Hallo Bechti,
eine übliche Frist für die Überprüfung der Rentenberechtigung, sprich Vorliegen der Erwerbsminderung, gibt es nicht. Lediglich das Einhalten der Hinzuverdienstgrenzen wird üblicherweise jährlich überprüft. Eine konkrete Antwort auf die Frage, warum bei Ihnen erneut eine Überprüfung durchgeführt wird, können Sie nur von Ihrem Rentensachbearbeiter erhalten. Anruf genügt!
Noch eine kleine Berichtigung Ihrer Formel zur Berechnung der monatlichen Hinzuverdienstgrenzen bei teilweisen Erwerbsminderungsrenten (Rentenbeginn ab 01.01.2001):
Die Hinzuverdienstgrente beträgt bei der Vollrente das 0,23-fache,
bei der 1/2 Rente das 0,28-fache der monatlichen Bezugsgröße (derzeit 2.765 Euro) x Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre vor Eintritt der Erwerbsminderung, mindestens aber 1,5 Entgeltpunkte.