Sehr geehrte Frau Müller,
Renten wegen Erwerbsminderung dürfen erst gewährt werden, wenn weitere Reha-Leistungen diese Rente nicht verhindern können.
Bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt dürfte sich aus den Unterlagen ergeben haben, dass Ihr Leistungsvermögen auf dem allg. Arbeitsmarkt noch nicht vollständig aufgehoben ist. Bei dieser Sachlage ist vom Rentenversicherungsträger immer zu prüfen, ob durch Leistungen zur Teilhabe (hier Teilhabe am Arbeitsleben) eine Wiedereingliederung im Rahmen des verbliebenen Leistungsvermögens möglich ist.
Hier stehen als mögliche Leistungen nicht nur Umschulungen zur Wahl. Als Leistung zur Teilhabe könnte neben anderen Möglichkeiten auch die Unterstützung bei einer innerbetrieblichen Umsetzung oder bei der Beschaffung eines dem Leistungsvermögen entsprechenden Arbeitsplatzes in Frage kommen.
Beim Beruf des Maurers (?) und bei einem Alter kurz vor dem 60. Lebensjahr erscheinen solche Leistungen auf den ersten Blick natürlich nicht unbedingt erfolgversprechend. Daher können wir nur raten sich mit Ihrem Fachberater für Rehabilitation in Verbindung zu setzen. Er kann Ihnen die Einschätzung Ihres Leistungsvermögens erläutern und mit ihm zusammen ist die weitere Vorgehensweise zu besprechen.