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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Altersrente wegen schwerbehinderung

von Anni0725.06.2026 | 12:44
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, Ich bin im Moment im Widerspruchsverfahren der em Rente. Jetzt habe ich einen Gdb von 50 zugesprochen bekommen und könnte zum 1.10. Die Altersrente mit 10,8 Prozent in Anspruch nehmen. Da mein krankengeld mit 1200 Euro niedriger ist als meine Em Rente und Altersrente, überlege ich diese in Anspruch zu nehmen. Was passiert dann mit meinem Widerspruchsverfahren?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anni07,

 

es ist möglich mehrere Renten gleichzeitig zu beantragen. Wird die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragt, können Sie im Antragsverfahren angeben, dass das lfd. Widerspruchsverfahren der Erwerbsminderungsrente nicht von Ihrem Antrag belangt werden soll. In diesem Fall wird weiterhin - trotz Zahlung einer Altersrente - die Erwerbsminderungsrente geprüft. Sollte sich im Nachgang herausstellen, dass eine Erwerbsminderung besteht und die entsprechende Rente höher ausfallen als die Altersrente, kann diese u.U. auch rückwirkend bewilligt, und mit der bereits gezahlten Altersrente verrechnet werden. 

 

Wenn Sie den Widerspruch aus persönlichen Gründen nicht weiter verfolgen möchten, müssen Sie auch dies im Rahmen des Altersrentenantrags mitteilen, damit das Widerspruchsverfahren bei uns beendet wird. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam 

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