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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und 3 Stunden pro Tag arbeiten

von Lillyfee03.09.2025 | 16:55
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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Das Restleistungsvermögen beträgt bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung unter drei Stunden täglich und bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung unter sechs Stunden täglich. Arbeiten Sie mehr, gefährden Sie unter Umständen Ihren Rentenanspruch.

 

Seit Januar 2024 können Sie – für einen bestimmten Zeitraum – testen, ob Ihr gesundheitlicher Zustand es zulässt, dass Sie wieder (mehr) arbeiten können.

Bisher war es häufig so, dass Ihr Rentenanspruch weggefallen ist, wenn Sie mehr Stunden täglich gearbeitet haben, als für Ihre Rentenart rechtlich zulässig war. Das ist jetzt anders. Nähere Informationen finden Sie im Merkblatt der Deutschen Rentenversicherung zum Thema Arbeitserprobung: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Traeger/Rheinland/Fachinformationen/Rundschreiben/2024/3_2024_anlage3.html

 

Informieren Sie Ihren Rentenversicherungsträger immer möglichst zeitnah, wenn Sie während des Rentenbezugs eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit aufnehmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Lupeam 03.09.2025 | 17:10
Lesen Sie unter der Suchfunktion einfach die dazu gefühlten hunderten von Beiträgen. Ist gar nicht so schwer.
u n t e r drei Stundenam 04.09.2025 | 05:37
u n t e r 3 Stunden dürfen Sie einer Tätigkeit nachgehen bei voller EMR. Muss der DRV gemeldet werden. Dürfte aber auch so in Ihrem Bescheid stehen.
Praxisam 04.09.2025 | 07:08
Selbstverständlich dürfen Sie arbeiten soviel und solange Sie wollen. Es gibt schließlich kein Verbot. Nur ist dann unter Umständen die Rente weg.
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