, die Frage die sich stellt - das warum.
1, 2, 3, 4am 05.12.2015 | 11:27
erst sagen Sie "Menschen" [=Mehrzahl] und dann "Eine Bekannte" [= Einzahl]. Diese Pars pro toto - Argumentation ist nicht zielführend, wenn Sie keine Quellenangaben beifügen.
Leseram 05.12.2015 | 12:11
Quelle: persönliche Erfahrung mit nicht nur dem geschilderten Fall. Geben Sie bitte die Quelle für den Beweis an, das es nicht so ist.
1, 2, 3, 4am 05.12.2015 | 12:33
wenn Sie schreiben/beschuldigen, dass "manche Mitarbeiter[so] handeln", dann liegt doch Beweisschuld bei Ihnen und nicht beim "Angeklagten". Sie verkehren die Dinge.
=//=am 07.12.2015 | 12:31
Genau das ist die Frage: WARUM? Hier handelt es sich mit Sicherheit um einen Einzelfall, der m.E. sehr "exotisch" und kein Normalfall ist. Und davon soll es gleich mehrere geben? Und das auch noch in Ihrem Bekanntenkreis? Was für einen Bekanntenkreis haben Sie denn? Gleichzeitig mit der Bescheidserteilung erhält der Leistungsträger (hier die KK) eine Bescheidsnachricht mit der Bitte, umgehend den Erstattungsanspruch zu beziffern. Liegt dieser vor, wird die Nachzahlung abgerechnet. Es kommt natürlich vor, dass noch ein Verrechnungsersuchen oder eine Pfändung zu beachten ist. Dann kann die Abrechnung auch mal etwas länger dauern, aber 1 Jahr ist keinesfalls die Regel! ____________________________________ von Krystin RE: Erwerbsminderungsrente u. Nachzahlung Warum werden User hier so behandelt? Unliebsame Fragen oder Themen gelöscht oder gar nicht beantwortet. Warum werden User hier so behandelt? Unliebsame Fragen oder Themen gelöscht oder gar nicht beantwortet. Dieses Forum ist nur ein Alibiforum, denn im Prinzip will man gar nicht helfen, so sparen sich die Rentenversicherungen viel Geld, das sie nicht ausbezahlen müssen. So einen Quatsch habe ich ja noch nie gehört! Ganz klar, die RV-Träger sparen sich durch dieses Forum Unmengen von Geld, das den armen Mitarbeitern zugute kommt. :-) Das glauben Sie jetzt wahrscheinlich auch noch.... :-)
W*lfgangam 07.12.2015 | 20:40
Hallo Krystin, es hat auch Ihnen die Möglichkeit gegeben, Ihre Meinung hier zu äußern und (in Maßen) zu diskutieren, was noch grad relevant als Rententhema einzustufen ist. Wenn Sie mit den Bedingungen des Foren-Betreibers nicht einverstanden sind, steht es Ihnen frei, andere Diskussionsplattformen aufzusuchen. > so sparen sich die Rentenversicherungen viel Geld, das sie nicht ausbezahlen müssen. Zunächst mal 'kostet' das Geld, das ggf. auch aus Ihren Beiträgen finanziert wird. Der Mehrwert wird sich wahrscheinlich plus/minus = Null bewegen ...der Informationswert dieses Forums zugunsten anderer Nachfragender (außer Ihnen), dürfte ungleich höher liegen - da muss man/frau auch mal über die forentypischen 'flappsigen' Beiträge hinweglesen können und nur die wirklich wichtigen Informationen aufsaugen :-) Gruß w.
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