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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente u. Rentenausweis

von Andrea Trautmann11.06.2015 | 08:34
2560 Ansichten
9 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren Habe schriftlich meinen Rentenausweis beantragt, da die 1. Seite vom Rentenbescheid fehlte und ich davon ausgehe, dass der Rentenausweis dort gedruckt war. Leider keine Reaktion erhalten. Desweiteren bekomme ich auch keine Info, wann die restliche Rente ausgezahlt wird. Die erste Rente soll Ende Juli überwiesen werden. Ich warte aber auf die Zahlung ab dem 25. April. Seid dem Termin erhalte ich kein Krankengeld mehr, die Krankenkasse hat ihre Ansprüche bereits geltend gemacht ( Rente seid Sommer 2014 genehmigt, Rückzahlung des Krankengeldes für diesen Zeitraum ). Aus anderen Quellen habe ich keine Gelder bezogen. Leider erhalte ich keine Antwort wie ich helfen kann den Vorgang ( Rentenzahlung vom 25.4. - 31.5. ) zu beschleunigen. Habe freundlichst um einen Abschlag wenigstens in Höhe des bisherigen Krankengeldes gebeten um die laufenden Kosten zu decken. Habe natürlich auch Sorge, dass nun Ende Juni auch wieder keine Überweisung stattfindet. Das hieße, es ginge sich dann sogar um den Zeitraum 25.4. - 30.6..Wer kann mir helfen, da ich weder auf Brief noch auf Mail eine Info erhalten habe ? Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichem Gruss Andrea Trautmann

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.06.2015 | 10:42

Den Antworten von R. und =//= schließen wir uns an. Vermutlich wurde die Nachzahlung aufgrund der fehlenden Bezifferung des Erstattungsanspruchs der Krankenkasse noch nicht abgerechnet.

8 Antworten

R.am 11.06.2015 | 09:22
Einfach mal Anrufen? Der Rentnerausweis befindet sich nicht auf der ersten Seite. Es ist ein seperates Blatt ZWISCHEN dem "Grundbescheid" - siehe Kopfzeile (Seite 1, 2, 3, etc.) und den Beginn der Anlagen - siehe Kopfzeile (Anlage 1...). Sie Schreiben, dass Ende Juli die erste Zahlung erfolgen soll. Insofern wurde die Rente bis 30.06. als NAchzahlung einbehalten. Hier müssen erst noch die Erstattungsansprüche mit den anderen (Sozialleistungs-)trägern geklärt werden. Hier ist der Rentenversicherungsträger davon abhängig, dass die anderen Träger (wie Ihre Krankenkasse) die Erstattungsansprüche zeitnah beziffern. Auch hier: Einfach mal anrufen?
=//=am 11.06.2015 | 09:33
Und zwar bei der Krankenkasse! Fragen Sie dort nach, ob der Erstattungsanspruch bereits dem RV-Träger mitgeteilt wurde und wenn nicht, dass sie das bitte schnellstens tun sollen, da Sie kein Geld mehr haben. Die restliche Nachzahlung bis Ende Juni wird Ihnen dann von der DRV ausgezahlt. Beachten Sie dabei, dass Ihnen des Geld dann bis Ende Juli (Auszahlung der laufenden Rente) reichen muß.
Andrea Trautmannam 11.06.2015 | 11:48
Herzlichen Dank für die schnellen Antworten. Angerufen hatte ich bereits. Laut KK alles erledigt, sie haben ihre Ansprüche geltend gemacht. Laut Rentenversicherung: Die zuständigen Sachbearbeiter wurden darüber noch nicht informiert. Nun ja , dann heißt es weiter warten. Wer weiß in welcher Abreilung die Ansprüche abgerechnet wurden und wie lange es dann dauert bis wiederum die Mitarbeiter, die für die Auszahlung zuständig sind, informiert werden. Vielen Dank für die Info, dass die Rente rückwirkend ausbezahlt wird. Das war mir bereits bekannt. Das Krankengeld wurde ja auch rückwirkend ausgezahlt. Bezugnehmend auf den Rentenausweis habe ich nochmals alle 38 Seiten durchgelesen, aber leider keinen Ausweis gefunden. Werde ihn dann halt nochmals beantragen. Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Heinericham 11.06.2015 | 12:39
Die Auszahlung bei Abrechnung einer Nachzahlung erfolgt relativ schnell. Diese ist nicht an die normale Rentenzahlung (Ende des Kalendermonats) gebunden, so dass das Geld auch an einem anderen Tag als dem letzten Bankarbeitstag des Monats auf dem Konto erscheinen kann. Als Richtwert können Sie annehmen dass spätestens nach einer Woche nach der Abrechnung der Nachzahlung der Ihnen zustehende Geldbetrag auf Ihrem Konto zur Verfügung steht.
Andrea Trautmannam 11.06.2015 | 13:06
Vielen Dank Heinerich, das lberuhigt mich nun doch sehr. Hatte schon die Sorge, dass die Nachzahlung auch erst Ende Juli, mit der regulären Rente, überwiesen wird. Dann wird es ja nicht mehr lange dauern.
W*lfgangam 11.06.2015 | 20:02
Hallo Andrea Trautmann, bedenken Sie auch, dass die Post zz. streikt und regional bedingt kaum was zugestellt werden kann (wenn die jeweilige DRV nicht einen alternativen Zustelldienst beauftragt hat). Gruß w.
KSCam 11.06.2015 | 21:21
Weshalb ist Ihnen denn der "Rentnerausweis" so wichtig? Riesenvorteile haben Sie dadurch nicht - klar im Museum und auf dem Sportplatz zahlen Sie vielleicht einen Euro weniger Eintritt, aber sonst braucht man das Ding doch nicht. PS: bin mir übrigens sicher, dass der irgendwo in den 38 Seiten eingedruckt ist und Sie ihn nur ausschneiden müssen - auf der 1. Bescheidseite steht er garantiert nicht.
=//=am 12.06.2015 | 13:03
Wenn dem so wäre, hätte ich ja nicht geschrieben, dass Sie bei der KK anrufen und denen Dampf machen sollen... Wäre ein bißchen unlogisch, oder? ;-) Die Abrechnung und Auszahlung der Rentennachzahlung wird von Mitarbeitern der Leistungsabteilung/Rentenabteilung vorgenommen.
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