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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und einmalige Abfindung

von Gräfin26.02.2015 | 16:29
1232 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich beziehe aktuell befristet volle Erwerbsminderungsrente. Aus verschiedenen Gründen überlege ich meinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag anzubieten, indem er mir eine Abfindung zahlt. Wie würde sich das auf meine bereits laufende Erwerbsminderungsrente auswirken? Wir sie einmalig gekürzt? Gar nicht? Wird sie eingestellt und muss neu beantragt werden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Gräfin,

der Hinweis auf einen vorhandenen Eintrag zum Thema im Forum von RSS ist hilfreich und enthält im Wesentlichen die Antworten auf Ihre Fragen.

Eine Ergänzung sei hinzugefügt. Sollte im Extremfall eine Rente wegen Erwerbsminderung aufgrund des Hinzuverdienstes ruhen, so besteht der Rentenanspruch dem Grunde nach weiter. Sinkt der Hinzuverdienst später oder fällt sogar ganz weg, reicht eine entsprechende Mitteilung an den Rentenversicherungsträger. Ein neuer Rentenantrag ist nicht notwendig.

Aus der bereits angesprochenen Expertenantwort können Sie ersehen, dass es sich um eine komplexe Thematik handelt.

Aus diesem Grunde empfiehlt sich im Zweifelsfall die Klärung in einem persönlichen Beratungsgespräch in der für Sie nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

RSSam 26.02.2015 | 17:17
Warum nutzen Sie nicht einfach die Forensuche? Geben Sie "Abfindung" ein und schauen was passiert! Was, so viele Treffer zu dieser Thematik? Lese ich mir mal den hier durch https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… So einfach.
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