Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente Umwandlung Altersrente Elterneigenschaft

von Kim03.05.2024 | 09:41
123 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Antragstellung war 29.11.2023 Regelaltersrente beginnt 01.03.24 mir wurde auch mitgeteilt am 08.03.2024, dass ich statt der freiwilligen Krankenv. nun in die KVdR wechsle ab 29.11.2023. Beim Pflegeversicherungsbeitrag wurden dann plötzlich 4 % (fehlende Elterneigenschaft), obwohl seit Eheschließung 2004 Anerkennung Stiefkinder anerkannt und nur 3,4 % bezahlt wurde. Reklamiert bei DAK. Antwort der DAK lt. Sgb Xi §§55 3a müssen sie keine Meldung machen. Soll Antrag bei RV stellen und Nachweise einreichen. Dem wurde stattgegeben aber erst für die Zeit ab 01.04.2024. Für die Zeit vom 29.11.2023 bis 29.02.2024 soll ich die überzahlten Beiträge fast € 200,00 zurückbezahlen. Für den Monat März war ja schon mit 4% gerechnet worden. Eine ehrenamtliche Bearbeiten hat mir bei Antragstellung geholfen, aber ging davon aus, dass Kranken und Rentenversicherung kommunizieren. Also vom 29.11.2023 bis Ende März 2024 habe ich plötzlich keine Kinder mehr, erst ab 01.04.2024 habe ich wieder Kinder. Von 20 04 bis 29 11.2023so f

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kim,

 

von hier aus ist es nicht zu beurteilen, wo wer welchen Fehler gemacht hat. Grundsätzlich hätte beim Rentenantrag R0100 die Frage nach Kindern mit "ja" beantwortet werden müssen. Haben Sie eine Kopie des Antrages ausgehändigt bekommen? Schauen Sie dort nochmal rein. 

 

Anschließend geht eine Meldung R0810 an die Kranken- und Pflegekasse und diese meldet per Datensatz zurück, welche Beiträge die DRV von der Rente einbehalten und abführen muss. 

 

Schauen Sie also bestenfalls nochmal in die Antragskopie und kommunizieren Sie den Sachverhalt offen mit Krankenkasse und DRV-Sachbearbeitung. Welche Beträge von Ihnen rechtmäßig nachgefordert werden können, können wir hier nicht beurteilen.

 

Ergänzung: Laut Ihrer Überschrift handelt es sich um einen Umwandlungsantrag, bei diesem wird regelmäßig kein R0810 an die Kranken- und Pflegeversicherung weitergeleitet. Welche Angaben haben Sie im ursprünglichen Antrag auf EM-Rente im R0100 gemacht? Sind da Kinder angegeben worden?

 

Ihr Expertenforum

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Falsche Baustelleam 03.05.2024 | 09:47
Das müssen Sie defrinitiv mit der Pflegekasse, die bei Ihrer Kranekkasse angegliedert ist, klären.. Das hat mit der Rentenversicherung nichts zu tun,dort wird nur der Betrag eingezogen, wie von cer Pflegekasse mitgeteilt.
Du meine Güteam 03.05.2024 | 09:54
Definitiv falsches Forum.
Ultraam 03.05.2024 | 14:10
Beim Rentenantrag 1999 waren die Kinder noch nicht relevant, denn der Beitragszuschlag für Kinderlose wurde erst 2005 eingeführt. Im Vorfeld (Ende 2004/Anfang 2005) wurde alle Rentner angeschrieben und gefragt, ob sie Kinder haben. Falls Sie das damals ignoriert oder falsch beantwortet haben, ist die RV von Kinderlosigkeit ausgegangen und hat seitdem den Beitragszuschlag abgezogen. Wird der Nachweis über die Kinder erst später erbracht, entfällt der Beitragszuschlag ab dem Folgemonat der Nachweisführung. Für die Vergangenheit bleibt es bei dem Beitragszuschlag. Sieht nicht so aus, als Sie da irgendwas beanstanden könnten.
Ultraam 03.05.2024 | 14:12
Das ist Quatsch. Die Pflegekasse klärt nicht, ob jemand Kinder hat. Das obliegt dem Leistungsträger, der die beitragspflichtige Leistung erbringt; in diesem Fall der RV.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026