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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Arbeitslosengeld

von Rosi26.02.2019 | 17:28
101 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich habe rückwirkend eine volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer erhalten. Im Bescheid steht, diese wird rückwirkend genehmigt. Allerdings wird sie erst ab März gezahlt und für die zurückliegende Zeit mit dem Arbeitslosengeld verrechnet. Nun hat das Arbeitsamt aber nur bis Mitte Februar gezahlt. Was ist mit der restlichen Zeit? Erhalte ich jetzt schon ab Mitte Februar die Rente? Danke. Rosi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rosi,

ich kann mich dem Beitrag von W*lfgang anschließen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W*lfgangam 26.02.2019 | 19:04
Wenn im Bescheid steht, dass es ab März die Rente gibt, dann gibt es ab März die Rente. Was davor war wird mit Arbeitslosengeld und ggf. Krankengeld verrechnet. Was am Ende dann übrig bleibt wird als Nachzahlung ausbezahlt. Gruß w.
Blaubam 26.02.2019 | 19:35
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