Guten Tag Gräfin,
der Hinweis auf einen vorhandenen Eintrag zum Thema im Forum von RSS ist hilfreich und enthält im Wesentlichen die Antworten auf Ihre Fragen.
Eine Ergänzung sei hinzugefügt. Sollte im Extremfall eine Rente wegen Erwerbsminderung aufgrund des Hinzuverdienstes ruhen, so besteht der Rentenanspruch dem Grunde nach weiter. Sinkt der Hinzuverdienst später oder fällt sogar ganz weg, reicht eine entsprechende Mitteilung an den Rentenversicherungsträger. Ein neuer Rentenantrag ist nicht notwendig.
Aus der bereits angesprochenen Expertenantwort können Sie ersehen, dass es sich um eine komplexe Thematik handelt.
Aus diesem Grunde empfiehlt sich im Zweifelsfall die Klärung in einem persönlichen Beratungsgespräch in der für Sie nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.