Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Nina,
wir können in diesem Forum nur Auskünfte auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung erteilen. Bitte prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag, tarifliche Regelungen oder erkundigen Sie sich bei einem Experten für Arbeitsrecht.
Bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente ist jede Erwerbstätigkeit dem zuständigen Rentenversicherungsträger mitzuteilen (siehe Rentenbescheid). Bevor eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit aufgenommen wird, sollte eine Beratung durch den Rentenversicherungsträger erfolgen. Hierzu stehen Ihnen die Auskunfts- und Beratungsstellen oder auch das Servicetelefon (unter der Telefonnummer 0800 1000 480 0) gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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