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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Ehrenamt

von Gisela23.01.2020 | 07:48
102 Ansichten
2 Antworten
Guten morgen ich habe bitte folgende Frage, seit einem Jahr beziehe ich die volle unbefristete EM Rente. Wenn ich eine ehrenamtliche Tätigkeit ausführen möchte, muss das der DRV gemeldet werden? Gelten diesbezüglich die gleichen Regeln wie bei einer Arbeit,Beschäftigung unter 3 Std ? Im Voraus vielen Dank für ihre Antworten ! Einen schönen Tag, Gruss Gisela

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.01.2020 | 09:51

Guten Morgen Gisela,

Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Beschäftigungen oder Tätigkeiten werden nach derzeit geltendem Recht bis 30.09.2020 nicht als Hinzuverdienst berücksichtigt, soweit damit kein konkreter Verdienstausfall ersetzt wird.

Trotzdem sollten Sie die Aufnahme einer Beschäftigung/ Tätigkeit Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen.

Für die Gewährung Ihrer vollen Erwerbsminderungsrente ist maßgebend, ob weiterhin volle Erwerbsminderung vorliegt. Dies kann vom Rentenversicherungsträger auch nach Rentenbewilligung überprüft werden.

1 Antworten

Annaam 23.01.2020 | 14:04
Ergänzend ist zu sagen, die es sehr wichtig ist, auch im Ehrenamt einzuhalten, weniger als drei Stunden pro Tag tätig zu sein.
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