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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente/ Überprüfung Rentenberechtigung

von Bechti22.01.2014 | 10:13
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8 Antworten

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Hallo liebe Forengemeinde, mich interessiert folgende Frage: Bei einer UNbefristet gewährten EMR hat die DRV Bund selbstverständlich das Recht, die Rentenberechtigung zu überprüfen. Sie hat sogar gem. SGB die Verpflichtung hierzu. Allerdings: Gibt es so etwas wie eine übliche Überprüfungsfrist? Ich beziehe eine tlws. EMR (unbefristet) und werde nunmehr im Abstand von Monaten überprüft. Die letzte Überprüfung der Renetenberechtigung (sowie selbstverständlich auch der Hinzuverdienstgrenze) geschah zum Mai 2013. Nunmehr wiederholt sich das Procedere im Januar 2014. M.E. hat es "Geschmäckle" und den Anschein, als ob in immer kürzeren Abständen versucht werden soll, die Rentenberechtigung anzuzweifeln. Mein Rat an alle Leser dieses Beitrags in diesem Forum - den ich seinerzeit initiiert hatte: Bedenkt alle, dass es für diesen Fall einen "Plan B" geben muss. Bei allen Formen der tlws. EMR lasst den Arbeitsvertrag dorthingehend ändern, dass die verminderte Arbeitszeit lediglich befristet ist. Ich habe mit dem Wortlaut: "Während des Bezugs der teilweisen Erwerbsminderungsrente wird die Arbeitszeit auf xxxx Stunden reduziert." Dies hat zur arbeitsrechtlich zur Folge, dass, wenn alle Sticke reißen, zumindest das Anrecht auf volle Tätigkeit besteht. .....aber die Beantwortung meiner Frage interessiert mich natürlich.... Herzlichen Dank im Voraus Bechti

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bechti,

eine übliche Frist für die Überprüfung der Rentenberechtigung, sprich Vorliegen der Erwerbsminderung, gibt es nicht. Lediglich das Einhalten der Hinzuverdienstgrenzen wird üblicherweise jährlich überprüft. Eine konkrete Antwort auf die Frage, warum bei Ihnen erneut eine Überprüfung durchgeführt wird, können Sie nur von Ihrem Rentensachbearbeiter erhalten. Anruf genügt!

Noch eine kleine Berichtigung Ihrer Formel zur Berechnung der monatlichen Hinzuverdienstgrenzen bei teilweisen Erwerbsminderungsrenten (Rentenbeginn ab 01.01.2001):

Die Hinzuverdienstgrente beträgt bei der Vollrente das 0,23-fache,

bei der 1/2 Rente das 0,28-fache der monatlichen Bezugsgröße (derzeit 2.765 Euro) x Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre vor Eintritt der Erwerbsminderung, mindestens aber 1,5 Entgeltpunkte.

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7 Antworten

Bechtiam 22.01.2014 | 10:39
Selbstverständlich verdiene ich mehr als 450.-€, alles jedoch innerhalb der zulässigen Hinzuverdienstgrenze, die sich jährlich ändert.... Für alle hier: Die Formel lautet: Die persönlichen Entgeltpunkte der letzten 3 Jahr vor Bezug der tlws. EMR, multipliziert mit dem Durchschnittseinkommen (das ist die monatl. Bezugsgröße auf das Jahr hochgerechnet, für das Jahr 2014 also 2.765€ x 12 =33.180€ ) multipliziert mit dem Faktor 0,23 für die volle tlws. EMR, bzw. Faktor 0,28 für die halbe tlws. EMR.
Feliam 22.01.2014 | 10:33
Offenbar verdienen Sie neben Ihrer teilw. EM-Rente mehr als mtl. 450 Euro dazu. D.h. der RV-Träger überprüft in Ihrem Interesse die Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen und dies sinnvollerweise nicht nur alle 2 Jahre oder seltener, damit ggf. keine größeren Überzahlungen entstehen.
Rudiam 22.01.2014 | 11:17
Ich finde es völlig normal das bei einer nur TEILWEISEN Rente wo ja immer ein Hinzuverdienst entsteht öfter mal überprüft wird. Es ist ja schon denkbar , das dann im Laufe der Zeit sowohl die Hinzuverdienstgrenze als auch die erlaubte Stundenanzahl überschritten werden KANN. Bei einer vollen EM-Rente geschieht die Überprüfung ja auch alle 2 Jahre. Da müssen ja logischerweise bei einer teilweisen EM-Rente die Überprüfungszeiträume weitaus kürzer gefasst sein.
Stefan Lilienkampam 22.01.2014 | 11:51
Ist es nicht so, dass teilweise Erwerbsgeminderte sozusagen noch "fast gesund" sind? Weil sie ja täglich bis zu 6 Stunden arbeiten dürfen.
Rentneram 22.01.2014 | 17:24
Bechti Warum fragen Sie nicht direkt bei Ihrem Sachbearbeiter nach? Was es für einen Sinn macht alle paar Monate zu prüfen! Bei der Einkommenssteuererklärung wird das ja auch nur jährlich gemacht......haben die da zuviel Zeit? Oder würden die Ihnen am liebsten die Rente wieder wegnehmen? Wielange geht dieses Spiel den schon? MfG Rentner
Stefan Lilienkampam 22.01.2014 | 17:18
Zitat von Rudi anzeigenausblenden
Ist es nicht so, dass teilweise Erwerbsgeminderte sozusagen noch "fast gesund" sind? Weil sie ja täglich bis zu 6 Stunden arbeiten dürfen.
Ein voller EM-Rentner arbeitet an fünf Tagen die Woche 3 Stunden, also z.B. von 09.00 -12.00 Uhr, das macht er "freiwillig" auf 450 Euro Basis. Ein fast gesunder "halber" EM-Rentner arbeitet von 06.00 - 12.00 Uhr und verdient entsprechend das Doppelte. In Summe kommt dasselbe heraus schätze ich. Genau. Da ist man quasi " nur halb krank " und nicht ganz krank wie bei einer vollen EM-Rente. Außerdem werden viele bei eienr vollen EM-rente gar nicht arbieten ( können ) oder max. eben nur unter 3 Std. und bis 450€. Das ist doch ganz etwas anders als wenn nur eine teilweise EM-Rente vorliegt wo man ja sozusgagen weiterhin halbtags arbeiten MUSS !
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