Das Restleistungsvermögen beträgt bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung unter drei Stunden täglich und bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung unter sechs Stunden täglich. Arbeiten Sie mehr, gefährden Sie unter Umständen Ihren Rentenanspruch.
Seit Januar 2024 können Sie – für einen bestimmten Zeitraum – testen, ob Ihr gesundheitlicher Zustand es zulässt, dass Sie wieder (mehr) arbeiten können.
Bisher war es häufig so, dass Ihr Rentenanspruch weggefallen ist, wenn Sie mehr Stunden täglich gearbeitet haben, als für Ihre Rentenart rechtlich zulässig war. Das ist jetzt anders. Nähere Informationen finden Sie im Merkblatt der Deutschen Rentenversicherung zum Thema Arbeitserprobung: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Traeger/Rheinland/Fachinformationen/Rundschreiben/2024/3_2024_anlage3.html
Informieren Sie Ihren Rentenversicherungsträger immer möglichst zeitnah, wenn Sie während des Rentenbezugs eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit aufnehmen.