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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Arbeitsstelle aufgeben

von Uwe H.04.07.2015 | 18:39
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5 Antworten

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Hallo, ich bekomme z. Zeit eine Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit. Bin vor 1961 geboren und gehe Vollzeit im Rahmen meiner Hinzuverdienstgrenze arbeiten. Bekomme ich die EM- Rente weiter, wenn ich jetzt meinen Arbeitsplatz selbst kündige. Vielen Dank für Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Uwe H.,

die Aufgabe der Beschäftigung hat keinen Einfluss auf die weitere Bewilligung der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bzw. Berufsunfähigkeit. Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung setzt voraus, dass der Betreffende noch zum Teil berufstätig sein kann, daher liegen die Hinzuverdienstgrenzen auch höher. Allerdings sollte der Rentenversicherungsträger über die Aufgabe der Beschäftigung schriftlich informiert werden. Sollte im Anschluss an die Beschäftigungsaufgabe eine andere Leistung beansprucht werden, z.B. Arbeitslosengeld I, so wäre ebenfalls eine Mitteilung an den Rentenversicherungsträger erforderlich.

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4 Antworten

Schorscham 04.07.2015 | 18:52
Für Rentenbezieher gibt es keinen "Arbeitszwang" sondern nur ein "Arbeitsrecht". Ich setze mal voraus, dass Ihre "Vollzeitstelle" mit den im Rentenverfahren dokumentierten Leistungseinschränkungen harmoniert. In diesem Fall besteht kein Grund zur Sorge.
W*lfgangam 04.07.2015 | 18:55
Hallo Uwe H., Sie bekommen die Rente nicht abhängig vom Arbeitgeber/dem jetzigen Arbeitsplatz, sondern von den med. festgestellten Einschränkungen her/da geht noch teilweise was. Bei Wegfall des Hinzuverdienstes/Kündigung des Arbeitsplatzes teilen Sie das der DRV umgehend mit, natürlich auch die Folgeleistung (ALG 1/neue Arbeit/neues Einkommen/oder kein Einkommen). Sofern sich Ihr Leistungsvermögen verringert haben sollte (kann nur noch unter 3 Std. tgl.), können Sie auch einen Antrag auf volle EM-Rente versuchen. Vielleicht lassen Sie das dann zunächst im Rahmen einer Reha-Maßnahme 'überprüfen'. Gruß w.
Uwe H.am 05.07.2015 | 09:11
Hallo und vielen Dank für die Antworten, ich bekomme die Rente (520€) bis 2025 weil ich meinen früheren Job (Monteur im Außendienst) nicht mehr ausüben kann (Schulter-OP 2012). Mein Arbeitgeber hat mir aber intern einen leichteren Job gegeben. Natürlich mit massiven finanziellen Einbußen. Muß dadurch am Wochenende pendeln (eine Strecke 600KM) und noch die Unterkunft und Fahrtkosten selbst bezahlen. Bleiben mir nur noch ca. 540 € im Monat übrig bei 40 Wochenstunden. Mit dem Verdienst meiner Frau reicht es aber. Habe nur Angst daß ich die Rente nach Kündigung meiner Arbeit nicht mehr bekomme. Mit meiner Rente und dem Geld meiner Frau würden wir rumkommen auch ohne daß ich arbeite. Gruss Uwe H.
Schorscham 05.07.2015 | 15:00
Zitat von Uwe H. anzeigenausblenden
Diese Angst ist völlig unbegründet, da es im Ermessen der BU-Rentner liegt, ob sie im Rahmen ihrer individuellen Hinzuverdienstgrenzen arbeiten gehen oder nicht. Anspruch auf BU-Renten haben Versicherte die Berufsschutz genießen und weder ihren bisherigen Hauptberuf noch eine sozial zumutbare Verweisungstätigkeit ausüben können. Angst vor Leistungseinstellungen müssen nur erwerbsfähige Hartz4-Empfänger haben, wenn sie eine zumutbare Arbeitsstelle aufgeben oder ablehnen. MfG
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