Hallo Anni07,
es ist möglich mehrere Renten gleichzeitig zu beantragen. Wird die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragt, können Sie im Antragsverfahren angeben, dass das lfd. Widerspruchsverfahren der Erwerbsminderungsrente nicht von Ihrem Antrag belangt werden soll. In diesem Fall wird weiterhin - trotz Zahlung einer Altersrente - die Erwerbsminderungsrente geprüft. Sollte sich im Nachgang herausstellen, dass eine Erwerbsminderung besteht und die entsprechende Rente höher ausfallen als die Altersrente, kann diese u.U. auch rückwirkend bewilligt, und mit der bereits gezahlten Altersrente verrechnet werden.
Wenn Sie den Widerspruch aus persönlichen Gründen nicht weiter verfolgen möchten, müssen Sie auch dies im Rahmen des Altersrentenantrags mitteilen, damit das Widerspruchsverfahren bei uns beendet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam