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Experten-Antwort

erwerbsminderungsrente und 450 Euro-Job anmelden

von kiko02.11.2017 | 12:13
1443 Ansichten
13 Antworten

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Hallo. Ich erhalte eine Erwerbsminderungsrente und möchte auf 450 Euro Basis arbeiten.Muss ich das bei der Rentenversicherung melden ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Im Rentenantrag unterschreiben Sie, dass Sie bei Aufnahme einer Beschäftigung (egal in welchem Umfang) Ihrem Rententräger dies mitteilen (müssen). Der Rentenbescheid beinhaltet diesbezüglich auch einen entsprechenden Hinweis. Teilen Sie also einfach mit, ab wann Sie die Tätigkeit ausüben und in welchem Umfang (450 Euro monatlich).

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12 Antworten

Fortitude oneam 02.11.2017 | 12:26
Hallo kiko, bitte lesen Sie Ihren Rentenbescheid. Dort steht im Detail alles drin was wichtig ist. Ja, Sie müssen es der DRV/RV melden. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Angelaam 02.11.2017 | 15:21
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
Hallo. Ich erhalte eine Erwerbsminderungsrente und möchte auf 450 Euro Basis arbeiten.Muss ich das bei der Rentenversicherung melden ?
Grundsätzlich muss der DRV jede berufliche Tätigkeit unverzüglich angezeigt werden. Wenn allerdings sowohl die zulässigen Arbeitszeiten als auch die zulässigen Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden, drohen keinerlei Konsequenzen wenn man die Meldung versäumt. Dennoch ist es ratsam die Arbeitsaufnahme zu melden, damit es im Nachhinein nicht zu unangenehmen Überraschungen kommt. Wenn sich beispielsweise später herausstellen sollte, dass die ausgeübte Tätigkeit nicht rentenunschädlich war, drohen beträchtliche Rückforderungen und Strafen. MfG
Strafen? Was hast Du denn geraucht?
Angelaam 02.11.2017 | 14:36
Wenn Du es nicht machst kräht auch kein Hahn danach.
Schorscham 02.11.2017 | 15:11
Grundsätzlich muss der DRV jede berufliche Tätigkeit unverzüglich angezeigt werden. Wenn allerdings sowohl die zulässigen Arbeitszeiten als auch die zulässigen Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden, drohen keinerlei Konsequenzen wenn man die Meldung versäumt. Dennoch ist es ratsam die Arbeitsaufnahme zu melden, damit es im Nachhinein nicht zu unangenehmen Überraschungen kommt. Wenn sich beispielsweise später herausstellen sollte, dass die ausgeübte Tätigkeit nicht rentenunschädlich war, drohen beträchtliche Rückforderungen und Strafen. MfG
Angelaam 03.11.2017 | 06:49
Strafen? Was hast Du denn geraucht?
https://dejure.org/gesetze/StGB/263.html MfG
Aber sicher doch. Was für ein Blödsinn.
Schorscham 03.11.2017 | 11:40
https://dejure.org/gesetze/StGB/263.html MfG
Aber sicher doch. Was für ein Blödsinn.
(Versuchter) Sozialleistungsbetrug ist also Blödsinn? Wenn Sie meinen....
Angelaam 03.11.2017 | 12:56
Strafen? Was hast Du denn geraucht?
https://dejure.org/gesetze/StGB/263.html MfG
Aber sicher doch. Was für ein Blödsinn.
(Versuchter) Sozialleistungsbetrug ist also Blödsinn? Wenn Sie meinen....
Sozialleistungsbetrug? Hast Du es nicht eine Nummer kleiner? Kannst Du auch nur ein Gerichtsurteil hier rein stellen bei dem Jemand verurteilt wurde wegen "nicht anmelden eines 450 Euro Jobs" bei der Rentenversicherung. Nochmal, Blödsinn im Quadrat.
Kuno Klötzer I.am 03.11.2017 | 13:02
Zitat von Angela anzeigenausblenden
https://dejure.org/gesetze/StGB/263.html MfG
Aber sicher doch. Was für ein Blödsinn.
(Versuchter) Sozialleistungsbetrug ist also Blödsinn? Wenn Sie meinen....
Sozialleistungsbetrug? Hast Du es nicht eine Nummer kleiner? Kannst Du auch nur ein Gerichtsurteil hier rein stellen bei dem Jemand verurteilt wurde wegen "nicht anmelden eines 450 Euro Jobs" bei der Rentenversicherung. Nochmal, Blödsinn im Quadrat.
Schorsch ist eben ein echter „Deutscher“.. hihi..
§§-Reiteram 03.11.2017 | 14:08
Zitat von Angela anzeigenausblenden
Sozialleistungsbetrug? Hast Du es nicht eine Nummer kleiner? Kannst Du auch nur ein Gerichtsurteil hier rein stellen bei dem Jemand verurteilt wurde wegen "nicht anmelden eines 450 Euro Jobs" bei der Rentenversicherung. Nochmal, Blödsinn im Quadrat.
Auch ein "450 Euro-Job" könnte rentenschädlich sein, wenn beispielsweise ein angeblich beinamputierter EM-Rentner einen Minijob als Dachdecker oder Tanzlehrer ausübt. Und Strafverfahren wegen erschlichener Sozialleistungen, wozu bekanntlich auch Versichertenrenten gehören, gab es schon reichlich: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/index.php Wer wie SIE, werte Angela, keine Ahnung von der Materie hat, sollte besser die Klappe halten.
Genervteram 03.11.2017 | 13:07
Es ist sicher keine Straftat seine Beschäftigung nicht zu melden, allerdings darf man sich dann nicht wundern, wenn dann ggf. die volle EM-Rente nicht mehr gewährt wird, weil in der geringfügigen Beschäftigung 3 oder mehr Stunden täglich gearbeitet werden. Im Übrigen muss der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer anmelden, somit erfährt die DRV früher oder später doch, dass eine Beschäftigung aufgenommen wurde.
Angelaam 04.11.2017 | 07:17
Zitat von §§-Reiter anzeigenausblenden
] Sozialleistungsbetrug? Hast Du es nicht eine Nummer kleiner? Kannst Du auch nur ein Gerichtsurteil hier rein stellen bei dem Jemand verurteilt wurde wegen "nicht anmelden eines 450 Euro Jobs" bei der Rentenversicherung. Nochmal, Blödsinn im Quadrat.
Auch ein "450 Euro-Job" könnte rentenschädlich sein, wenn beispielsweise ein angeblich beinamputierter EM-Rentner einen Minijob als Dachdecker oder Tanzlehrer ausübt. Und Strafverfahren wegen erschlichener Sozialleistungen, wozu bekanntlich auch Versichertenrenten gehören, gab es schon reichlich: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/index.php Wer wie SIE, werte Angela, keine Ahnung von der Materie hat, sollte besser die Klappe halten.
Bub leg Dich wieder hin.
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