Hallo Rino,
eine abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente wird 2019 an Neurentner nur dann gezahlt, wenn diese bei Renteneintritt mindestens 64 Jahre und zwei Monate alt waren (§ 264d SGB VI). Der für Ihre Erwerbsminderungsrente geltende Abschlag bleibt im Allgemeinen auch bei einer Folgerente (zum Beispiel Altersrente) bestehen.
Ist das nicht ein Fall des § 77 Abs. 4 (abschlagsfreies Alter 63)? Wenn Rino „Ende 2020“ die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt, müssen ja in jedem Fall jetzt schon 40 Jahre (bzw. sogar nur 35 Jahre, § 264d S. 2) voll sein.
@chi Ja! Herzlichen Dank für den Hinweis!eine abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente wird 2019 an Neurentner nur dann gezahlt, wenn diese bei Renteneintritt mindestens 64 Jahre und zwei Monate alt waren (§ 264d SGB VI).Ist das nicht ein Fall des § 77 Abs. 4 (abschlagsfreies Alter 63)? Wenn Rino „Ende 2020“ die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt, müssen ja in jedem Fall jetzt schon 40 Jahre (bzw. sogar nur 35 Jahre, § 264d S. 2) voll sein.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.